Superfoods-Beratungswissen – Teil 8

Zeolith – schwammige Versprechen

Stuttgart - 02.12.2020, 10:44 Uhr

Teurer Dreck: Die Kilopreise von Zeolith reichen bis zu 250 Euro pro Kilogramm. (Foto: ExQuisine / stock.adobe.com)

Teurer Dreck: Die Kilopreise von Zeolith reichen bis zu 250 Euro pro Kilogramm. (Foto: ExQuisine / stock.adobe.com)


Achtung, Aluminium!

Im Zusammenhang mit der innerlichen Anwendung von Bentonit als sogenannte „Lehmkur“ zum Abnehmen wurde in der pharmazeutischen Fachpresse die Gefahr einer zu hohen Aufnahme von Aluminium diskutiert. Auch Bentonit besteht aus Aluminium-Silikaten sowie weiteren Mineralien. Bentonit war früher in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, diese Zulassung besteht jedoch seit 2014 nicht mehr. Denn die Aufnahme von Aluminium darf pro Woche 1 mg pro kg Körpergewicht nicht überschreiten – das empfiehlt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Aus Sicht des Bundesamtes für Risikobewertung besteht zum Gefährdungspotenzial von Aluminium weiterer Forschungsbedarf.

Was Vulkangestein nicht kann 

Das Portal der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen urteilt eindeutig: Zeolithe und Klinoptilolith-Produkte unterstützen weder das Immunsystem noch die Krebstherapie und eignen sich nicht als „Detox“-Mittel. Sie sind nicht in der Lage, gezielt Toxine aus dem Körper zu entfernen. Sie können weder den Verdauungsapparat „reinigen“ noch die Leber „entlasten“. Sie sind auch keine Quelle für Silicium und Kieselsäure. Sie schützen nicht vor Elektrosmog, verzögern nicht den Alterungsprozess und steigern nicht die Leistung. Gesundheits- und krankheitsbezogene Behauptungen sind in keiner Weise wissenschaftlich belegt.

Teuer erkauft

Die Kilopreise von Zeolith reichen von preisgünstigen ca. 15 Euro bis zu 250 Euro pro Kilogramm. Häufig wird mit einer CE-Kennzeichnung geworben, was aber kein Qualitätssiegel darstellt, sondern nur belegt, dass der Hersteller die gesetzlichen Bestimmungen in der EU einhält. Es gibt im Internet zweifelhafte Hinweise zu den Angeboten wie „Bio-Natur-Plus“, „extra-fein gemahlen“, „schadstoffgeprüft“, „in der Spiralstrahlmühle aktiviert“, „laborgeprüft“, „tribomechanisch mikronisiert“, „ohne chemische Zusätze“, „aus europäischem Abbau“. Man muss auf den Verkaufsportalen genau hinschauen, ob man Produkte technischer Art für den Einsatz bei Pflanzen und Tieren oder zur innerlichen Anwendung beim Menschen erwirbt. Das ist oft erst auf den zweiten genauen Blick erkennbar. Der kleine Hinweis „vet.“ als Abkürzung für veterinärmedizinisch dürfte für den Verbraucher auch nicht auf Anhieb verständlich sein. Schaut man sich zum Beispiel das veterinärmedizinische Präparat näher an, steht im Beipackzettel, dass es auch zur Anwendung am Menschen einsetzbar ist. Eine rechtliche Grauzone?

Auf einen Blick 

  • Zeolithe sind kristalline Aluminium-Silikat-Verbindungen, die sich aufgrund ihrer mikroporösen Gerüststruktur und ihrer großen inneren Oberfläche dazu eignen, Stoffe zu adsorbieren.
  • Versprochen wird eine „entgiftende“ und „reinigende“ Wirkung im Körper. Dabei wird übersehen, dass Zeolithe nicht nur „böse“ Stoffe binden, sondern auch „gute“. Erwünschte Arzneimittelwirkungen werden beeinträchtigt!
  • Alle Werbeaussagen zu Zeolith-Produkten sind wissenschaftlich nicht belegt. Was das Gefährdungspotenzial von Aluminium betrifft, besteht weiterer Forschungsbedarf.


Reinhild Berger, Apothekerin
redaktion@daz.online


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