Vom Arztbesuch bis zum Arzneimittelversand

Gesundheitsplattform DocMorris+ gestartet

Traunstein - 18.12.2020, 17:29 Uhr

„Eine neue Ära der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, verspricht DocMorris mit seiner neuen App DocMorris+. (c / Foto: DAZ.online)

Eine neue Ära der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, verspricht DocMorris mit seiner neuen App DocMorris+. 
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 „Attraktive Konditionen für die Startphase“ 

Offenbar ist DocMorris+ noch auf der Suche nach Partnern. Will man über die App zu einem Arzt gelangen, so wird unter „Arzt finden“ kein einziger Mediziner angezeigt. Stattdessen wird der Nutzer auf den „Start der E-Rezept Funktion“ vertröstet. Als Alternative wird die TeleClinic angeboten, die genau wie DocMorris zur Schweizer Zur Rose-Gruppe gehört – Arzneimittelverordnung und -belieferung bleiben somit in der Familie. Ähnlich läuft es bei den „Partnerapotheken“. Auch hier heißt es, dass die Apothekensuche erst „mit dem Start der E-Rezept-Funktion“ freigeschaltet wird. Allerdings wird beim Bestellen angezeigt, dass die Lieferung über Besamex, eine im niedersächsischen Marschacht ansässige deutsche Versandapotheke, erfolgt. Weitere Partner sind laut Pressestelle die Bienen-Apotheke am Laimer Platz in München, die Bienen-Apotheke Stockdorf, die St. Ursula Apotheke in München sowie die Euro-Apotheke in Bremen.

10 Prozent vom Nettoverkaufspreis gehen an DocMorris

Auf der App kann man sich direkt als Partnerapotheke registrieren lassen. Interessenten werden laut Pressemeldung „attraktive Konditionen für die Startphase“ geboten. Laut der Website docmorris-plus.de entfällt für Partner „mindestens bis zum 30. Juni 2021“ die monatliche Grundgebühr in Höhe von 399 Euro je Partner bzw. je teilnehmender Filiale des Partners. Darüber hinaus entfällt in diesem Zeitraum die Transaktionsgebühr für die ersten 50 Bestellungen im Monat von nicht ärztlich verordneten Produkten, die beim Partner bestellt werden. Nach dem Angebotsende, also frühestens ab 1. Juli 2021, wird „auf alle Bestellungen von Produkten, die nicht ärztlich verordnet sind, eine Transaktionsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Nettoverkaufspreises (d.h. ohne USt.) beim Partner berechnet“.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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