Umstufung im UN-Suchtstoffabkommen

Weg frei für leichteren Umgang mit Medizinalcannabis

Remagen - 07.12.2020, 12:15 Uhr

Die UN-Suchtstoffkommission hat beschlossen, Cannabis und Cannabisharz aus dem Anhang IV des internationalen Suchtstoffabkommens von 1961 herauszunehmen. (c / Foto: imago images / CTK Photo)

Die UN-Suchtstoffkommission hat beschlossen, Cannabis und Cannabisharz aus dem Anhang IV des internationalen Suchtstoffabkommens von 1961 herauszunehmen. (c / Foto: imago images / CTK Photo)


Therapeutischer Nutzen von Cannabis anerkannt

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft begrüßt die Herausnahme von Cannabis aus Anlage IV des internationalen Suchtstoffabkommens, weil dies zu einer vereinfachten Verkehrsfähigkeit von Cannabis führt. Er wertet die Entscheidung aber auch als wichtigen Schritt für die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in vielen Nationalstaaten. „Die Anerkennung des therapeutischen Nutzens von Cannabis dürfte sich damit durchgesetzt haben“, betont BvCW-Geschäftsführer Jürgen Neumeyer in einer Pressemitteilung

Nach diesem internationalen Impuls erwartet der Verband weltweit Erleichterungen im Umgang mit Medizinalcannabis. Importeure, Anbauer und Distributoren dürften in Zukunft mit weniger bürokratischen Hürden rechnen können. Für Neumeyer ist die Entscheidung der Suchtstoffkommission aber auch ein deutlicher Schritt der internationalen Deregulierung gegenüber Cannabis insgesamt.

Cannabidiol: „Weiterhin dicke Bretter bohren“

Enttäuscht ist der Branchenverband allerdings darüber, dass die Empfehlung, Zubereitungen, die auf reinem Cannabidiol (CBD) basieren, nicht der internationalen Suchtstoffkontrolle zu unterwerfen, nicht beraten wurde. Das soll in Zukunft nachgeholt werden, so die Hoffnung. Dabei verweist der BvCW auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. November 2020. Dieser hatte befunden, dass CBD nicht als Betäubungsmittel gelten soll.

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„Wir halten an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der WHO fest und blicken zuversichtlich auf die noch ausstehende Behandlung des Vorschlags 5.0 der WHO“, sagt Neumeyer. „Die wissenschaftliche Sicht auf Cannabis und Cannabinoide, wie sie von der WHO vertreten wird, hat sich leider noch nicht weltweit durchgesetzt.“ Hier seien weiterhin dicke Bretter zu bohren, meint der BvCW-Geschäftsführer.

Mehrheit der Fachpolitiker im Bundestag für geregelten CBD-Markt

Nach Angaben des Branchenverbandes haben sich Fachpolitiker im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend für Reformen im CBD-Bereich und für einen geregelten CBD-Markt ausgesprochen. Die Aussagen der MdBs spiegelten eine deutliche rechnerische Mehrheit im Bundestag wider, betont der BvCW. Damit sollte einem konstruktiven Dialog wenig entgegenstehen. Die Cannabiswirtschaft hatte kürzlich selbst Eckpunkte für einen geregelten CBD-Markt in Deutschland vorgeschlagen. Diese beinhalten unter anderem die Festlegung von Grenzwerten für medizinische und nicht-apothekenpflichtige CBD-Produkte.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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