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Massentestungen in Südtirol
Erzieherisch gegen den Lockdown
Folgen bei positiven Tests
Erst gestern Nachmittag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher die notwendige Verordnung Nr. 70 erlassen, um die rechtlichen Grundlagen für das flächendeckende Screening in Südtirol zu schaffen. Geregelt ist darin zum einen, wie der Test abläuft und zum anderen, welche Folgen ein positives Ergebnis für die Getesteten hat. Sie müssen sich auch ohne Symptome für zehn Tage in häusliche Isolation begeben, dürfen aber danach ohne erneute Testung wieder unter Menschen. Wer Symptome entwickelt, muss zum Arzt. Das Ergebnis der Virusprobe soll nach spätestens einer halben Stunde vorliegen. Die Bürger könnten es per E-Mail oder Kurzmitteilung aufs Handy bekommen, hieß es.
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Wie der Landeshauptmann im Vorgriff auf die Aktion mitteilte, erfolgen die Tests auf freiwilliger Basis: „Niemand wird gezwungen. Wir rufen die Bevölkerung aber auf, sich möglichst geschlossen zu beteiligen: Je mehr das tun, desto mehr Infektionsketten unterbrechen wir.“ Bei einem Erfolg des Massentests stellte er Erleichterungen der Corona-Einschränkungen für die Wirtschaft und in den Schulen in Aussicht. Sollte sich der Großteil dem Test verweigern, drohe eine Verlängerung des Lockdowns.
Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht das Land Südtirol laufend auf dem Coronavirus-Portal seiner Internetseite.
Nach und nach mehr Antigen-Testungen in Apotheken
Auch in italienischen Apotheken halten apothekenbasierte Antigen-Schnelltests nach und nach Einzug in die COVID-19-Überwachungsstratgie. Ab dem 19. November dürfen auf der Basis einer Vereinbarung mit den Gesundheitsbehörden alle Apotheken in der Region Latium Antigen-Schnelltests und serologische Tests zum Nachweis des Coronavirus durchführen. Dies berichtet „Roma Today“.
Ein serologischer Test darf nicht mehr als 20 Euro kosten und ein Antigentest nicht mehr als 22 Euro. Die Apotheken können für die Ausführung die Unterstützung des Gesundheitspersonals in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an dem Service ist freiwillig. Sie können in der Apotheke entweder während der Öffnungszeiten in einem separaten Raum oder auch außerhalb der Öffnungszeiten oder in einer externen Umgebung durchgeführt werden. Latium folgte damit auf ähnliche Abkommen in den Provinzen Emilia Romagna, Trient und Umbrien. In Trient sollen die Abstriche in den Apotheken allerdings von Krankenschwestern gemacht werden.
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