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Cannabinoide
Schmerzmediziner wollen Verordnung erleichtern
Hauptindikation chronische Schmerzen
Über einen Selektivvertrag zunächst zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) soll das neue Verfahren getestet werden. „Die Qualifizierung der Verordner soll im stationären und ambulanten Bereich durch eine curriculare Fortbildung der DGS sichergestellt werden“ – auch um das Vertrauen der Krankenkassen zu rechtfertigen. Zudem soll die Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ der DGS weiterentwickelt werden. Geplant ist, die Entwicklungen wissenschaftlich zu evaluieren. Langfristig soll ein entsprechendes Vertragswerk allen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Unterstützung für den Vorstoß erfährt die DGS auch aus der Politik. Alexander Krauß (CDU) und Martina Stamm-Fibich (SPD), beide Mitglieder im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, haben das Eckpunktepapier bereits unterzeichnet.
Laut DGS sind die Möglichkeiten, schwerkranken Patienten Cannabinoide zu verordnen, mit der Einführung des sogenannten Cannabisgesetzes im März 2017 deutlich verbessert worden. Die Hälfte aller Patienten, bei denen eine Cannabinoid-Behandlung medizinisch Sinn ergibt und eine entsprechende Indikation besteht, sei durch das Gesetz erreicht worden. Das bedeute umgekehrt aber auch, dass weiterhin eine Versorgungslücke für die übrigen 50 Prozent der Betroffenen klafft. Inzwischen habe sich herausgestellt, dass die Hauptindikation bei chronischen Schmerzen, insbesondere neuropathischen Schmerzen, liegt, besonders im Bereich von Rückenschmerz, Tumorschmerz und anderen Schmerzformen. „Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes sind bisher nicht bekannt geworden.“
Fortschritte verzeichnet die DGS zudem in Sachen weltgrößtes Schmerzregister. Bundesweit beteiligen sich aktuell 213 Einrichtungen mit 769 Schmerzmedizinern, 795 Ärzten anderer Fachrichtungen und 2.551 nichtärztlichen Schmerzspezialisten am PraxisRegister Schmerz. Neben der Dokumentation von inzwischen 302.617 Behandlungsfällen wurde Ende 2020 ein Evaluations-Algorithmus integriert. Der Algorithmus bewertet auf Grundlage der Patientenangaben das Risiko für die seltene Stoffwechselkrankheit Morbus Fabry und meldet dies dem behandelnden Arzt. „Die Krankheit kann so möglicherweise frühzeitig diagnostiziert werden“, sagte DGS-Vizepräsident Dr. Michael A. Überall am Mittwoch online vor Journalisten.
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