Schleswig-Holstein und Hamburg

Viele Rezepte ohne Dosierung – Bitte an Ärzte

Kiel/Hamburg - 23.11.2020, 17:50 Uhr

Seit November müssen Ärzte auch eine Dosierangabe auf dem Rezept vermerken. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz)

Seit November müssen Ärzte auch eine Dosierangabe auf dem Rezept vermerken. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz)


Die neue Pflicht zur Angabe einer Dosierung auf Rezepten entwickelt sich zu einem Hindernis für den Apothekenalltag, erst recht mit Blick auf die Pandemie. Daher haben der Hamburger Apothekerverein und der Apothekerverband Schleswig-Holstein einen offenen Brief an die Ärzteorganisationen dieser Länder gerichtet.

Seit dem 1. November gilt die Pflicht, auf jedem Rezept eine Dosierung anzugeben. Doch die in der Geschäftsstelle des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein eingehenden Fragen zu diesem Thema zeigen, dass die Umsetzung durch die Ärzte noch nicht flächendeckend erfolgt. Dies berichtet der Apothekerverband Schleswig-Holstein in seinem jüngsten Rundschreiben. Es sei nicht auszuschließen, dass einige Krankenkassen versuchen würden, diese „aktuellen Anfangsschwierigkeiten“ für Retaxationen auszunutzen, heißt es im Rundschreiben. Bemühungen der Apothekerverbände auf Landes- und Bundesebene um eine Friedenspflicht seien bisher ohne nennenswerten Erfolg geblieben. Daher hätten der Hamburger Apothekerverein und der Apothekerverband Schleswig-Holstein einen gemeinsamen offenen Brief an die Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausärzte gerichtet. Daraufhin hätten die Zahnärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein sofort eine entsprechende Mitgliederinformation vorgenommen und auch ihre Bundesebene über die Umsetzungsprobleme informiert.

In der Pandemie unverantwortlich

In dem offenen Brief des Hamburger Apothekervereins und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein heißt es, dass „eine große Zahl der vorgelegten Rezepte“ die Dosierungsangaben nicht, nicht vollständig oder falsch enthalte. Demnach sei besonders Zahnärzten und Krankenhausärzten die Verpflichtung offenbar oft nicht bekannt oder es mangele ihnen an der passenden EDV. Bei der überwiegenden Zahl der betroffenen Rezepte sei der Apotheker verpflichtet, den Arzt anzurufen oder das Rezept zurückzuschicken. Das sei schon in normalen Zeiten kaum zumutbar. Doch in der Pandemie sei die Zurückweisung von Patienten aus formalen Gründen unverantwortlich. Die Apotheker seien „in einem unauflösbaren Interessenkonflikt zwischen patientengerechter Arzneimittelversorgung und Bürokratie“, zumal die Kostenträger drohen würden, die Arzneimittel nicht zu erstatten.

Wünsche an Ärzte und Krankenkassen

Daher haben die Vorsitzenden der Apothekerverbände die Präsidien und Vorstände der Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausärzte in Hamburg und Schleswig-Holstein gebeten, die Ärzte erneut und umfassend über die geänderten Vorschriften zu informieren. Außerdem werden die Vertreter der Ärzteorganisationen gebeten, beim Verordnungsgeber und bei den Kostenträgern eine angemessene Nichtbeanstandungsfrist zu erwirken, damit die Ärzte sich technisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten könnten.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Dosierung fehlt

von Antje Wieland-Lang am 24.11.2020 um 12:15 Uhr

Liebe Kollegen,
Deshalb besteht die Möglichkeit dem Verband die geschwärzten Rezepte (bis auf Datum der Ausstellung, Verordnung und Arztpraxis) zukommen zu lassen.
Der Verband (LAV BW) kümmert sich, dass die KV benachrichtigt wird und diese die Information dem Arzt weiterleitet.
Oder man sendet den Artikel direkt dem Arzt zu.
Wir haben ja sonst nichts zu tun.

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DJ

von Dr. Radman am 24.11.2020 um 10:20 Uhr

Wieso Nichtbeanstandungsfrist?. Einfach die Ärzte belangen und nicht die Apotheker. Unsere Standesvertretung legen uns nur Steine im Weg. Sie haben wirklich keine Weitsicht

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: DJ

von Dr. Radman am 24.11.2020 um 11:02 Uhr

Nochmal; Die Verbände sollen das Problem in BMG ansprechen und nicht die KK anbetteln nicht zu retaxieren. Die kranken Kassen wereden retaxieren. Mit Sicherheit

Verursacherprinzip?

von Thomas Eper am 24.11.2020 um 8:56 Uhr

Ist jemand in Deutschland in der Lage diesen Skandal zu beenden, dass die Apotheken die Fehler der Ärzte bezahlen müssen?
Übrigens: ca. 70 % der Retaxe sind nicht berechtigt.
Vielleicht interessiert das ja jemanden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

dass „eine große Zahl der vorgelegten Rezepte“ die Dosierungsangaben nicht, nicht vollständig oder falsch enthalte

von gerd reitler am 23.11.2020 um 20:16 Uhr

Liebe Krankenkassen,

das Filtern der Rezepte ohne Dosierung bzw. ohne plausible Dosierung kostet täglich 1 Mannstunde. Das Beitreiben der Dosierungen noch einmal 2 Mannstunden.
Macht pro Apotheke, pro Tag einen Betrag von x €uro. (z.B. 100,-€ pro Apotheke).
wenn Ihr (KK) bereit seid uns diesen Aufwand zu vergüten werden wir gerne in dieser Richtung für Euch tätig. Wenn nicht....... könnt ihr gerne selber auf die Ärzte zugehen.

Retaxationen wegen fehlender Dosierung lehnen wir grundsätzlich ab, da wir nicht für die Fehler Anderer in Haftung genommen werden wollen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Verordner, aber nicht die Kollegen/innen, die ihren Job jeden Tag anständig ausüben! Auch unter größten Corona Anstrengungen.

Vielleicht wäre es sinnvoller von Verbandsseite in dieser Form zu argumentieren.........Müntefering nannte das "klare Kante"

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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