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Cannabinoide
Schmerzmediziner wollen Verordnung erleichtern
In der Versorgung von Schmerzpatienten mit Cannabinoiden gibt es bisher viele Hemmnisse. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin will das ändern und verhandelt mit den Krankenkassen. Deren Genehmigungsvorbehalt könnte fallen.
In Deutschland gibt es 15 Millionen Schmerzpatienten, inzwischen sind chronische Schmerzen als Krankheit anerkannt. Wenn in der Behandlung alle Medikamente und Therapien ausgeschöpft sind, können Cannabinoide ein Ausweg sein. Diese dürfen verordnet werden, wenn es nach begründeter Einschätzung des Arztes keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsoption mehr gibt. Patienten stellen dann einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. 30 Prozent dieser Anträge werden jedoch abgelehnt, beklagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), Johannes Horlemann, am vergangenen Mittwoch in einer Online-Pressekonferenz.
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Warum ist das so? Die bürokratischen Hürden seien hoch und regional verschieden, erklärt die DGS. Die Darstellung der Verordnungsvoraussetzungen entsprechend dem Gesetz sei mit hohem Aufwand für Verordner und Patienten verbunden, erst recht, wenn es um ein Widerspruchsverfahren gehe. Auch die Definition, wie schwer eine Erkrankung ist, und was Cannabinoide gegebenenfalls positiv ausrichten können, fällt unterschiedlich aus. Medizinischer Dienst, verordnender Arzt und betroffener Patient haben mitunter verschiedene Auffassungen. Für die Patienten bedeutet all das eine Vielzahl an Problemen und lange Wartezeiten auf eine angemessene Versorgung, für die Ärzte Entmutigung. Die meisten Verordner sind Hausärzte, Schmerzmediziner und Neurologen.
Um die Situation für Ärzte und Schmerzpatienten zu verbessern, hat die DGS eigenen Angaben zufolge Verhandlungen mit den Krankenkassen aufgenommen. Ziel ist, deren Genehmigungsvorbehalt einer Erstverordnung aufzuheben. „Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim Arzt in Absprache mit seinem Patienten liegen soll. Gleichzeitig soll ein nachvollziehbarer Qualitätsanspruch gewährleistet bleiben.“ Einstellungen auf Cannabinoide, die in Kliniken vorgenommen werden, sollen demnach ohne erneute Antragsstellung von ambulant tätigen Ärzten übernommen werden können, heißt es in einem Eckpunktepapier.
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