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ABDA-Geschäftsbericht 2019/2020
Schmitz fordert „mehr Beinfreiheit in der Offizin“
Neue Studie zur Apothekerausbildung in Europa
Zusätzlich zu diesen bekannten Aspekten des Europarechts berichtet die ABDA über ein neues Thema. Die EU-Kommission habe eine Ausschreibung für eine Studie gestartet, „mit der eine mögliche Aktualisierung und Modernisierung der apothekerlichen Ausbildungsinhalte in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorbereitet werden soll“. Erfahrungsgemäß dauere ein solches Verfahren mehrere Jahre. Die ABDA bringe sich in die Ermittlung des gegenwärtigen Ausbildungsstands und in die Positionierung der europäischen Apotheker ein.
EU-Kommission will Gesundheitsdaten für Big Data nutzen
Als weitere Aktivität der EU-Kommission erwähnt die ABDA die forcierte Diskussion „um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten“ unter dem Schlagwort „European Health Data Space“. Gesundheitsdaten seien gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung besonders schützenswert. Um diese im Rahmen von Big-Data-Analysen auswerten zu können, möchte die EU-Kommission die Regelungskonzepte zwischen den EU-Staaten abstimmen. Die ABDA verfolge diese Diskussion gemeinsam mit der europäischen Apothekerorganisation ZAEU und bemühe sich dabei, die heilberufliche Position der Apotheker mit ihrer besonderen Vertrauensbeziehung zu den Patienten hervorzuheben. Beachtenswert erscheint insbesondere der Hinweis der ABDA, dass diese europäische Debatte inhaltlich stark mit den gesetzgeberischen Aktivitäten zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland verknüpft sei.
0,26 Prozent Alarmquote bei Securpharm
Eine weitere Neuigkeit im Geschäftsbericht der ABDA sind wohl die jüngsten Daten zum Securpharm-System. Demnach lag die Stabilität im ersten Betriebsjahr bei 99,83 Prozent. Das Ziel sei die hundertprozentige Verfügbarkeit. Die Abweichung von diesem Ziel beruhe insbesondere auf einer Systemstörung im August 2019. Ein weiteres Ziel sei die Minimierung von Fehlalarmen. Anfang Mai 2020 sei die Alarmquote auf 0,26 Prozent der Transaktionen gesunken. Dies sei weit niedriger als im europäischen Durchschnitt. Dieser betrage 0,58 Prozent. Dennoch merkt die ABDA an, dass die absolute Fehlerzahl „noch deutlich zu hoch“ sei. Zur Verringerung von Fehlalarmen weise die ABDA kontinuierlich auf mögliche Ursachen hin und stelle umfassende Informationen bereit. Aufgedeckte tatsächliche Fälschungen meldet die ABDA in ihrem Geschäftsbericht nicht.
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