Bei Demenz: Ginkgo wird von der GKV erstattet
Ginkgo-Extrakt findet sich auch auf der „OTC-Ausnahmeliste“ – konkret: in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie „Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)“. Dort aufgeführte Arzneimittel erstattet die GKV auch für Erwachsene, obwohl sie nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung ist, dass sie Standardtherapeutika zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen sind, dazu zählt auch Ginkgo-biloba-Extrakt mit einer Stärke von 240 mg (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) zur Behandlung der Demenz.
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