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GKV-Finanzentwicklung im 1. bis 3. Quartal 2020
Kassen im Minus, weitere Bundeszuschüsse sollen kommen
Ein Blick auf die einzelnen Leistungsbereiche
Doch wie sieht es nun im Einzelnen aus? Im größten Kostenblock, der stationären Versorgung, gingen die Ausgaben im 1. Halbjahr noch um 2,4 Prozent zurück. Über die ersten neun Monate 2020 verbuchten die Krankenkassen nun einen Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Arzneimittel: abgesenkte Mehrwertsteuer entlastet
Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen im 1. bis 3. Quartal um 6,1 Prozent. Hier haben sich die Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf abgeflacht. Dabei führt auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte zu Entlastungen, wie das BMG konstatiert. Keine Ausführungen gibt es diesmal zu den Einsparungen durch Rabattverträge. Angesichts der seit April gelockerten Abgabebedingungen in der Pandemie könnte es sein, dass sich dies auf die Sparsumme auswirkt.
Zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen bei den Krankengeldausgaben (12 Prozent) – sie beanspruchen allerdings nur 6 Prozent des gesamten GKV-„Kuchens“ für sich.
Ausgabenrückgänge gab es hingegen bei der zahnärztlichen Behandlung (-0,4 Prozent), bei Zahnersatz (-7,2 Prozent), Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (-15,2 Prozent) sowie Früherkennungsmaßnahmen (-2,2 Prozent).
Der im Vergleich zu den gesamten Leistungsausgaben überproportionale Zuwachs bei Verwaltungskosten der Krankenkassen von 5,8 Prozent ist laut BMG zum Teil auf eine erhöhte Bildung von Altersrückstellungen bei einzelnen Krankenkassen zurückzuführen. Auffällig sind im Kassenartenvergleich insbesondere hohe Ausgabensteigerungen bei den AOKn sowie der Knappschaft.
Und wie geht es weiter?
Insgesamt bewegen sich die bisherigen Ausgabenzuwächse der Krankenkassen im Rahmen der Prognose des GKV-Schätzerkreises. Dieser hatte für das Gesamtjahr 2020 eine Veränderungsrate von 4,3 Prozent erwartet.
Die vorläufigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2020 werden erst Anfang März 2021 vorliegen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 geht das BMG davon aus, dass es in der laufenden zweiten Corona-Welle wieder zu deutlichen Entlastungseffekten auf der Ausgabenseite kommen wird, die auch im ersten Quartal 2021 anhalten könnten.
Mit dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) sollen nun die Voraussetzungen für eine weitere stabile Finanzierungsgrundlage der GKV geschaffen werden. „Die drohende Finanzierungslücke für 2021 wird durch einen ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Milliarden Euro, eine leistungsgerechte Abführung aus den Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 8 Milliarden Euro sowie die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Beitragssatzpunkte geschlossen“, erklärt das BMG. Damit könne die vom Bundeskabinett im Juni beschlossene Sozialgarantie zur Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf unter 40 Prozent auch 2021 eingehalten werden.
Das GPVG steht am 18. Dezember auf der Tagesordnung des Bundesrats. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen – unter anderem, weil aus seiner Sicht eine Anhebung des Bundeszuschusses von 5 auf 11 Milliarden Euro dringend nötig sei.
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