Weltkrebstag

Krebs stoppt auch während Corona nicht

04.02.2021, 07:00 Uhr

Laut der Fachgesellschaft DGHO lässt die bisherige Datenlage keine Aussage darüber zu, ob die derzeit verfügbaren Impfstoffe bei Krebspatienten unbedenklich und wirksam sind. (Foto: karrastock / stock.adobe.com)

Laut der Fachgesellschaft DGHO lässt die bisherige Datenlage keine Aussage darüber zu, ob die derzeit verfügbaren Impfstoffe bei Krebspatienten unbedenklich und wirksam sind. (Foto: karrastock / stock.adobe.com)


Wer ein hohes Risiko für schweren COVID-19-Verlauf hat

Die Experten gehen davon aus, dass Krebspatienten vor allem unter einer immunsuppressiven Therapie ein erhöhtes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Das sei insbesondere bei einer Behandlung mit stark immunsuppressiven Zytostatika wie Cyclophosphamid oder Vinblastin der Fall, ebenso unter dem monoklonalen Antikörper Obinutuzumab. Risikoerhöhend seien vermutlich auch Proteinkinase-Inhibitoren wie Palbociclib und Ribociclib, die zur Brustkrebstherapie eingesetzt werden. Zur Hochrisikogruppe zählen die Experten Krebspatienten, die etwa zur Leukämie-Behandlung eine Hochdosis-Chemotherapie mit anschließender Stammzelltransplantation oder eine CAR-T-Zelltherapie erhalten.

Experten fordern frühere Impfmöglichkeit

Laut der aktuell noch geltenden Impfverordnung zählen Krebspatienten insgesamt erst zur letzten Priorisierungsstufe. Sie werden also lediglich mit „erhöhter Priorität“ geimpft. Fachgesellschaften halten jedoch ein differenzierteres Vorgehen für sinnvoll. Sie fordern einen rascheren Zugang zur Impfung insbesondere für Patienten mit Blutkrebs oder fortgeschrittenen Tumoren sowie für Patienten, die aktuell systemisch therapiert werden. Allerdings hat die STIKO Ende Januar ihre aktualisierte Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Sie rät, Patienten mit aktiven malignen hämatologischen Erkrankungen oder die an fortgeschrittenen soliden Tumoren leiden und nicht in Remission sind sowie Tumorerkrankungen unter aktueller systemischer Therapie (ausgenommen ausschließlich antihormonelle Monotherapie) bereits in Stufe drei (von insgesamt sechs) zu impfen, Patienten mit Krebserkrankungen in „behandlungsfreier Remission“ sollen in Stufe vier eine COVID-19-Impfung erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet bereits an der Änderung der Impfverordnung, die die aktualisierten STIKO-Empfehlungen berücksichtigt, ein Entwurf liegt bereits vor.

Keine spezifischen Sicherheitsbedenken

Laut der Fachgesellschaft DGHO lässt die bisherige Datenlage keine Aussage darüber zu, ob die derzeit verfügbaren Impfstoffe bei Krebspatienten unbedenklich und wirksam sind. Die neuen Impfstoffe seien jedoch als Totimpfstoffe zu werten. Und es gebe keine medikamentöse Tumortherapie, die für sich eine Kontraindikation für Totimpfstoffe darstelle. Auch vonseiten der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) gibt es bei Krebspatienten keine Sicherheitsbedenken.

Aber: Impfantwort eventuell reduziert

Die DGHO gibt allerdings zu bedenken, dass Krebspatienten mit einem geschwächten Immunsystem möglicherweise schlechter auf die COVID-19-Impfung ansprechen. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet die DGHO die Impfung für alle Krebspatienten als sinnvoll, insbesondere bei aktiver Erkrankung und wenn in absehbarer Zeit eine Chemo- und/oder Antikörper-Therapie erforderlich ist. Dennoch sollten Krebspatienten die Impfentscheidung gemeinsam mit dem behandelnden Onkologen treffen, rät die DGHO.



Ulrike Weber-Fina, Diplom-Biologin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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