ABDA-Präsidentin Overwiening

DAV-App soll das rote Apotheken-„A“ in der digitalen Welt werden

Berlin - 08.02.2021, 12:20 Uhr

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Wir werden das rote ‚A‘ der Apotheken in der digitalen Welt sein. Ich glaube nicht, dass andere das schaffen.“ (Foto: ABDA/Bolk)

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Wir werden das rote ‚A‘ der Apotheken in der digitalen Welt sein. Ich glaube nicht, dass andere das schaffen.“ (Foto: ABDA/Bolk)


ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sieht die Vorteile der Digitalisierung für die Apotheken vor Ort – aber auch, dass andere Anbieter die Digitalisieung missbrauchen und Arzneimittel zur „ordinären Ware“ machen. Entscheidend sei nun, wie das Makelverbot greife, erklärt sie im Interview mit dem Handelsblatt-Newsletter „Digital Health“. Was die DAV -Plattform zur Anbindung ans E-Rezept betrifft, so ist Overwiening zuversichtlich, mit diesem Angebot die Nase vorn zu haben: „Wir werden das rote „A“ der Apotheken in der digitalen Welt sein“.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann vieles erleichtern, ist aber kein pauschaler Heilsbringer. Das macht auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Interview mit dem Handelsblatt-Newsletter „Digital Health“ deutlich. Der größte Teil der Apotheken habe ihre Chancen erkannt, sagt sie. Und das E-Rezept werde nochmals einen Schub bringen. „Schließlich zwingt es alle Beteiligten ins Digitale, sowohl die Apotheken und Ärzte als auch die Patienten“. Derzeit gebe es zwar bereits eine Reihe digitaler Angebote – auch ihre eigenen Apotheken böten etwa Apps für Vorbestellungen an – doch die meisten Kunden meldeten sich noch per Telefon. „Das zeigt: Digitalisierung ist kein Schalter, den man einfach umlegen kann.“

Makelverbot sollte ausgeweitet werden

Provokant fragt das Handelsblatt, welche Daseinsberechtigung „die vielen Apotheken“ in Zukunft noch haben, da es doch immer mehr Angebote gebe, bei denen Patient:innen nur einen Online-Fragebogen ausfüllen müssen, um an ihr Medikament zu kommen. Dazu erklärt Overwiening, dass diese Angebote der „Inbegriff der Bagatellisierung des Arzneimittels“ seien, die dringend verhindert werden müsse. Bei derartigen Online-Formularen handele es sich um eine „Pseudo-Legitimation“. „Digitalisierung wird da für alte Begehrlichkeiten missbraucht: Medikamente zu einer ordinären Ware zu machen und sie unter Aushöhlung der Verschreibungspflicht und ihrer Schutzfunktion an die Leute zu bringen – egal, ob das therapeutisch richtig ist“. Daher sei auch das Makelverbot für Rezepte wichtig und sollte ausgeweitet werden. „Unternehmen, die Rezepte digital sammeln und weiterleiten wollen, muss nicht nur rechtlich, sondern auch technisch der Garaus gemacht werden.“

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Die ABDA-Präsidentin macht auch deutlich, dass es aus ihrer Sicht kein Arzneimittel gibt, das so selbsterklärend ist, dass es einfach ohne Beratung online bestellt werden sollte. Als Beispiel nennt sie einen Lack gegen Nagelpilz: Wenn ein Patient diesen auch nach einem Jahr noch kaufe, obwohl die Beschwerden noch nicht weg sind, stimme etwas nicht. „Der Anspruch muss doch sein, Menschen zu helfen, und nicht, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen“, so Overwiening.

Rx-Versandverbot könnte wieder auf die Agenda rücken

Was das kommende E-Rezept betrifft, räumt die ABDA-Präsidentin ein, dass es die Befürchtung gebe, der Versandhandel könne hierdurch erstarken. Aber es bringe auch für Apotheken vor Ort Vorteile: „Weniger Bürokratie, weniger Fehleranfälligkeit und die Möglichkeit, ihre Patienten unter Nutzung ihres Standortvorteils noch schneller zu versorgen“. Es werde sich nun zeigen müssen, ob sich die ausländischen Versender an die jüngst beschlossene Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in der GKV-Versorgung halten werden – und an das Makelverbot. „Wenn diese Regelungen durchgesetzt werden und bei möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand haben, werden sich die Vor-Ort-Apotheken in der digitalen Welt gut behaupten können“, prophezeit Overwiening. Bestehen sie aber nicht, so rücke „das Versandhandelsverbot wieder auf die Agenda“. Die ABDA-Präsidentin betont: „Die Politik muss sich bekennen, ob sie weiterhin Vor-Ort-Apotheken in Deutschland haben will.“

Zum Schluss kommt noch das DAV-Apothekenportal zur Sprache. Hierfür können sich die Apotheken seit Mitte Dezember anmelden – viel mehr ist allerdings noch nicht bekannt. 

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Zwar stellt die Gematik die grundlegende E-Rezept-App bereit – doch dann können sich andere Apps anschließen – und die des DAV will zur zentralen Anbindungsmöglichkeit an das E-Rezept für die deutschen Apotheken werden. Damit wolle man „einen wirklichen Mehrwert schaffen“, erklärt Overwiening. Neben den grundlegenden Funktionen der Gematik-App wolle man weitere Services bieten. Weiter ins Detail geht die ABDA-Präsidentin aber nicht. 

Die parallele Entwicklung weiterer Plattformen hält Overwiening übrigens für „nicht optimal“. Doch so sei der Wettbewerb. Und die ABDA-Präsidentin zeigt sich sich selbstbewusst: „Für uns ist klar, dass wir alle deutschen Apotheken in unsere Plattform integrieren wollen. Wir werden das rote ‚A‘ der Apotheken in der digitalen Welt sein. Ich glaube nicht, dass andere das schaffen.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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