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Schleswig-Holstein und Hamburg
Viele Rezepte ohne Dosierung – Bitte an Ärzte
Die neue Pflicht zur Angabe einer Dosierung auf Rezepten entwickelt sich zu einem Hindernis für den Apothekenalltag, erst recht mit Blick auf die Pandemie. Daher haben der Hamburger Apothekerverein und der Apothekerverband Schleswig-Holstein einen offenen Brief an die Ärzteorganisationen dieser Länder gerichtet.
Seit dem 1. November gilt die Pflicht, auf jedem Rezept eine Dosierung anzugeben. Doch die in der Geschäftsstelle des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein eingehenden Fragen zu diesem Thema zeigen, dass die Umsetzung durch die Ärzte noch nicht flächendeckend erfolgt. Dies berichtet der Apothekerverband Schleswig-Holstein in seinem jüngsten Rundschreiben. Es sei nicht auszuschließen, dass einige Krankenkassen versuchen würden, diese „aktuellen Anfangsschwierigkeiten“ für Retaxationen auszunutzen, heißt es im Rundschreiben. Bemühungen der Apothekerverbände auf Landes- und Bundesebene um eine Friedenspflicht seien bisher ohne nennenswerten Erfolg geblieben. Daher hätten der Hamburger Apothekerverein und der Apothekerverband Schleswig-Holstein einen gemeinsamen offenen Brief an die Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausärzte gerichtet. Daraufhin hätten die Zahnärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein sofort eine entsprechende Mitgliederinformation vorgenommen und auch ihre Bundesebene über die Umsetzungsprobleme informiert.
In der Pandemie unverantwortlich
In dem offenen Brief des Hamburger Apothekervereins und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein heißt es, dass „eine große Zahl der vorgelegten Rezepte“ die Dosierungsangaben nicht, nicht vollständig oder falsch enthalte. Demnach sei besonders Zahnärzten und Krankenhausärzten die Verpflichtung offenbar oft nicht bekannt oder es mangele ihnen an der passenden EDV. Bei der überwiegenden Zahl der betroffenen Rezepte sei der Apotheker verpflichtet, den Arzt anzurufen oder das Rezept zurückzuschicken. Das sei schon in normalen Zeiten kaum zumutbar. Doch in der Pandemie sei die Zurückweisung von Patienten aus formalen Gründen unverantwortlich. Die Apotheker seien „in einem unauflösbaren Interessenkonflikt zwischen patientengerechter Arzneimittelversorgung und Bürokratie“, zumal die Kostenträger drohen würden, die Arzneimittel nicht zu erstatten.
Wünsche an Ärzte und Krankenkassen
Daher haben die Vorsitzenden der Apothekerverbände die Präsidien und Vorstände der Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausärzte in Hamburg und Schleswig-Holstein gebeten, die Ärzte erneut und umfassend über die geänderten Vorschriften zu informieren. Außerdem werden die Vertreter der Ärzteorganisationen gebeten, beim Verordnungsgeber und bei den Kostenträgern eine angemessene Nichtbeanstandungsfrist zu erwirken, damit die Ärzte sich technisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten könnten.
5 Kommentare
Dosierung fehlt
von Antje Wieland-Lang am 24.11.2020 um 12:15 Uhr
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DJ
von Dr. Radman am 24.11.2020 um 10:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: DJ
von Dr. Radman am 24.11.2020 um 11:02 Uhr
Verursacherprinzip?
von Thomas Eper am 24.11.2020 um 8:56 Uhr
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dass „eine große Zahl der vorgelegten Rezepte“ die Dosierungsangaben nicht, nicht vollständig oder falsch enthalte
von gerd reitler am 23.11.2020 um 20:16 Uhr
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