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Kammer Rheinland-Pfalz sucht weiter Pharmazeuten
Enorme Resonanz für Corona-Impfzentren – Pläne werden langsam konkreter
Wichtig und zeitnah: Über die Landesfreiwilligen-Datenbank registrieren!
- Für jeden Landkreis / kreisfreie Stadt ist grundsätzlich ein Impfzentrum vorgesehen. Jedes Impfzentrum kann über eine oder mehrere Impfstraßen verfügen. In Rheinland-Pfalz wird es voraussichtlich bis zu 31 Impfzentren mit voraussichtlich 36 Impfstraßen geben. Die Impfzentren werden nicht in Arztpraxen oder Kliniken, sondern eher in Turnhallen, ehemaligen Supermärkten oder dergleichen errichtet werden.
- In jeder Impfstraße sollen bis zu 10 Impflinge pro Viertelstunde geimpft werden können.
- Die Impfung von bewegungseingeschränkten Menschen, die nicht in die Impfzentren kommen können, erfolgt durch mobile Impfteams. Dies ist in Vorbereitung.
- Die Impfzentren sollen in bis zu zwei Schichten am Tag mit jeweils bis zu sechs Stunden, also maximal 12 Stunden betrieben werden (Montag bis Freitag).
- Die Impfzentren sollen vom 15. Dezember bis 31. Dezember 2021 betriebsbereit sein.
- Ziel ist es, zunächst prioritär zu impfen. Im Laufe des Jahres 2021 soll nach Möglichkeit die ganze Bevölkerung ein Impfangebot erhalten. Auf Bundesebene wird eine Prioritätenliste der zu Impfenden erstellt, die auch in Rheinland-Pfalz verbindlich sein wird. Auch das Apothekenpersonal soll vorrangig geimpft werden (auf freiwilliger Basis).
- Jeder Impfling muss innerhalb von 28 Tagen insgesamt zwei Impfungen erhalten.
- Das Personal in den Impfzentren soll selbst vorrangig geimpft werden, um bei der Arbeit in den Impfzentren geschützt zu sein.
- Der Impfstoff wird in den Impfzentren aus Mehrdosenbehältnissen pharmazeutisch zu rekonstituieren sein. Dazu werden Apotheker und PTA vor Ort in den Impfzentren benötigt. Mit welchem zeitlichen Umfang dies erforderlich sein wird (z. B. 1 bis 2 Stunden vor Beginn jeder „Impfschicht“ oder gegebenenfalls ganztags), ist noch unbekannt. Eine Rekonstitution außerhalb der Impfzentren ist für Rheinland-Pfalz derzeit nicht vorgesehen.
- Der Einsatz von pharmazeutischem Personal in den Impfzentren erfolgt auf freiwilliger Basis.
- Für Ihren freiwilligen Einsatz sind eine Vergütung sowie ein Versicherungsschutz (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) vorgesehen.
- Angestellte Apotheker und PTA, die während ihrer regulären Arbeitszeit in den Impfzentren tätig sind, können von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt werden. Sie erhalten dann die Vergütung nach Punkt 11. Dieses Vorgehen ist mit dem LAV Rheinland-Pfalz abgestimmt und verhindert unnötigen Bürokratismus.
- Für die Impflinge ist die Impfung kostenlos.
- Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ruft alle Apothekerinnen und Apotheker sowie alle PTA auf, sich freiwillig für den Einsatz in den Impfzentren zu melden.
Zeitnahe Registrierung
Interessierte sollten sich zeitnah registrieren. Um die Personalorganisation zu ermöglichen, bittet die Kammer dringend, sich konkret in der Landesfreiwilligen-Datenbank zu registrieren. Kernelement der Datenbank ist ein Personenregister, in das man Kontaktdaten, zeitliche Verfügbarkeiten etc. eintragen kann. Die Impfzentren erhalten einen geschützten Zugang zu dieser Datenbank und können so bedarfsgerecht Unterstützung akquirieren. Auch Personen, die sich bei der Kammer bereits als Freiwillige gemeldet haben, sollten sich konkret über die Landesfreiwilligen-Datenbank registrieren lassen.
Zusätzlich soll pharmazeutisches Personal auch weiterhin seine Bereitschaft bei der Kammer melden, damit diese einen Überblick über die Freiwilligenmeldungen behalten (Kontakt: meike.schug@lakrlp.de).
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