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Schleswig-Holstein
Medienhaus stellt misslungene Masken-Aktion ein
Bezug der Masken über eine Druckerei oder ein Medienhaus ist unzulässig
Nachdem bei der Apothekerkammer Schleswig-Holstein zahlreiche Anrufe von Kolleg:innen eingegangen waren, schrieb Kammerpräsident Kai Christiansen noch am selben Tag an das Medienhaus. In seinem Brief machte er dem Ärger der Apotheker:innen Luft. Und er betont: „Ein Bezug dieser Masken über eine Druckerei oder ein Medienhaus ist nicht zulässig“. Kammer und Verband hätten bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Seinen Brief beendet Christiansen mit der Mitteilung, dass er sein Abonnement des „Flensburger Tageblatt“ nach fast 20 Jahren gekündigt habe.
In der Folge forderte die Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung ein. Und tatsächlich verpflichtete sich das Unternehmen, das Sammeln der Masken Berechtigungsscheine für eine Apotheke zu unterlassen.
Kündigungswelle in der Apothekerschaft
Doch das Medienhaus musste noch mehr einstecken: Der Präsident der Apothekerkammer war nicht der einzige Apotheker, der nach der Anzeige sein Abo kündigte. Die Proteste aus der Apothekerschaft haben das Medienhaus offensichtlich überrascht. Nunmehr denkt man dort über eine Entschuldigung nach, wie aus Kammer und Verband zu hören ist.
Letztlich wurde die Aktion eingestellt und die bereits eingeschickten Bezugsscheine an die Absender zurückgesendet. Ein Bonus blieb den zurückgewiesenen Leser:innen allerdings: Sie erhalten die vier versprochenen Gratismasken.
1 Kommentar
Nur noch peinlich.
von Peter am 26.01.2021 um 17:04 Uhr
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