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Staatlicher Informationsauftrag vs. Pressefreiheit
Burda klagt gegen BMG-Google-Kooperation
Die umstrittene Kooperation des offiziellen Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetriesen Google beschäftigt derzeit das Landgericht München. Kommende Woche soll in zwei Eilverfahren entschieden werden, ob es rechtmäßig ist, dass Google bei einer Suche nach Krankheitsbildern die gesund.bund.de-Informationen besonders prominent platziert. Andere Anbieter von Gesundheitsinformation sehen sich dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Das zum Burda Medienkonzern gehörende Portal Netdoktor.de ist deshalb vor Gericht gezogen.
Seit September 2020 ist das sogenannte Nationale Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unter www.gesund.bund.de online. Nachdem die Plattform, die qualitätsgesicherte Gesundheitsinformationen verspricht – „unabhängig, wissenschaftlich belegt und leicht verständlich“ – bei der Google-Suche nicht in den Top-Treffern landete, gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im vergangenen November eine Kooperation mit Google bekannt: Wer gängige Krankheitsbilder oder -symptome in die Suchmaschine der Alphabet-Tochter eingibt, bekommt seitdem neben anderen Suchergebnissen einen hervorgehobenen Kasten angezeigt, in dem sich Informationen des BMG-Portals finden. Diese Zusammenarbeit löste erhebliche Irritationen aus, vor allem in der Verlagsbranche, aber auch beim Bund der Steuerzahler, in der Opposition und bei Arzneimittelherstellern.
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Im Dezember leitete die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein medienrechtliches Verfahren gegen Google ein. Und auch Hubert Burda Media will die Bevorzugung des staatlichen Portals bei der Google-Suche nicht hinnehmen. Das zum Burda-Konzern gehörende Gesundheits-Informationsportal Netdoktor.de geht daher vor dem Landgericht München gegen die Bundesregierung und Google vor. Zunächst will das Unternehmen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erreichen, dass Google verboten wird, bei der Suche nach Krankheitsbildern oder -symptomen in hervorgehobenen Informationskästen exklusiv die Angebote der Gesundheitsplattform gesund.bund.de anzuzeigen.
Netdoktor: Marktmissbrauch
Bereits am 20. Januar wurde vor dem Landgericht München über die Eilanträge verhandelt. Die Entscheidungen werden nun am 10. Februar erwartet. Bei Netdoktor.de/Burda ist man der Auffassung, dass der Staat beim Aufbau von gesund.bund.de und der Zusammenarbeit mit dem „Monopolisten Google“ seine Kompetenzen überschritten hat und die Pressefreiheit verletzt. Er dürfe nicht im Wettbewerb zu privaten Angeboten Gesundheitsratgeber – auf Kosten der Steuerzahler – erstellen und damit den privaten Wettbewerb verdrängen. Kartellrechtlich handele es sich um Marktmissbrauch, so die Argumentation vor Gericht. Und zu diesem leiste das BMG Beihilfe. Bei Netdoktor.de ist man überzeugt: Das BMG kann nicht für sich allein beanspruchen, seriös, unabhängig und wissenschaftlich belegt über Gesundheitsthemen zu informieren.
Der Bund meint dagegen, er werde seiner staatlichen Informationsaufgabe gerecht. Es gehe auch zu seinen Aufgaben, die Bürger:innen vor den werbefinanzierten und daher mutmaßlich beeinflussten Angeboten einiger Privater zu schützen. Eine kartellrechtlich relevante Absprache liegt sowohl nach Auffassung des BMG als auch von Google nicht vor.
„Focus“-Kolumnist: BMG fürchtet um Autorität des Ministers
Auch Jan Fleischhauer, Kolumnist beim ebenfalls zu Burda gehörenden „Focus“, hat das Thema nun aufgegriffen. Er schreibt in seiner Kolumne, es haben ihn „irgendwie stolz gemacht“, dass sich sein Arbeitgeber mit der Regierung anlegt. „Welcher Verlag traut sich das schon?“ Für ihn zeigt der Fall exemplarisch, wie die Regierung über die freie Presse denke: Sie sei „irgendwie notwendig“, so stehe es ja auch im Grundgesetz. „Aber am besten nimmt man die Sachen doch selbst in die Hand. Wer weiß besser, was für die Menschen gut ist, als diejenigen, die von ihnen gewählt wurden?“, schreibt Fleischhauer. Und der Kolumnist berichtet auch vom anhängigen Verfahren: Die Anwälte des Ministeriums hätten in der mündlichen Verhandlung das Gericht „beschworen“, ein Beschluss gegen Spahn würde „die Autorität des Ministers und der Regierung beschädigen“. Das wiederum würde „die Wirksamkeit der aktuell beschlossenen Schutzmaßnahmen beeinträchtigen“ und so einen irreparablen „gesellschaftlichen Schaden“ verursachen. Aus dem Schriftsatz zitiert er: „In der aktuellen Situation muss die Bundesregierung alles tun, um den Bundesminister für Gesundheit zu schützen, der das Gesicht ihrer Bundespolitik in der ersten Reihe ist.“
Klar ist: Die Regierung und allen voran Jens Spahn stehen unter Druck. Nun darf man auf die am kommenden Mittwoch erwarteten Entscheidungen gespannt sein. Das letzte Wort ist dann noch nicht gesprochen – es geht um eine einstweilige Regelung, bei der das Gericht nur summarisch prüft. Es wird auch im Hauptsachverfahren geklagt – doch hier wird das Urteil etwas länger auf sich warten lassen.
2 Kommentare
Doppeltes Spiel - und WIR bezahlen für die neue Villa
von SpahnMerkel am 08.02.2021 um 20:14 Uhr
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Hoffentlich der Anfang vom Ende
von Jonas Schrader am 05.02.2021 um 12:04 Uhr
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