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DAZ.online-Umfrage
Müssen Sie Kunden bei der Maskenabgabe zurückweisen?
Apotheker:innen müssen nicht anspruchsberechtigte Personen bei der „kostenlosen“ Abgabe von FFP2-Masken zurückweisen. Zwei Drittel der Abgebenden ergreifen zudem Maßnahmen, um eine Mehrfachabgabe zu vermeiden. Das geht aus einer DAZ.online-Umfrage hervor. DAZ.online möchte nun in einer weiteren Umfrage von Ihnen erfahren: Wie oft müssen Sie Kund:innen tatsächlich zurückweisen und mit welcher Begründung? Machen Sie mit!
Der Vertriebsweg der „kostenlosen“ Coronavirus-Schutzmasken über Apotheken rückt die Offizin bei der Bevölkerung und der Politik in ein helleres Licht. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel lobte die Apotheken. Im Großen und Ganzen laufe die Abgabe gut.
Doch jede:r Apotheker:in weiß: Die Abgabe ist ein Kraftakt. Bis die Krankenkassen ab dem 6. Januar 2021 nach und nach fälschungssichere Coupons an die Risikogruppen ausgeben, sorgen die Apotheken vor Ort dafür, dass jeder Risikopatient die drei Masken erhält, die ihm zustehen. Auch, ob Patient:innen anspruchsberechtigt sind, prüfen Apotheker:innen und pharmazeutisches Personal.
Sollten manche Kund:innen mehrere Apotheken aufsuchen, um mehrfach die je drei Masken abzuholen, könnte das dazu führen, dass die Maskenvorräte – welche die Großhändler in Kontingenten liefern – nicht für die Versorgung aller ausreichen. Bei den Apotheken, die für die kostenlose Abgabe in Vorleistung gehen, könnten außerdem Verluste entstehen.
Deshalb möchte DAZ.online von Ihnen wissen: Mussten Sie schon Kund:innen abweisen, und wenn ja wie viele? Wie haben Sie den Kund:innen die Situation erklärt? Nehmen Sie an unserer DAZ.online-Umfrage teil:
Maßnahmen gegen die Mehrfachabgabe
Nach einer DAZ.online-Umfrage vom 14. Dezember ergreifen mehr als zwei Drittel der Befragten Maßnahmen gegen die Mehrfachabgabe von Masken. Jetzt wüssten wir es gerne noch genauer: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Mehrfachabgabe zu vermeiden? Haben Sie Ihre eigene Idee entwickelt und in Ihrer Apotheke umgesetzt? Dann berichten Sie uns davon in der Kommentarspalte oder per Mail an redaktion@daz.online.
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