Maskenausgabe in den Apotheken

„Ein Kontrollmechanismus wäre hilfreich gewesen“

Berlin - 30.12.2020, 13:30 Uhr

Noch bis zum 6. Januar erhalten Risikopatient:innen und Senior:innen kostenlose Schutzmasken in den Apotheken. Danach wird eine Eigenbeteiligung von 2 Euro fällig. (c / Foto: imago images / Eibner)

Noch bis zum 6. Januar erhalten Risikopatient:innen und Senior:innen kostenlose Schutzmasken in den Apotheken. Danach wird eine Eigenbeteiligung von 2 Euro fällig. (c / Foto: imago images / Eibner)


Die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken führt auch in Sachsen zu einem Ansturm auf die Apotheken. Verbraucherschützerin Heike Teubner betont im Gespräch mit DAZ.online die hervorragende Leistung der Offizinen im Freistaat – denn abgesehen von Einzelfällen läuft die Maskenausgabe weitgehend rund. Von der Politik hätte sie sich jedoch ein Verfahren gewünscht, das erlaubt, zu kontrollieren, wer bereits seine Gratismasken erhalten hat. Denn auch aus Verbrauchersicht sei es nicht wünschenswert, dass Betrüger sich mehrfach Masken erschleichen.

Die Verteilung von FFP2-Masken hält das Apothekenpersonal deutschlandweit auf Trab. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Betriebe mit seiner Corona-Schutzmasken-Verordnung spürbar überrumpelt – Anlaufschwierigkeiten waren daher auch in Sachsen aufgetreten. „In den ersten Tagen mussten die Apotheken durch die sehr kurzfristige Verordnung der Regierung einige Hürden überwinden. Wir wissen von einigen Schwierigkeiten“, sagte der Vizepräsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, Göran Donner, in Dresden der dpa.

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Einige Risikopatienten hätten zum Beispiel weniger als die drei Masken bekommen, die ihnen zustehen. Auch sei es vor einigen Apotheken zu langen Warteschlangen gekommen. Laut Donner kann die Landesapothekenkammer dann tätig werden, wenn einzelne Apotheken die vorgeschriebene Maskenabgabe ablehnen. „Aus der Verordnung des Bundesministeriums ergibt sich eine klare Lieferpflicht. Sollten wir Hinweise bekommen, dass sich eine Apotheke der Maskenabgabe verweigert, wäre das eine berufsrechtliche Verletzung.“

Doch mittlerweile haben sich die Apotheken offenbar auf ihre neue Aufgabe eingestellt. „Inzwischen läuft die Aktion gut. Die meisten Kollegen dürften genügend Vorrat haben und nun den Ablauf kennen“, schätzt Donner die Lage ein. Seit dem 15. Dezember können Risikopatient:innen und Bürger:innen, die älter als 60 Jahre alt sind, in den Apotheken drei Schutzmasken kostenlos abholen. Zeit haben sie laut Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 6. Januar 2021. Danach sollen Coupons der Krankenkassen die Verteilung regeln.

Masken-Gaunerei ist nicht im Sinne des Verbrauchers

Die Verbraucherzentrale Sachsen, Beratungsstelle Auerbach, ist im Vogtland ein Ansprechpartner bei speziellen Abgabeproblemen. Leiterin der Beratungsstelle ist Heike Teubner. Sie zeigt sich im Gespräch mit DAZ.online beeindruckt von der Leistung der Apotheken, die kurzfristig auf die neue Verordnung reagieren mussten. Lediglich in einem Fall sei es zu einer Beschwerde gekommen. „In einem Fall wollen die Apothekeninhaber Masken nur an Stammkunden herausgeben. Dabei sieht der Beschluss der Regierung die Versorgung aller Risikopatienten vor“, berichtet sie. Auch als sich der Kunde bereit erklärt habe, eine Kundenkarte anlegen zu lassen, wies die Apotheke ihn ab – nur für Bestandskunden.

Apotheken-Hopping ist Betrug

Die Apotheke, deren Betreiber weiter uneinsichtig sei, bleibt aber laut Teubner eine Ausnahme. „Wir haben pro Jahr etwa 15.000 Kundenkontakte“, sagt sie. Insgesamt 60 Apotheken gibt es in ihrem Einzugsgebiet. „Wenn es hier im Vogtland zu ernsthaften Problemen bei der Maskenausgabe gekommen wäre, hätten wir das mitbekommen.“ Abgesehen von diesem einen Fall sei es völlig nachvollziehbar, dass die Betriebe versuchten, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Apotheken-Hopping zu verhindern oder zumindest einzudämmen. „Es ist Betrug, wenn Menschen versuchen, sich über die drei ihnen zustehenden Masken in verschiedenen Apotheken weitere Schutzmasken zu erschleichen – und das ist auch nicht im Sinne des Verbrauchers.“

Kritisch sieht sie die die Tatsache, dass der Bundesgesundheitsminister den Apotheken derart kurzfristig eine solche Aufgabe aufgebürdet hat, ohne ein Sicherungsinstrument zu installieren, um Masken-Gaunerei zu unterbinden. Etwa ein Vermerk auf der Krankenkassenkarte, wenn jemand bereits seine Masken abgeholt hat, hätte dem vorbeugen können. „Ich weiß nicht, was technisch machbar ist, aber irgendein Kontrollmechanismus wäre sicher hilfreich gewesen.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Betrug?

von Helmuth Schumacher am 04.01.2021 um 13:58 Uhr

Selbstverständlich geht der Mehrfachbezug kostenfreier Masken über Apotheken in Richtung Betrug (in streng juristischem Denken dann aber schon zweifelhaft; Betrogener wäre dann, wenn, das BMG). Ebensolcher bzw. immerhin versuchter Betrug ist es aber auf jeden Fall, als Folgendes passierte, wie an anderer Stelle in DAZ.online in einem Kommentar zu lesen ist:

"... bin 62 Jahre alt habe heute am 15.12.2020 mit der Vorlage meines Personalausweises keine der in derApotheke ... vorratigen FFP2 Masken kostenlos erhalten. Begründung ich hatte kein Rezepte zum einlösen und konnte deshalb keine Maske kostenlos erhalten.
!-! lch konnte selbige aber kauflich erwerben ..."

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