Neuer Gehaltstarifvertrag

Was Apothekerinnen jetzt verdienen

17.07.2024, 17:50 Uhr

Was bedeutet der neue Tarifabschluss konkret für das Apothekenpersonal? (Foto: Vitalii /AdobeStock)

Was bedeutet der neue Tarifabschluss konkret für das Apothekenpersonal? (Foto: Vitalii /AdobeStock)


Seit wenigen Tagen steht der neue Gehaltstarifvertrag. Es gibt ab 1. Juli 2024 einen zusätzlichen Sockelbetrag von 100 bis 150 Euro für alle Berufsgruppen und 3 Prozent mehr Gehalt ab Anfang 2026. Doch was heißt das konkret für die Gehälter der Approbierten?

Ein dreiviertel Jahr nach dem Start der Verhandlungen haben sich die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Demnach steigen ab 1. Juli die Gehälter für Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe um 150 Euro, in allen anderen Berufsjahresgruppen um 100 Euro. Je nach Berufsjahr ist das ein Plus zwischen 3,85 und 2,1 Prozent. Zum 1. Januar 2026 kommen dann nochmals 3 Prozent dazu.

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Konkret erhalten Apotheker*innen, die nach Tarif bezahlt werden, künftig folgendes Gehalt:

Berufsjahr

Tarifgehalt bisher

Seit 1. Juli 2024

ab. 1. Januar 2026

1.

3.895

4.045

4.166

2.-5.

4.013

4.113

4.236

6.-10.

4.296

4.396

4.528

ab 11.

4.679

4.779

4.922

Die Ausbildungsvergütung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum steigt von derzeit 1.040 Euro auf 1.100 Euro pro Monat.

Weniger Wochenstunden und mehr Urlaub

Relativ bezogen auf den Stundenlohn fällt die Gehaltserhöhung sogar noch etwas üppiger aus, weil die Tarifpartner zum 1. August 2024 einen neuen Bundesrahmentarifvertrag vereinbart haben. Demnach sinkt die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag. Bislang war das nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für das Jahr 2024.

Strenggenommen gelten die Tarifvereinbarungen nur für Angestellte, die Adexa-Mitglieder sind und deren Chefinnen oder Chefs Mitglied im jeweiligen Apothekerverband sind. Allerdings wird in Arbeitsverträgen häufig Bezug auf den jeweils gültigen Tarifvertrag genommen. Ist das Fall, profitieren die Mitarbeiter*innen ebenfalls von den Erhöhungen. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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