AMK bereitet sich auf vermehrte Berichte vor

Nebenwirkungen der Coronaimpfung – Apotheker sollen Patienten aktiv befragen

Stuttgart - 08.01.2021, 14:10 Uhr

Apotheker:innen sollen Falschnachrichten in Verbindung mit Impfstoffen erkennen und eindämmen, um eine bestmögliche Impfquote zu erzielen – dazu ruft aktuell die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) auf. (Foto: imago images / Arnulf Hettrich)

Apotheker:innen sollen Falschnachrichten in Verbindung mit Impfstoffen erkennen und eindämmen, um eine bestmögliche Impfquote zu erzielen – dazu ruft aktuell die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) auf. (Foto: imago images / Arnulf Hettrich)


Noch viele unbekannte Nebenwirkungen?

„Bei weniger als einem von 1.000 Geimpften kann es zu bislang noch unbekannten Nebenwirkungen kommen“, erklärt die AMK. Fügt aber auch an, dass diese aufgrund der enormen Impfstoff-Exposition ein hohes numerisches Meldeaufkommen bedingen können. Stufenplanbeteiligte Institutionen, wie die AMK, würden sich deshalb auf vermehrte Berichte zu COVID-19-Impfstoffen vorbereiten.

Weil das Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker:innen und Patient:innen die Basis für eine Spontanmeldung zu einem vermuteten Risiko sei, gibt die AMK folgende Empfehlungen:

  • Befragen Sie Patient:innen aktiv nach unerwünschten Ereignissen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung.
  • Im Vordergrund sollten Beobachtungen stehen, die nach Stand der Fachinformation unbekannt oder schwerwiegend sind.

Wird eine über das übliche Maß hinausgehende Impfreaktion beobachtet, sollte der konkrete zeitliche Zusammenhang ermittelt und auf dem bekannten UAW-Bogen dokumentiert werden. Apotheker:innen sollen bei der Meldung von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen zudem auf eine korrekte Impfstoff- und Chargenbezeichnung gemäß den Angaben im Impfpass achten. „Für eventuelle Rückfragen beim Patienten sollten stets dessen Kontaktinformationen intern dokumentiert werden“, bittet die AMK. 

Außerdem sollten alternative Ursachen für die beobachtete Nebenwirkung hinterfragt und bewertet werden. Das scheint der AMK besonders wichtig zu sein.

Vermutung zur Ursache explizit nennen

Denn die AMK erklärt, dass Apotheker:innen ihre Vermutung zur Ursache explizit nennen und möglichst erläutern sollten. Unerwünschte Ereignisse nach einer Impfung könnten durch den Impfstoff selbst, einen Qualitätsmangel, einen Medikationsfehler, emotionale Reaktionen nach Impfung (z. B. durch Impfangst) oder durch ein zufällig gleichzeitig auftretendes (koinzidentes) unerwünschtes Ereignis verursacht werden.

Das heißt aber nicht, dass Apotheker:innen die Meldung unterlassen sollten, wenn sie keinen kausalen Zusammenhang zur Impfung vermuten. Das Erkennen von verzögert auftretenden Ereignissen stellt laut AMK eine besondere Herausforderung dar: „Hier gilt, dass trotz Unsicherheiten bezüglich des ursächlichen Zusammenhangs eine Meldung erfolgen sollte“, betont sie. 

Übereifer ist aber auch nicht geboten: Die AMK bittet auch darum, Berichte über COVID-19-Impfstoffrisiken nicht an mehrere Empfänger parallel zu übermitteln. So sollen unter anderem Mehrfachbearbeitungen und Duplikate vermieden werden.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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