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Kammer Rheinland-Pfalz sucht weiter Pharmazeuten
Enorme Resonanz für Corona-Impfzentren – Pläne werden langsam konkreter
Nach diversen Ankündigungen soll noch im Dezember ein erster Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung stehen. Die Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sehen deshalb vor, dass die Impfzentren bereits am 15. Dezember 2020 startklar sein sollen. Da kommt Hektik bei den Apothekerkammern auf, die das Personal und Know-how stellen müssen. So auch bei der Kammer Rheinland-Pfalz. Dort haben sich aktuell rund 900 Apotheker:innen und PTA freiwillig zum Impfeinsatz gemeldet – was allerdings noch nicht ausreicht.
Die Corona-Impfzentren müssen am 15. Dezember 2020 einsatzbereit sein. Das ist die Vorgabe von Bund und Ländern. Dabei ist nicht sicher, wann genau und in welcher Menge Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Die Länder müssen dennoch auf alle Fälle vorbereitet sein, wenn es mit der Massenimpfung losgeht. So laufen zum Beispiel auch die Vorbereitungen in Rheinland-Pfalz auf Hochtouren.
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Für den Betrieb der Impfzentren sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Bei der Logistik für die Verteilung der Impfstoffe holte sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz Unterstützung in der Privatwirtschaft. So wird zum Beispiel die Krieger-Gruppe aus Koblenz 31 rheinland-pfälzische Impfzentren mit Impfstoff und dem erforderlichen Zubehör versorgen.
Kammern stellen das pharmazeutische Personal
Aber auch die Landesapothekerkammer (LAK) Rheinland-Pfalz wurde in die Steuerungsgruppe des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz berufen. „Wir als Kammer haben damit die Aufgabe, den Impfzentren das pharmazeutische Know-how sowie pharmazeutische Manpower zur Verfügung zu stellen“, erklärt Peter Stahl, Präsident der LAK Rheinland-Pfalz. Bisher haben sich laut Apothekerkammer 900 Freiwillige für die groß angelegte Impfaktion gemeldet.
Die Aufgaben des pharmazeutischen Impfpersonals
Nach dem derzeitigen Wissensstand der Kammer hängen die Aufgaben des pharmazeutischen Personals im Impfzentrum im Wesentlichen auch von den finalen Zulassungsunterlagen der zu verwendenden Impfstoffe ab. Diese liegen aber derzeit noch nicht vor. Deshalb gehe man von folgende Aufgaben aus:
- Aufsicht und Durchführung einer sachgerechten Kühllagerung und Entnahme,
- Umgang mit Trockeneis (hierzu sind Schulungen angedacht),
- Präparation,
- Kennzeichnung,
- Dokumentation,
- Entsorgung,
- Pharmakovigilanz-Schnittstelle.
Zudem könne man gern seine Kompetenz und sein Fachwissen in das Verfahren einbringen, erklärt die Kammer zu den Aufgaben.
Keine Blaupause für diese Mega-Kraftanstrengung
Die LAK erklärte weiter dazu, dass es für diese bundes- bzw. landesweite Mega-Kraftanstrengung keine Blaupause gäbe. Viele Fragen seien noch unbeantwortet. Zuviel hänge beispielsweise von den bisher unbekannten Eigenschaften und Anforderungen des Impfstoffs bzw. der Impfstoffe ab. Derzeit geht die Kammer davon aus, dass man den Impfstoff zunächst von Pfizer/Biontech erhalte, der bei -70˚ Celsius zu lagern und vor der Verimpfung zu rekonstituieren ist. Ob und wann weitere Impfstoffe hinzukommen, sei noch offen.
Auch wenn einige Punkte im Ablauf noch ungeklärt sind, sind wesentliche Details doch schon bekannt. Die Kammer Rheinland-Pfalz weist aber darauf hin, dass sich einige Punkte jederzeit ändern könnten. Sie müssen aktualisiert und an neue Gegebenheiten angepasst werden.
Wichtig und zeitnah: Über die Landesfreiwilligen-Datenbank registrieren!
- Für jeden Landkreis / kreisfreie Stadt ist grundsätzlich ein Impfzentrum vorgesehen. Jedes Impfzentrum kann über eine oder mehrere Impfstraßen verfügen. In Rheinland-Pfalz wird es voraussichtlich bis zu 31 Impfzentren mit voraussichtlich 36 Impfstraßen geben. Die Impfzentren werden nicht in Arztpraxen oder Kliniken, sondern eher in Turnhallen, ehemaligen Supermärkten oder dergleichen errichtet werden.
- In jeder Impfstraße sollen bis zu 10 Impflinge pro Viertelstunde geimpft werden können.
- Die Impfung von bewegungseingeschränkten Menschen, die nicht in die Impfzentren kommen können, erfolgt durch mobile Impfteams. Dies ist in Vorbereitung.
- Die Impfzentren sollen in bis zu zwei Schichten am Tag mit jeweils bis zu sechs Stunden, also maximal 12 Stunden betrieben werden (Montag bis Freitag).
- Die Impfzentren sollen vom 15. Dezember bis 31. Dezember 2021 betriebsbereit sein.
- Ziel ist es, zunächst prioritär zu impfen. Im Laufe des Jahres 2021 soll nach Möglichkeit die ganze Bevölkerung ein Impfangebot erhalten. Auf Bundesebene wird eine Prioritätenliste der zu Impfenden erstellt, die auch in Rheinland-Pfalz verbindlich sein wird. Auch das Apothekenpersonal soll vorrangig geimpft werden (auf freiwilliger Basis).
- Jeder Impfling muss innerhalb von 28 Tagen insgesamt zwei Impfungen erhalten.
- Das Personal in den Impfzentren soll selbst vorrangig geimpft werden, um bei der Arbeit in den Impfzentren geschützt zu sein.
- Der Impfstoff wird in den Impfzentren aus Mehrdosenbehältnissen pharmazeutisch zu rekonstituieren sein. Dazu werden Apotheker und PTA vor Ort in den Impfzentren benötigt. Mit welchem zeitlichen Umfang dies erforderlich sein wird (z. B. 1 bis 2 Stunden vor Beginn jeder „Impfschicht“ oder gegebenenfalls ganztags), ist noch unbekannt. Eine Rekonstitution außerhalb der Impfzentren ist für Rheinland-Pfalz derzeit nicht vorgesehen.
- Der Einsatz von pharmazeutischem Personal in den Impfzentren erfolgt auf freiwilliger Basis.
- Für Ihren freiwilligen Einsatz sind eine Vergütung sowie ein Versicherungsschutz (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) vorgesehen.
- Angestellte Apotheker und PTA, die während ihrer regulären Arbeitszeit in den Impfzentren tätig sind, können von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt werden. Sie erhalten dann die Vergütung nach Punkt 11. Dieses Vorgehen ist mit dem LAV Rheinland-Pfalz abgestimmt und verhindert unnötigen Bürokratismus.
- Für die Impflinge ist die Impfung kostenlos.
- Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ruft alle Apothekerinnen und Apotheker sowie alle PTA auf, sich freiwillig für den Einsatz in den Impfzentren zu melden.
Zeitnahe Registrierung
Interessierte sollten sich zeitnah registrieren. Um die Personalorganisation zu ermöglichen, bittet die Kammer dringend, sich konkret in der Landesfreiwilligen-Datenbank zu registrieren. Kernelement der Datenbank ist ein Personenregister, in das man Kontaktdaten, zeitliche Verfügbarkeiten etc. eintragen kann. Die Impfzentren erhalten einen geschützten Zugang zu dieser Datenbank und können so bedarfsgerecht Unterstützung akquirieren. Auch Personen, die sich bei der Kammer bereits als Freiwillige gemeldet haben, sollten sich konkret über die Landesfreiwilligen-Datenbank registrieren lassen.
Zusätzlich soll pharmazeutisches Personal auch weiterhin seine Bereitschaft bei der Kammer melden, damit diese einen Überblick über die Freiwilligenmeldungen behalten (Kontakt: meike.schug@lakrlp.de).
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