Rückruf ausgeweitet

Mikrobielle Kontamination bei Palexia

Stuttgart - 10.02.2021, 15:15 Uhr

Aufgrund eines Rückrufs einiger Chargen von Palexia 20 mg/ml Lösung zum Einnehmen werden Apotheken gebeten ihre Bestände zu überprüfen und Patient:innen zu informieren. (Foto: vegefox.com / stock.adobe.com)

Aufgrund eines Rückrufs einiger Chargen von Palexia 20 mg/ml Lösung zum Einnehmen werden Apotheken gebeten ihre Bestände zu überprüfen und Patient:innen zu informieren. (Foto: vegefox.com / stock.adobe.com)


Weiterbehandlung mit alternativen Therapieoptionen sicherstellen

Aufgrund der möglichen Verunreinigung sollen Patient:innen Palexia® 20 mg/ml Lösung zum Einnehmen sowie die genannte Charge Palexia® 4 mg/ml Lösung zum Einnehmen nicht weiter anwenden. Da momentan alle Chargen vom Rückruf betroffen sind, sollen Patient:innen unverzüglich Kontakt mit ihrem verordnenden Arzt aufnehmen, um eine Weiterbehandlung mit alternativen Therapieoptionen sicherzustellen. Dabei ist auch zu beachten, dass beim abrupten Absetzen von Tapentadol Entzugssymptome auftreten können.

Palexia®

enthält den Wirkstoff Tapentadol, ein WHO-Stufe-3-Analgetikum aus der Gruppe der Opioidrezeptor-Agonisten. Gleichzeitig hemmt es – ähnlich Tramadol (z. B. Tramal ®) – die Wiederaufnahme von Noradrenalin. 

Das auf diesem Wege dual wirkende Schmerzmittel ist zugelassen für die Behandlung mäßig starker bis starker, akuter Schmerzen bei Kindern ab 2 Jahren mit einem Körpergewicht über 16 kg und bei Erwachsenen, die nur mit Opioidanalgetika angemessen behandelt werden können. 

Palexia® 4 mg/ml ist nur zur stationären Therapie von Kindern ab 2 Jahren zugelassen.

Noch vor einer Woche verwies Grünenthal im Informationsschreiben auf zwei Chargen Palexia® 20 mg/ml, die nicht von der Kontamination betroffen sein sollten. Auch diese Chargen sind nun, laut AMK, nicht mehr zu verwenden. Für die Umstellung auf ein anderes Opioid verweist die AMK auf folgende Quelle: Schnabel A und Rittner H.L.; Opioidrotation in der Praxis – was, warum und wie? Arzneiverordnung in der Praxis 2018 (45) 1: 33 - 37

Betroffene Packungen vernichten

Apotheken werden gebeten die Bestände zu prüfen und die Abgabe der genannten Arzneimittel umgehend einzustellen. Die betroffenen Packungen sollen unter Quarantäne gestellt bzw. gemäß § 16 BTMG in der Apotheke vernichtet werden. Die Abwicklung erfolgt für öffentliche Apotheken (ohne Krankenhausversorgung) nach Angaben des Herstellers mittels APG-BTM-Formular über den pharmazeutischen Großhandel. Die Vernichtungserklärung ist in Kopie beizufügen.

Patienten identifizieren und kontaktieren

Ferner sollen mittels BtM-Dokumentation alle Patient:innenen identifiziert werden, die ab dem 04.01.2018 (100 ml) bzw. ab dem 08.02.2018 (200 ml) Palexia® 20 mg/ml Lösung zum Einnehmen erhielten. Sie sollen über den Rückruf informiert und es soll entsprechend sichergestellt werden, dass die Einnahme nicht fortgesetzt wird.

Sollten Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Tapentadol-haltigen Arzneimitteln auftreten, sind diese unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. Dies gilt auch für Arzneimittel-assoziierte Infektionen und Infektionsausbrüche.

Bei Rückfragen können Apotheken sich an folgende Telefonnummer wenden: 0241 569-1111



Nadine Sprecher, Apothekerin, Redakteurin PTAheute.de
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.