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Kinder, übermorgen wird’s was geben, zweimal werden wir noch wach, heisa, dann ist Maskentag. Die Bescherung für uns: Noch 27 Millionen Extra-Kontakte in diesem Jahr durch die Spahnsche Maskenverordnung. Menschenschlangen vor der Apotheke. Kostenlose Abgabe auf Treu und Glauben. Unser ABDA-Präsident: „Wir Apotheker geben unser Bestes…“ Doch manche Apotheken wollen mehr als nur Masken verteilen, z. B. Antigen-Schnelltests und PCR-Tests durchführen – der „Zukunftspakt Apotheke“ will’s möglich machen. Eine Apotheke im Süden eröffnet sogar ein Schnelltestzentrum mit Zustimmung des Gesundheitsamts – so kann’s gehen. Und noch was: Ab Januar haben wir eine Präsidentin, zum ersten Mal seit 70 Jahren. So muss es sein.
7. Dezember 2020
Die einen Apotheken haben zu viel, die anderen zu wenig an Grippeimpfstoffen – das Tohuwabohu um die Verteilung der begehrten Vakzine ist in diesem Jahr in vollem Gange. Während so manche Apotheke auf ihren eingekauften Impfstoffen sitzen bleibt, suchen andere Apotheken händeringend Nachschub. Dumm gelaufen, mein liebes Tagebuch, aber woran liegt’s? Laut Bundesgesundheitsminister Spahn sollen in dieser Saison 26 Mio. Impfstoffdosen zur Verfügung stehen. Mag sein, aber irgendwie klappt es mit dem Verteilmechanismus nicht, den es so gar nicht gibt. Er fußt einfach auf dem Prinzip: Wer zuerst bestellt, bekommt seine Impfstoffe. Also, die Apotheke fragt bei ihren Ärztinnen und Ärzten den voraussichtlichen Bedarf ab und bestellt sofort. Und wenn die lieben Ärztinnen und Ärzte dann doch nicht alle Impfstoffdosen abnehmen? Pech für die Apotheke, die Doctores sind nicht dazu verpflichtet, die erbetenen Impfdosen abzunehmen. Tja, und nun? Kann die Apotheke die überzähligen Dosen an andere Apotheken, die Grippeimpfstoff suchen, weiterverkaufen? Nochmal Pech gehabt, eine Weitergabe an andere Apotheken ist gemäß § 17 Absatz 6c Apothekenbetriebsordnung nicht erlaubt. Zum Glück gibt es Ausnahmen: Der Bayerische Apothekerverband hatte beispielsweise in der Grippesaison 2018/19 eine Impfstoff-Tauschbörse für Apotheken eingerichtet. Möglich wurde dies dadurch, dass das BMG einen Mangel an saisonalen Influenza-Impfstoffen bekanntgegeben hatte und ein flexibleres Vorgehen erlaubte. In diesem Jahr gibt es aber leider noch keine Ausnahmeregelung – den Apotheken, die zu viel Grippevakzine in ihren Kühlschränken haben, bleibt nur die Möglichkeit, bei anderen Arztpraxen nachzufragen, ob sie Bedarf haben. Auch eine gute Idee: Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat ein Portal freigeschaltet, auf dem Apotheken ihre Bestände melden können. Das Portal ist von Apotheken und Arztpraxen einsehbar. Derzeit überlegt die Kammer, ob es sinnvoll sein kann, dass auch Patient:innen dieses Portal einsehen können.
8. Dezember 2020
Derzeit ist der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Entwurf eines Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) in der Diskussion. Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutzgesetz ist das übrigens schon das dritte Spahnsche Gesetzeswerk, das sich mit Regeln zur Digitalisierung im Gesundheitswesen befasst. Ja, mein liebes Tagebuch, da ist Druck dahinter. In ihrer Stellungnahme zum aktuellen Entwurf begrüßt die ABDA die Bestrebungen der Bundesregierung, das große Potenzial der Digitalisierung fürs Gesundheitswesen zu nutzen. Und: „Die Apotheken sind bereit und in der Lage, innovative Versorgungsangebote zu unterbreiten.“ Fein, mein liebes Tagebuch, nur mal so nebenbei: Da wäre doch mal gut zu wissen, welche innovativen Angebote die ABDA im Einzelnen meint. Doch darum geht es in diesem Entwurf nicht. Das DVPMG will u. a. regeln, wie die EU-ausländischen Arzneiversandhäuser in unser Gesundheitssystem eingebunden werden, damit unsere Patient:innen dort ihre E-Rezepte einlösen können. Die Versandhäuser sollen z. B. eine Bestätigung darüber vorlegen, dass sie dem Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung (§ 129 Absatz 2 SGB V) beigetreten sind, den der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband geschlossen haben. Die ABDA fordert hier zu Recht, dass die EU-Versender die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten selbst tragen müssen. Was der ABDA gar nicht gefällt, ist die vorgesehene Verpflichtung, dass der Deutsche Apothekerverband sein bundeseinheitliches Verzeichnis, das er über die Apotheken führt, der Gematik unentgeltlich übermittelt. Da zeigt sich unsere ABDA bockig, zu Recht, mein liebes Tagebuch, denn es besteht schlicht und ergreifend keine Notwendigkeit, dieses Verzeichnis an die Gematik weiterzugeben. Und wenn es denn schon sein muss, dann auf keinen Fall unentgeltlich. Abgelehnt wird auch eine Übergabe von Rezeptschlüsseln und Rezeptdaten an Anbieter außerhalb der Telematikinfrastruktur vor der Belieferung des E-Rezeptes durch die Apotheke. Es müsse die Nutzung der Verordnungsdaten durch Drittanbieter vor der Belieferung für unzulässig erklärt werden. Die ABDA hat erhebliche Bedenken, dass das E-Rezept oder das Rezept-Token aus der E-Verordnungs-App der Gematik über die Schnittstelle an die App eines Drittanbieters weitergegeben werden kann. Hier geht es also um die Frage, ob ein:e Patient:in über eine Weiterleiten-Funktion sein/ihr E-Rezept noch vor der Belieferung aus der Gematik-App in eine Anwendung eines kommerziellen Anbieters überführen kann. Mein liebes Tagebuch, ob die ABDA mit dieser Forderung durchdringt, ist fraglich. Die kommerziellen Anbieter warten doch schon darauf, dass ihnen die Patient:innen ihre App weiterleiten. Und dann wünscht sich unsere Standesvertretung vor allem beim elektronischen Medikationsplan (eMP) mehr Mitspracherecht. Die Apotheker:innen sollen aus Sicht der ABDA Zugriff auf Daten des/der Versicherten aus digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Unbedingt, mein liebes Tagebuch, die Apotheken müssen auf diese Daten zugreifen können, sonst macht der eMP überhaupt keinen Sinn. Und noch was: Eigentlich soll der eMP in Zukunft nur noch in der elektronischen Patientenakte im Netz zugänglich sein. Hier wünscht sich die ABDA, dass der eMP auch weiterhin über die elektronische Gesundheitskarte genutzt werden kann, quasi als niedrigschwelliges Angebot für den/die Versicherte/n. Nun ja, mein liebes Tagebuch, könnte sinnvoll sein, aber wie es aussieht, sollen in Zukunft auf der Karte keine Daten mehr gespeichert werden –was im Übrigen auch Sinn macht. Mal sehen, auf welche Forderungen der Bundesgesundheitsminister eingeht.
Mein liebes Tagebuch, mal vollkommen sachlich betrachtet: Die Forderung der Wissenschaftsakademie Leopoldina, die eine drastische Verschärfung der Corona-Beschränkungen ab kommender Woche will, ist so verkehrt nicht. Die Feiertage und der Jahreswechsel sollten für einen „harten Lockdown“ genutzt werden, um die deutlich zu hohen Infektionszahlen schnell zu verringern, erklärt die Leopoldina. Ab 24. Dezember bis mindestens 10. Januar sollte „in ganz Deutschland das öffentliche Leben weitgehend ruhen“. Mein liebes Tagebuch, wenn das so kommt (und es wird wohl sinnvoll und notwendig sein), dann haben wir in diesem Jahr nicht nur stille Nächte, sondern auch stille Tage. Und während ich diese Zeilen schreibe, meldet sich schon der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Radio und Netz, dass es in seinem Land schon ab Samstag einen Lockdown gibt mit nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen tagsüber. Und er geht davon aus, dass ein bundesweiter Lockdown schon nächste Woche kommt. Es musste so kommen.
9. Dezember 2020
Die Apotheken dürfen bekanntlich SARS-CoV-2-Antigentests nicht an jedermann abgeben, sondern nur an berechtigte Leistungserbringer wie z. B. an zuständige Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und an die von ihnen betriebenen Testzentren, die von ihnen beauftragten Dritten sowie Arztpraxen und KV-Testzentren. Allerdings, wenn Apotheken diese Tests abgeben, dürfen sie sie nicht frei kalkulieren: Für die Abgabe darf die Apotheke einen einmaligen Festzuschlag von 60 Cent zzgl. Umsatzsteuer erheben. Mein liebes Tagebuch, ursprünglich sollten die Apotheken nur 40 Cent bekommen. Aber sichtlich hat sich die ABDA, die 60 Cent verlangte, mit ihrer Forderung durchgesetzt, Ja, mein liebes Tagebuch, mit diesem staatlichen Markteingriff – und die Corona-Testverordnung bringt so einen Eingriff – will unsere Regierung verhindern, dass durch die Zuschläge auf dem Vertriebsweg immer noch höhere Preise für die PoC-Antigen-Tests entstehen. Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Spätestens Ende März tritt die Verordnung außer Kraft.
Jetzt ist es amtlich: Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker haben erstmals in ihrer Geschichte eine Frau an der Spitze ihrer Standesvertretung. Apothekerin Gabriele Regina Overwiening, Kammerpräsidentin von Westfalen-Lippe, wurde zur neuen ABDA-Präsidentin gewählt. Mein liebes Tagebuch, da gratulieren wir ihr aufs Herzlichste und wünschen ihr – zum Nutzen von uns allen – viel Erfolg und politisches Fortune. Ihr Vorgänger, Friedemann Schmidt, hatte sich nicht mehr zur Wahl gestellt. Tja, mein liebes Tagebuch, es hat lange gedauert (ganze 70 Jahre), bis sich unsere Standesvertretung dazu durchgerungen hat, eine Frau als oberste Apothekerin auszurufen. Für einen Beruf, in dem mittlerweile über 80 Prozent Frauen arbeiten. Umso schöner, dass sich Frau Overwiening dieser Herausforderung stellt. Und was hat sie sich vorgenommen? Sie wirbt für mehr Selbstbewusstsein des Berufsstands, für eine Zusammenarbeit mit Ärzt:innen auf Augenhöhe und eine stärkere Einbindung von Kammern und Verbänden auf höchster Ebene. Sie will sich für ein wertschätzendes Honorar einsetzen und mehr Transparenz bei der ABDA, außerdem mehr Aktivitäten in Sachen Digitalisierung. Mein liebes Tagebuch, sie hat sich viel vorgenommen. Wir freuen uns darauf.
Ab Dienstag, 15. Dezember, Menschenschlangen vor den Apotheken – es gibt FFP2-Masken umsonst! Rund 27 Millionen anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen sich noch im Dezember in Vor-Ort-Apotheken drei Masken abholen. 27 Millionen zusätzliche Kontakte für unsere 19.000 Apotheken. Und das in einer Zeit, in der man doch lieber zuhause bleiben sollte. Im Prinzip hat er es ja gut gemeint, unser Bundesgesundheitsminister: Die Zahl der Infektionen und der Corona-Toten steigt dramatisch. Die Menschen sollen sich vor Ansteckung schützen können mit „richtigen“ Masken. Ob es allerdings auch gut gemacht ist, dass unsere Apotheken als Maskenausgabestelle fungieren sollen und diesen 27 Millionen zusätzlichen Kontakten ausgesetzt werden? Manche Apothekers halten das für Wahnsinn, denn es ist abzusehen, dass die Maskenausgabe den normalen Geschäftsbetrieb massiv beeinträchtigen wird. Manche Apothekers haben bereits angekündigt, die Masken durch ein separates Fenster oder im Hinterhof der Apotheke abgeben zu wollen, um den normalen Geschäftsbetrieb so wenig wie möglich zu stören. Denn der Ablauf, wie die Masken verteilt werden sollen, mein liebes Tagebuch, der hat was: Die bezugsberechtigten Personen haben nämlich weder einen Bezugsschein ihrer Krankenkasse (dafür ist die Zeit zu knapp) noch werden sie sonst irgendwie erfasst – es wird zunächst nach Treu und Glauben ablaufen. Wie? Was wie? Ja, mein liebes Tagebuch, ganz einfach so: Masken soll’s für Personen geben, die über 60 Jahre alt sind und bestimmte Erkrankungen oder Risikofaktoren haben. Also, das bedeutet, diese Personen sollen zu Altersnachweis in der Apo ihren Perso vorlegen oder glaubhaft durch Eigenauskunft versichern, dass sie Anspruch auf die Masken haben, so der Verordnungsentwurf. Und dann bekommen sie von ihrer Apotheke die ersten drei Masken gratis. Mein liebes Tagebuch, und wenn diese Personen dann in ihre zweite und dritte Stammapotheke gehen, haben sie schon sechs bzw. neun Masken. Ach nein, wir wollen mal nicht so negativ denken. Im neuen Jahr soll’s auf alle Fälle besser werden, da soll es dann die fälschungssicheren, nicht personalisierten Masken-Bezugsbescheinigungen der Krankenkasse geben.
Für die Maskenabgabe erhalten die Apotheken laut Verordnungsentwurf für den Monat Dezember erstmal eine Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds. Ab Januar gibt’s dann 6 Euro je Maske, wobei die Versicherten Anspruch auf zweimal sechs Masken haben und eine Eigenbeteiligung von 2 Euro pro sechs Masken zahlen müssen. Diese Eigenbeteiligung der Versicherten wird dann mit dem Erstattungsbetrag an die Apotheke verrechnet. Mein liebes Tagebuch, das sieht alles nach Verwaltung, Doku und Bürokratie aus. Ja, ist alles ein riesengroßer Aufwand, den sich unsere Regierung hier leistet gepaart mit großem Vertrauen in die Apotheken. Man kann es auch kritischer sehen, nämlich als Zumutung für die Apotheke, als Maskenausgabestelle für 27 Millionen Anspruchsberechtigte zu fungieren. Im Weihnachtsgeschäft, neben dem normalen Betrieb. Denn nimmt man diese Aufgabe ernst, dann ist es nicht damit getan, den Kunden drei Masken in die Hand zu drücken: Erst mal Ausweis kontrollieren, dann Krankheiten und Risikofaktoren abfragen und schließlich den richtigen Umgang mit den FFP2-Masken erklären – was nützt es, wenn die Masken falsch getragen werden? „Es liegt also viel Verantwortung bei den Apotheken“, hat Jens Spahn gesagt, die Pharmazeut:innen hätten jedoch in den vergangenen Monaten bewiesen, dass sie dieses Vertrauen verdienen. Ob uns dieser Satz der Bundesgesundheitsministers versöhnlich stimmt und uns besänftigen kann?
Unser ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes…“ Das mit der Herkulesaufgabe sieht er richtig, mein liebes Tagebuch, und daher hat er auch gleich an die Versicherten appelliert: „Bitte rennen Sie nicht gleich morgen in Ihre Apotheken“, denn die Verordnung sei noch nicht erlassen. Mein liebes Tagebuch, diesen Aufruf haben die Versicherten leider nicht gehört – kaum ist die Meldung draußen, kommt es mancherorts zum Run auf die Apotheken, um die Masken abzuholen.
10. Dezember 2020
Masken, frische Masken! Der ABDA-Präsident und der Bundesgesundheitsminister gehen schon mal davon aus, dass sich ein Ansturm auf die Apotheken wohl kaum wirksam verhindern lassen wird. Derzeit bemühen sich ABDA, Kammern und Verbände über verschiedene Kanäle klarzustellen, dass es derzeit noch keine Masken gibt. Hilfe kommt in Form eines Plakatmotivs, das sich die Apotheke fürs Schaufenster oder für die Eingangstür herunterladen kann. Das Plakat weist darauf hin, dass die Masken frühestens ab 15. Dezember zu haben sind und die Anspruchsberechtigten bis Ende Dezember Zeit haben, ihre Masken abzuholen.
Übrigens, alles, was wir Apothekers jetzt für die bevorstehende Maskenabgabe wissen müssen, hat die DAZ.online-Redaktion in einer Übersicht zusammengestellt. Und wer wissen möchte, mit welchem Betrag eine Apotheke für die im Dezember ausgegebenen Masken rechnen kann, kann hier näherungsweise die jeweilige Vergütung berechnen.
11. Dezember 2020
Das nenn ich mal Nägel mit Köpfen: Der Zukunftspakt Apotheke, zu dem u. a. die Apothekergenossenschaft Noweda gehört, sucht Apotheken, die ihren Kunden einen PCR- und/oder Antigentest anbieten wollen. Der Zukunftspakt will den Apotheken in Zusammenarbeit mit dem COVID-19-Testanbieter EcoCare ermöglichen, sich schulen zu lassen, wie die Abstriche durchgeführt werden und das Probenmaterial gesammelt wird. Ein Antigen-Schnelltest wird dann in der Apotheke selbst durchgeführt, der Kunde kann das Ergebnis dann selbst ablesen. Für einen PCR-Test wird die Probe mittels Großhändler zum Labor transportiert. Bezahlung, Auswertung und Kundeninformation erfolgen über EcoCare. Kosten für die Testwilligen: Die Kund:innen bezahlen für einen PCR-Test 99 Euro und für einen Schnelltest 49 Euro, die Apotheken erhalten 14 Euro für den PCR-Test und 10 Euro für den Schnelltest. Mein liebes Tagebuch, das ist doch eine interessante Initiative. Ok, es wird für die Apotheke nicht die große Einkunftsquelle sein, aber das ist sicher nicht der Sinn. Es ist ein Angebot an symptomfreie Kund:innen, die Gewissheit haben wollen. Und wie sieht’s mit der rechtlichen Seite aus? Apothekenrechtsexperte Dr. Morton Douglas sieht diese Initiative und die teilnahmewilligen Apotheken auf der sicheren Seite. Denn mit dem Infektionsschutzgesetz sei der Ärztevorbehalt für die Durchführung von patientennahen Schnelltests zur Feststellung des SARS-CoV-2 Virus aufgehoben worden. Und wer solche Tests berechtigterweise erhält und sich hat schulen lassen, könne diese dann durchführen. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, ob Spahn und die Apotheken da mitziehen.
In Baden-Württemberg geht eine Apotheke einen anderen Weg, um Schnelltests anzubieten: Apotheker Dr. Björn Schittenhelm von der Alamannen-Apotheke in Holzgerlingen betreibt ab kommender Woche in einem angemieteten Bürokomplex ein Corona-Schnelltestzentrum. Kund:innen können dort für je 29 Euro einen professionellen Nasen-Rachen-Abstrich durchführen lassen. Kurz danach erhalten sie bereits das Ergebnis durch die App Doctorbox, an der auch Noventi beteiligt ist, auf ihr Smartphone. Die rechtliche Möglichkeit gibt die aktuelle Corona-Testverordnung vor. Im Bürokraten-Deutsch heißt das: Primäre Leistungserbringer, zuständige Stellen des öffentlichen Gesundheitsdiensts und die von ihnen betriebenen Testzentren dürfen auch Dritte als weitere Leistungserbringer oder als Testzentren beauftragen. In dem Fall der Alamannnen-Apotheke heißt das: Das örtliche Gesundheitsamt, in diesem Fall das Landratsamt Böblingen, hat die Apotheke offiziell als Testzentrum beauftragt. Apotheker Schittenhelm war selbst davon überrascht, dass diese Möglichkeit besteht. Die Apotheke kann direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung je 9 Euro pro Test plus weitere 15 Euro für die Durchführung des Tests abrechnen. Auch die Kosten zur Organisation und die Betriebskosten des Schnelltestzentrums erstattet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Mein liebes Tagebuch, das zeigt wieder einmal: Es gibt Möglichkeiten, man muss sie nur entdecken und nutzen. Schittenhelm ist überzeugt: Die Politik sollte Apotheker:innen noch enger in die Testung einbinden. Idealerweise sollten auch sie nach ärztlicher Schulung Abstriche nehmen dürfen. Mein liebes Tagebuch, vielleicht sind solche Initiativen wie die von Apotheker Schittenhelm ein Impuls für die Politik, noch stärker auf die Apotheken zuzugehen: Wir können mehr als nur Masken zu verteilen…
16 Kommentare
Darf ich mir meine Masken auch per Boten kommen lassen?
von Christian Timme am 13.12.2020 um 17:44 Uhr
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Corona macht manches möglich ...
von Reinhard Herzog am 13.12.2020 um 13:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Corona macht manches möglich
von Uwe Hüsgen am 13.12.2020 um 14:23 Uhr
AW: Corona macht manches möglich
von Reinhard Rodiger am 13.12.2020 um 14:32 Uhr
AW: AW: Corona macht manches möglich
von Reinhard Herzog am 13.12.2020 um 14:41 Uhr
@Herrn Wagner
von Frank Hartmann am 13.12.2020 um 10:58 Uhr
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Machen statt Meckern an der Klagemauer!
von Ulrich Ströh am 13.12.2020 um 9:28 Uhr
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AW: Machen statt Meckern an der Klagemauer
von Christoph Unglaub am 13.12.2020 um 10:21 Uhr
Kann es vielleicht sein ...
von Gunnar Müller, Detmold am 13.12.2020 um 9:23 Uhr
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AW: Kann es vielleicht sein
von Peter Ditzel am 13.12.2020 um 9:33 Uhr
AW: @Zwischen den Zeilen...
von Gunnar Müller, Detmold am 13.12.2020 um 12:20 Uhr
Personalausweis
von Conny am 13.12.2020 um 8:56 Uhr
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AW: Personalausweis
von Gerd Müller am 13.12.2020 um 9:13 Uhr
AW: Personalausweis
von Peter Ditzel am 13.12.2020 um 9:29 Uhr
AW: Personalausweis
von G. Wagner am 13.12.2020 um 9:43 Uhr
AW: Herr Wagner
von Roland Mückschel am 13.12.2020 um 12:32 Uhr
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