- Befragen Sie Patient:innen aktiv nach unerwünschten Ereignissen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung.
- Im Vordergrund sollten Beobachtungen stehen, die nach Stand der Fachinformation unbekannt oder schwerwiegend sind.
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AMK bereitet sich auf vermehrte Berichte vor
Nebenwirkungen der Coronaimpfung – Apotheker sollen Patienten aktiv befragen
Aktuell bittet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) Apotheker:innen darum, rund um die Coronaimpfung „Risiken mit Beratung und aktiver Pharmakovigilanz minimieren“ zu helfen. Für eine hohe Akzeptanz der COVID-19-Impfung seien Transparenz und Aufrichtigkeit, vor allem in der Kommunikation von Unsicherheiten, entscheidend. Die „Impfmüdigkeit“ zähle zu einer der größten globalen gesundheitlichen Risiken.
Apotheker:innen sollen Falschnachrichten in Verbindung mit Impfstoffen erkennen und eindämmen, um eine bestmögliche Impfquote zu erzielen – dazu ruft aktuell die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) auf. Demgegenüber stünden Apotheker:innen derzeit vor der Herausforderung Menschen und Patienten mit einem individuell dringend empfundenen Impfbedürfnis den Sachverhalt angemessen zu erläutern: Es gilt die zunächst begrenzten Impfstoffe prioritär den Menschen anzubieten, die das höchste Risiko für schwere und fatale Verläufe haben.
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Apotheker:innen komme im Zuge des Impfgeschehens insgesamt eine Schlüsselrolle in der Beratung der Bevölkerung zu, heißt es weiter: Es sei auf die unbedingt notwendige zweite Impfung hinzuweisen. Nach erfolgter Impfung – mit beiden Dosen – sollte zudem trotz angenommener Immunisierung an bestehende Abstands- und Hygieneregeln erinnert werden. Eine gegebenenfalls überzogene Erwartungshaltung bezüglich der Wirksamkeit des Impfstoffs sei außerdem zu korrigieren.
Apotheker:innen müssen sich auf dem aktuellen Stand halten
Die AMK erinnert daran, dass es sich um „bedingte“ Zulassungen der Coronaimpfstoffe handelt. Es bedürfe daher jederzeit der Verfügbarkeit der aktuellen Informationen zur Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der bereitgestellten Impfstoffe, um letztlich deren sichere Lagerung, Zubereitung und Anwendung gewährleisten zu können. Währenddessen müssten derzeit noch fehlende Daten zur Langzeitsicherheit und -wirksamkeit (durch stringente Fortführung von Studien) sowie die Arzneimittelüberwachung nach dem Inverkehrbringen transparent gemacht und schnellstmöglich sowie fortlaufend kommuniziert werden.
Unverzichtbar sei dabei das europäische Pharmakovigilanz-System. Eine vertrauensbildende Maßnahme stellt laut AMK aber auch eine erhöhte Aufmerksamkeit von Apotheker:innen bezüglich der Risiken von Impfungen nach der Zulassung dar.
Noch viele unbekannte Nebenwirkungen?
„Bei weniger als einem von 1.000 Geimpften kann es zu bislang noch unbekannten Nebenwirkungen kommen“, erklärt die AMK. Fügt aber auch an, dass diese aufgrund der enormen Impfstoff-Exposition ein hohes numerisches Meldeaufkommen bedingen können. Stufenplanbeteiligte Institutionen, wie die AMK, würden sich deshalb auf vermehrte Berichte zu COVID-19-Impfstoffen vorbereiten.
Weil das Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker:innen und Patient:innen die Basis für eine Spontanmeldung zu einem vermuteten Risiko sei, gibt die AMK folgende Empfehlungen:
Wird eine über das übliche Maß hinausgehende Impfreaktion beobachtet, sollte der konkrete zeitliche Zusammenhang ermittelt und auf dem bekannten UAW-Bogen dokumentiert werden. Apotheker:innen sollen bei der Meldung von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen zudem auf eine korrekte Impfstoff- und Chargenbezeichnung gemäß den Angaben im Impfpass achten. „Für eventuelle Rückfragen beim Patienten sollten stets dessen Kontaktinformationen intern dokumentiert werden“, bittet die AMK.
Außerdem sollten alternative Ursachen für die beobachtete Nebenwirkung hinterfragt und bewertet werden. Das scheint der AMK besonders wichtig zu sein.
Vermutung zur Ursache explizit nennen
Denn die AMK erklärt, dass Apotheker:innen ihre Vermutung zur Ursache explizit nennen und möglichst erläutern sollten. Unerwünschte Ereignisse nach einer Impfung könnten durch den Impfstoff selbst, einen Qualitätsmangel, einen Medikationsfehler, emotionale Reaktionen nach Impfung (z. B. durch Impfangst) oder durch ein zufällig gleichzeitig auftretendes (koinzidentes) unerwünschtes Ereignis verursacht werden.
Das heißt aber nicht, dass Apotheker:innen die Meldung unterlassen sollten, wenn sie keinen kausalen Zusammenhang zur Impfung vermuten. Das Erkennen von verzögert auftretenden Ereignissen stellt laut AMK eine besondere Herausforderung dar: „Hier gilt, dass trotz Unsicherheiten bezüglich des ursächlichen Zusammenhangs eine Meldung erfolgen sollte“, betont sie.
Übereifer ist aber auch nicht geboten: Die AMK bittet auch darum, Berichte über COVID-19-Impfstoffrisiken nicht an mehrere Empfänger parallel zu übermitteln. So sollen unter anderem Mehrfachbearbeitungen und Duplikate vermieden werden.
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