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Schleswig-Holstein
Medienhaus stellt misslungene Masken-Aktion ein
Die FFP2-Maskenausgabe an Risikopatienten haben nicht nur Apotheken, sondern auch marktfremde Unternehmen für Marketing-Zwecke genutzt. So sorgte in Schleswig-Holstein das SHZ-Medienhaus mit einem ganz besonderen Masken-Angebot für seine Leser:innen für Aufregung. Hier sammelte eine Druckerei die Maskenvoucher für eine Kooperationsapotheke und versprach zugleich diverse Vorteile. Nach einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale nahm das Unternehmen von der Aktion Abstand – und hat zugleich einige Abonnent:innen aus der Apothekerschaft verloren.
Seit diesem Jahr erhalten Risikopatienten in Apotheken FFP2- oder vergleichbare Masken, wenn sie einen entsprechenden Berechtigungsschein vorlegen. Die Corona-Schutzmaskenverordnung, die den Anspruch auf diese Schutzmasken auf Staatskosten regelt, sieht auch vor, dass die Berechtigten pro Sechser-Set Masken eine Eigenbeteiligung von 2 Euro leisten müssen.
Doch ein Teil der Apotheken pfeift auf diese Eigenbeteiligungsregelung und wirbt mehr oder weniger offensiv mit einem Verzicht auf die 2 Euro. Manche geben überdies (oder alternativ) Gratismasken dazu. Auch die ABDA sah Ende vergangenen Jahres keine rechtliche Handhabe, wie man ein solches Vorgehen unterbinden könnte.
Die Wettbewerbszentrale erwirkte in der vergangenen Woche dennoch eine einstweilige Verfügung gegen eine Apothekenkooperation, die mit einem Zuzahlungsverzicht geworben hatte. Das Landgericht Düsseldorf sah in der Eigenbeteiligungsregelung der Schutzmaskenverordnung (§ 6 SchutzMVO) eine Marktverhaltensregel mit der Folge, dass Verstöße gegen diese Vorschrift zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellten. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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Doch die „Spahn-Masken“-Aktion hat neben den Apotheken selbst auch ganz andere Beteiligte auf den Plan gerufen. So sorgte eine am 15. Januar im „Flensburger Tageblatt“ erschienene Anzeige für Unruhe bei den norddeutschen Apothekern.
In der Anzeige spricht das SHZ-Medienhaus (Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag) seine Leser:innen direkt an. Sein Serviceangebot: „16 FFP2-Masken frei Haus“. Wer als Risikopatient von seiner Krankenkasse Berechtigungsscheine für Schutzmasken erhalten habe, könne sich diese kostenlos durch „unsere Partner-Apotheke“ liefern lassen. Der Eigenanteil in Höhe von zwei Mal 2 Euro würde übernommen, und wer beide Coupons schicke, bekomme noch vier Extra-Masken gratis sowie einen faltbaren „Shopper von Reisenthel“ dazu. Einsenden sollten die Leser:innen die Coupons an die A. Beig Druckerei und Verlag GmbH und Co. KG in Pinneberg. Die Partner-Apotheke wird nur mit Namen und Logo genannt: eine Pinguin-Apotheke. Eine Internetrecherche nach dem Logo führt zu einigen Apotheken in NRW und der Erkenntnis: Dieses Logo ist keine Individualanfertigung, sondern unter den Pinguin-Apotheken recht verbreitet.
Bezug der Masken über eine Druckerei oder ein Medienhaus ist unzulässig
Nachdem bei der Apothekerkammer Schleswig-Holstein zahlreiche Anrufe von Kolleg:innen eingegangen waren, schrieb Kammerpräsident Kai Christiansen noch am selben Tag an das Medienhaus. In seinem Brief machte er dem Ärger der Apotheker:innen Luft. Und er betont: „Ein Bezug dieser Masken über eine Druckerei oder ein Medienhaus ist nicht zulässig“. Kammer und Verband hätten bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Seinen Brief beendet Christiansen mit der Mitteilung, dass er sein Abonnement des „Flensburger Tageblatt“ nach fast 20 Jahren gekündigt habe.
In der Folge forderte die Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung ein. Und tatsächlich verpflichtete sich das Unternehmen, das Sammeln der Masken Berechtigungsscheine für eine Apotheke zu unterlassen.
Kündigungswelle in der Apothekerschaft
Doch das Medienhaus musste noch mehr einstecken: Der Präsident der Apothekerkammer war nicht der einzige Apotheker, der nach der Anzeige sein Abo kündigte. Die Proteste aus der Apothekerschaft haben das Medienhaus offensichtlich überrascht. Nunmehr denkt man dort über eine Entschuldigung nach, wie aus Kammer und Verband zu hören ist.
Letztlich wurde die Aktion eingestellt und die bereits eingeschickten Bezugsscheine an die Absender zurückgesendet. Ein Bonus blieb den zurückgewiesenen Leser:innen allerdings: Sie erhalten die vier versprochenen Gratismasken.
1 Kommentar
Nur noch peinlich.
von Peter am 26.01.2021 um 17:04 Uhr
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