Neuer Bundesrahmentarifvertrag

Von 40- auf 39-Stunden-Woche – geht das automatisch?

22.07.2024, 16:30 Uhr

Künftig bedeutet Vollzeit in der Apotheke eine 39-Stunden-Woche. (Foto: Italyteam / AdobeStock) 

Künftig bedeutet Vollzeit in der Apotheke eine 39-Stunden-Woche. (Foto: Italyteam / AdobeStock) 


Seit 1. Juli erhalten Apothekenangestellte ein höheres Tarifgehalt. Zum 1. August reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit für eine Vollzeitstelle von 40 auf 39 Stunden. Das heißt allerdings nicht, dass alle Vollzeitkräfte nun nur noch 39 Stunden arbeiten.

Der neue Gehaltstarif für das Tarifgebiet des ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken), also alle Kammerbezirke außer Sachsen und Nordrhein, steht. Rückwirkend zum 1. Juli 2024 erhalten Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe 150 Euro mehr, bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr. Darüber hinaus haben die Apothekengewerkschaft Adexa und der ADA zum 1. Januar 2026 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent für Angestellte aller Berufsgruppen vereinbart.

Zudem haben die Tarifpartner zum 1. August 2024 einen neuen Bundesrahmentarifvertrag vereinbart. Danach steigt der Urlaubsanspruch von 34 Tage auf nunmehr 35 Tage pro Jahr und die Wochenarbeitszeit sinkt von derzeit 40 auf 39 Stunden.

Mehr Geld bei 40 Stunden 

Das heißt, wenn jemand ab 1. August 2024 nur noch 39 Stunden arbeitet, bleibt das Gehalt gleich (wie am 1. Juli). Der Stundenlohn steigt somit beispielsweise für Approbierte im ersten Jahr von 23,38 Euro auf 23,93 Euro. Wer ab 1. August 2024 weiterhin 40 Stunden arbeitet wie bisher, dessen Gehalt erhöht sich um weitere 2,5 Prozent, das ist das Plus für die eine Stunde mehr.

Es zählt die Arbeitszeit im Vertrag

Adexa weist allerdings in diesem Kontext darauf hin, dass es erstmal bei der Arbeitszeit bleibt, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Es wird also nicht automatisch von 40 auf 39 Stunden reduziert – es sei denn, es steht so im Vertrag: Vollzeit laut Tarif.

Und auch, ob die Gehaltserhöhung direkt greift, hängt von der Formulierung im Vertrag ab. Steht dort eine konkrete Summe, die dem neuen Tarif entspricht oder darüber liegt, ergibt sich nicht automatisch eine Erhöhung. Wird im Vertrag allerdings auf den gültigen Tarif Bezug genommen (Tarif plus X) und gibt es keine Klausel, die ausschließt, dass Tariferhöhungen automatisch übernommen werden, besteht Anspruch auf eine Erhöhung.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.