- DAZ.online
- News
- Recht
- Burda klagt gegen BMG-...
Staatlicher Informationsauftrag vs. Pressefreiheit
Burda klagt gegen BMG-Google-Kooperation
Die umstrittene Kooperation des offiziellen Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetriesen Google beschäftigt derzeit das Landgericht München. Kommende Woche soll in zwei Eilverfahren entschieden werden, ob es rechtmäßig ist, dass Google bei einer Suche nach Krankheitsbildern die gesund.bund.de-Informationen besonders prominent platziert. Andere Anbieter von Gesundheitsinformation sehen sich dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Das zum Burda Medienkonzern gehörende Portal Netdoktor.de ist deshalb vor Gericht gezogen.
Seit September 2020 ist das sogenannte Nationale Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unter www.gesund.bund.de online. Nachdem die Plattform, die qualitätsgesicherte Gesundheitsinformationen verspricht – „unabhängig, wissenschaftlich belegt und leicht verständlich“ – bei der Google-Suche nicht in den Top-Treffern landete, gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im vergangenen November eine Kooperation mit Google bekannt: Wer gängige Krankheitsbilder oder -symptome in die Suchmaschine der Alphabet-Tochter eingibt, bekommt seitdem neben anderen Suchergebnissen einen hervorgehobenen Kasten angezeigt, in dem sich Informationen des BMG-Portals finden. Diese Zusammenarbeit löste erhebliche Irritationen aus, vor allem in der Verlagsbranche, aber auch beim Bund der Steuerzahler, in der Opposition und bei Arzneimittelherstellern.
Mehr zum Thema
Kooperation mit Google
Verlage üben massive Kritik an Spahn
Möglicher Verstoß gegen Diskriminierungsverbot
BMG und Google – eine unheilvolle Verbindung
BAH-Positionspapier
Arzneimittelhersteller zerpflücken Nationales Gesundheitsportal
Nationales Gesundheitsportal
BMG: Es gibt keinen Vertrag mit Google
Im Dezember leitete die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein medienrechtliches Verfahren gegen Google ein. Und auch Hubert Burda Media will die Bevorzugung des staatlichen Portals bei der Google-Suche nicht hinnehmen. Das zum Burda-Konzern gehörende Gesundheits-Informationsportal Netdoktor.de geht daher vor dem Landgericht München gegen die Bundesregierung und Google vor. Zunächst will das Unternehmen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erreichen, dass Google verboten wird, bei der Suche nach Krankheitsbildern oder -symptomen in hervorgehobenen Informationskästen exklusiv die Angebote der Gesundheitsplattform gesund.bund.de anzuzeigen.
2 Kommentare
Doppeltes Spiel - und WIR bezahlen für die neue Villa
von SpahnMerkel am 08.02.2021 um 20:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Hoffentlich der Anfang vom Ende
von Jonas Schrader am 05.02.2021 um 12:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.