Zweite Phase der Schutzmaskenausgabe

Wo bleiben die Masken-Voucher?

Berlin - 06.01.2021, 16:55 Uhr

Die nächste Phase der Maskenausgabe steht vor der Apothekentür. (Foto: bevisphoto / stock.adobe.com)

Die nächste Phase der Maskenausgabe steht vor der Apothekentür. (Foto: bevisphoto / stock.adobe.com)


Seit Jahresbeginn haben Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen Anspruch auf weitere sechs Schutzmasken von FFP2-Qualität. Doch um sie in der Apotheke zu bekommen, brauchen sie nun einen Berechtigungsschein ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. Noch hat allerdings niemand einen solchen Voucher. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, plädiert dafür, dass die Apotheken vorab weitere drei Masken abgeben dürfen. 

Nach der für viele Apotheken herausfordernden ersten Phase der Maskenausgabe im Dezember sollte es in der zweiten Phase eigentlich geordneter zugehen. Ab dem morgigen 7. Januar gibt es die Masken auf Staatskosten nur noch, wenn ein Berechtigungsschein der Krankenkasse oder -versicherung vorgelegt wird. Und zwei Euro Eigenbeteiligung pro Sechserpack sind ebenfalls vorgesehen – wenn die Apotheke nicht selbst darauf verzichtet. Zwei Berechtigungsscheine soll es geben. Der erste ist vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021, der zweite vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 gültig.

Allerdings: Noch haben weder die Anspruchsberechtigten noch ihre Versicherer diese Berechtigungsnachweise. Das zeigten Nachfragen von DAZ.online bei Krankenkassen. Allerdings scheint die Zuversicht groß, dass die Voucher jederzeit ankommen können. Offenbar hat die zum 15. Dezember in Kraft getretene Corona-Schutzmaskenverordnung mit ihrem ambitionierten Zeitplan nicht nur die Apotheken, sondern auch die Krankenkassen und -versicherungen sowie die Bundesdruckerei an ihre Grenzen gebracht. Laut Verordnung hatten die Krankenversicherer der Bundesdruckerei bis zum 19. Dezember „die für die Bereitstellung der Bescheinigungen erforderlichen Angaben zu übermitteln“. Dann sollten sie die nichtpersonalisierten fälschungssicheren Bescheinigungen erhalten, um sie ihrerseits mit einem Informationsschreiben an die anspruchsberechtigten Versicherten zu verschicken. Diese Information soll in drei Stufen geschehen: Zunächst sollen die Versicherten ab einem Alter von 75 Jahren angeschrieben werden, dann die über 70-Jährigen sowie diejenigen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren. Zum Schluss alle anderen ab 60 Jahren.

BMG: Ende der Woche könnten die ersten Versicherten ihre Coupons erhalten

Die Bundesdruckerei verwies bei einer Anfrage von DAZ.online zum Stand der Dinge ans Bundesgesundheitsministerium. Und von dort heißt es nun: „Die Auslieferung der Berechtigungsscheine an die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen hat am Montag begonnen. Diese Coupons müssen noch von den Krankenkassen und PKVen mit dem Anschreiben der Bundesregierung an die Versicherten gesendet werden. Möglicherweise erhalten bereits Ende der Woche die ersten Versicherten ihre Coupons“. Der BMG-Sprecher erklärte auch, dass die Coupons in drei Tranchen von der Bundesdruckerei beziehungsweise dem Logistiker an die Kassen und Versicherungen gesendet werden. „Hintergrund ist eine gleichmäßige Ausstattung aller Kassen und PKVen mit den Coupons.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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20 Kommentare

Ausgabe FFP2 Masken einfach (:-))

von Popcorn_01 am 27.01.2021 um 19:59 Uhr

Jeder der eine Karte seiner GKV hat und einen Perso, Holt sich die Masken gegen Vorlage von selbigen, zahlt seinen Obulus und nimmt seine 6 Masken mit
Fertig...

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Berechtigungsschien

von Annelie am 21.01.2021 um 20:23 Uhr

Es ist der 21.1.2021 und es sind noch keine Berechtigungsscheine im Briefkasten, warum ist das so?

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AW: Berechtigungsschien

von hermann ebs am 26.01.2021 um 11:47 Uhr

die zeit für die abholng der ersten 6 masken ist schon bald wieder vorbei und es sind noch gar keine berechtigungsscheine bei den leuten angekommen!da kann ich nur sagen: ARMES DEUTSCHLAND UND DEINE BESCHISSENE BÜROKRATIE !!!!

AW: Berechtigungsschein

von Buehrmann Regins am 05.02.2021 um 14:19 Uhr

Wann werden die Gutscheine für die Masken verschickt ?

Die Berechtigungsscheine ist immer noch nicht bei der AOK PLUS

von Sandra am 15.01.2021 um 8:11 Uhr

Es sind immer noch keine Berechtigungsscheine bei der AOK PLUS angekommen, jeden Tag rufen 100e von Kunde an und Fragen wann denn endlich Ihr Berechtigungsschein für die Masken kommt.

Die Menschen und die Krankenkassen sind sehr Enttäuscht!

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Ffp2, Aufklärung

von M. Kübler am 14.01.2021 um 10:18 Uhr

Die ersten 3 Masken gab es problmlos in der "Hausapotheke". Auch die Voucher(keine Zuzahlung für Jan- u.Februar.)
Habe ich die Aufklärung bzl. Berchtigungsschein der KK verpasst oder wurde es nicht publiziert?
Die, welche wir bekamen waren Made in China, kein Zertifikat, also auch Fälschung möglich, denn ich bezweifle, dass alle Fälschungen entsorgt wurden.
Wer es sich leisten kann sollte sich die, in D hergestellten, Masken z B. von Sanitias, bestellen.

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3 kostenlose FFP2 Masken

von Bernhard am 09.01.2021 um 20:08 Uhr

... ich bin nicht gleich an 16.12.2020 zur Apotheke gerannt, um meine 3 kostenlosen Masken abzuholen - meine Stammapotheke konnte mir am 04.01.2021 keine kostenlosen Masken mehr geben „ das entspreche Kontingent ist ausgeschöpft“ wurde mir gesagt. Allerdings bot man mir an, entsprechende Masken zu kaufen!!!!!- Apotheken können in diesen Zeiten ihren Gewinn überdimensional maximieren - so etwas gehört sich einfach nicht und ich bin gespannt, ob ich nun rechtzeitig ein Coupon bekomme, um mir FFP2 Masken zum regulären Preis bekomme ......
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FFP2-Masken

von Ursula Steinbach am 08.01.2021 um 1:08 Uhr

FFP2-MASKEN jetzt noch abzugeben,, wo das Virus mutiert hat, sind nun nicht mehr ausreichend im Schutz, es müssen FFP3-Masken abgegeben werden, die einen 99%igen Schutz gewährleisten.Sonst sind alle Bemühungen umsonst.

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AW: FFP2-Masken

von Alfred Söntgerath am 08.01.2021 um 7:23 Uhr

Gute geprüfte FFP 2 Masken müssen laut Norm mindestens 94 Prozent der Viren aus der Atemluft entfernen. Die meisten geprüften liegen bei 97/98.
Medizinische Masken oder andere Mundnasenbedeckungen entfernen wenns gut geht 30 -40 Prozent. Vorallen geht die Wirkung durch Undichtigkeit deutlich zurück. FFP2 reicht , FFP 3 Masken haben einen zu hohen Atemwiderstand.

AW: FFP2-Masken

von Rainer Apothekenmasken.de am 09.01.2021 um 11:01 Uhr

Alfred dem würde ich widersprechen.

EN149 die Norm für FFP1 bis FFP3 prüft keine Viren, da die Maske und die Norm in den Baumarkt gehört. Es ist eine Partikelfiltermaske. Es ist keine Virenfiltermaske. Da die Europäische Norm entgegen der Chinesischen Norm aber keine passende Medizinische Schutzmaske herausgebracht hat, wird dieses Provisorium angewendet. Es gibt wenige Masken, welche der Bastlernorm EN149 und der Medizinischen Norm 14683 entsprechen.
Es wird nicht die Zahl der Viren sondern der Durchlass von Natriumclorid und Paraffinoel als Prüfaerosol gemessen.
FFP3 max durchlass 1%, FFP2 max Durchlass 6%. Hauptpunkt ist aber auch die niedrigere Leakage bei FFP3.
Definitiv verhindert FFP3 generell sehr kleine Teilchen. Wenn man von kleinen Viren ausgeht sollte man FFP3 verwenden. Der Atemwiderstand ist bei FFP3 höher. Aber der Atemwiderstand ist auch von nicht konformen FFP2 masken sehr hoch. Lösung wäre eventuell ein Ausatemventil, dann sind aber Fremdpersonen nicht geschützt. Das Atmen fällt aber wesentlich leichter.

Medizinische Masken der Normen EN 14683 z.b IIR sind nach Bakterieller Filterleistung getestet und diese ist mit 98% sehr hoch. Allerdings haben diese durch die Bauart eine hohe Leakage und sind daher nicht geeignet.

Habe fertig...

von Thomas Eper am 07.01.2021 um 10:46 Uhr

Bei mir wird es keine kostenlose Masken mehr geben!

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AW: Habe fertig

von Conny am 07.01.2021 um 12:23 Uhr

Zu Ihrer Frage bei apotheken adhoc : sie müssen die Vouchers bis Ende 2024 aufheben und wenn Sie Pech haben , wird mal das Finanzamt vorbeischauen.

AW: Habe fertig

von Conny am 07.01.2021 um 13:46 Uhr

Es ist übrigens kein Verstoss auch nicht mit Punkt oder Aussrufungszeichen. Ob es sinnvoll ist, kann sich jeder selbst überlegen.

Nicht verkehrsfähige Masken im Bild !!!

von Rainer Apothenmasken.de am 07.01.2021 um 10:38 Uhr

Die im Bild des Berichtes abgebildeten Masken (liegende Packungen) der Marke Taidakang sind NICHT verkehrsfähig !!! Es handelt sich um eine KN95 ohne Marktzulassung. Teils auch mit gefälschtem CE Zeichen in Verkehr gebracht.
Als grober Anhaltspunkt:
KN95 (CPA) müssen ein Marktzulassungbescheid haben und der muss der Lieferung beiliegen. Nicht alle CPA sind schlecht. Es gibt KN95 welche wesentlich hochwertiger sind, als FFP2. Gute KN95 haben sehr niedrige Atemwiderstände. Man muss sich immer den Herstelelr anschauen.
CE muss mit der Nummer des Zertifizierers gefolgt sein CE2834 z.B.. Wenn die Nummer nicht da ist oder wenn die nicht zum Zerifikat passt , ist es eine Fälschung.

Es gibt Zertifikate von Zertifizierern welche man schnell bekommen kann. Auch gibt es oft Hersteller welche die Masken nach der Baumusterprüfung modifizieren bzw. Material oder Ausstattung austauschen.

Zu der CE Maske muss eine Konformiditätserklärung der Packung beiliegen oder auf der Packung ein Link angegeben sein wo die Konformiditätserklärung zu finden ist. Das Zertifikat muss zu der Nummer passen und sollte echt sein. Auf dem Zertifikat darf nicht das Wort Covid zu finden sein. Dann ist es keine CE Maske sondern eine CPA.

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AW: Bild wurde ausgetauscht

von Rainer am 09.01.2021 um 10:28 Uhr

das Bild wurde ausgetauscht , daher passt mein Post nicht mehr zum Bild

erst mal auch aufsetzen!

von Thomas Bsonek am 07.01.2021 um 10:09 Uhr

Mal ehrlich: Wie viele der Berechtigten, die uns im Dezember gestürmt haben, tragen die Masken denn auch tatsächlich?
Bei uns haben die meisten nach wie vor ihre Community-Masken in den unterschiedlichsten Stadien ihres Zerfalls im Gesicht. Darauf angesprochen reagieren sie verwundert.
Es wird höchste Zeit, dass sich die Presse - und ganz besonders Blätter wie die Bild - mal mit diesem Thema befassen! Die Dinger können nur schützen, wenn man sie auch trägt!

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AW: erst mal auch aufsetzen

von M. Kübler am 14.01.2021 um 10:40 Uhr

Dafür sehe ich etliche Leute, die eine Alltagsmaske über der Ffp2Maske tragen(ootische Aufwertung). Sieht netter aus. Kommt für mich nicht infrage, Atmung erschwert.
Mich ärgert und verwundert aber, dass ein Großteil sie nur als Mundschutz(hängt unter der Nase) trägt und das ständige Zurechtrücken der Maske. Hallo, wie wärs mit Knoten im Gummi, dann sitzt sie wieder. Und eine Maske, die seitlich oder oberhalb der Nase absteht, incl. Brillenbeschlag, ist fast nutzlos.wir haben Aufholbedarf.

Käuflicher Erwerb ist zumutbar

von Stefan Noé am 06.01.2021 um 18:49 Uhr

Ich finde es ist den „Anspruchberechtigten“ durchaus zuzumuten, auch mal eine FFP2 Maske aus der eigenen Tasche zu finanzieren wenn die Voucher auf sich warten lassen.

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Nochmals so raushauen

von Conny am 06.01.2021 um 17:06 Uhr

Herr Preis , würde gerne wissen welche Apotheker/ innen Ihrer Forderung beipflichten. Ich jedenfalls nicht. Soll doch die Bildzeitung über die unfähige Bundesdruckerei und die Krankenkassen schreiben.

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AW: Nochmals so raushauen

von Christoph am 07.01.2021 um 17:43 Uhr

Hallo Conny,

das wäre wünschenswert, wenn die Bild zur Abwechslung mal darüber berichtet.
Nichtsdestrotrotz winde ich die kostenlose Abgabe von FFP2- Masken sinnvoll. Unter einer Voraussetzung:
1. J.S. überweist noch einmal an den NNF (und damit uns)
Christoph

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