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Zyto-Skandal
Bottroper Apotheker Peter Stadtmann klagt beim Bundesverfassungsgericht
Peter S. sieht seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt
Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht will Stadtmann nun offenkundig feststellen lassen, dass das Urteil seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Im Strafverfahren hatten seine Verteidiger argumentiert, ihr Mandant sei unschuldig und die Vorwürfe gegen ihn seien nicht bewiesen: Sie hatten beispielsweise andere Erklärungen dafür vorgebracht, dass der frühere Apotheker teils erheblich weniger Wirkstoff eingekauft als verkauft hat – so, dass er es auf inoffiziellen Wegen eingekauft habe.
In ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof hatten seine Verteidiger vorgetragen, das Urteil sei „aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer eines anderen Landgerichts zurückzuverweisen“. Sie haben bemängelt, dass ein Schöffe unrichtig besetzt worden sei oder der Prozess trotz der mehr als 40 Verhandlungstage zu schnell beendet worden sei – und sahen ihren Mandanten als ohnehin nicht schuldfähig an.
Die Verteidiger Stadtmanns überzeugten allerdings weder den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof noch den Bundesgerichtshof selbst. Fraglich ist nun, ob das Bundesverfassungsgericht die Sache anders einschätzt – der Großteil aller Verfassungsbeschwerden bleibt erfolglos.
Obwohl der Bundesgerichtshof das damit rechtskräftige lebenslange Berufsverbot gegen Stadtmann erlassen hatte, haben dessen Anwälte vergangene Woche beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Bezirksregierung Münster eingereicht: Die Behörde hatte die Approbation Stadtmanns widerrufen.
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