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Lockdown-Lockerung in Österreich
Vor dem Friseurbesuch zum Schnelltest in die Apotheke
Bilder von langen Schlangen vor Apotheken machen derzeit in Österreichs Medien die Runde. Hintergrund ist: Wer zum Friseur gehen will, muss einen negativen PCR- oder Antigentest auf SARS-CoV-2 nachweisen. Letzteren gibt es seit dem vergangenen Montag kostenlos in zahlreichen Apotheken.
In Österreich probiert man derzeit, trotz immer noch hoher COVID-19-Infektionszahlen einen Weg zu mehr Normalität im Alltag zu finden. Seit Montag haben Geschäfte und Schulen unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage oder Pediküre dürfen wieder angeboten werden.
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Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein negativer PCR- oder Antigentest vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testpflicht ist nur, heißt es auf der Website des Sozialministeriums, wer in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert war und mittlerweile genesen ist. Nachgewiesen werden kann dies, erklärt die Pressestelle des Sozialministeriums auf Nachfrage, etwa durch ein ärztliches Attest oder ein positives PCR-Testergebnis aus dem entsprechenden Zeitraum.
Bis Ende Februar soll das Angebot flächendeckend sein
Nun gibt es in Österreich schon seit einiger Zeit für jedermann die Möglichkeit, sich beispielsweise in Teststraßen kostenlos auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Seit November wurden auch in den Apotheken Schnelltests durchgeführt, allerdings gegen Gebühr. Seit Montag und damit zeitgleich mit der Öffnung der Friseure gibt es jetzt in den ersten „Pilot-Apotheken“ Gratis-Antigenschnelltests. Wie die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, am vergangenen Freitag gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA erklärte, sollen damit „vor allem im ländlichen Raum ‚weiße Flecken‘ auf der Testlandkarte“ beseitigt werden. Bislang würden Schnelltests von etwa 20 Prozent der Apotheken angeboten, bis Ende Februar sollen die Gratistests „im Flächenbetrieb“ verfügbar sein.
Dass das Testangebot rege angenommen wird, zeigen die Veröffentlichungen in den österreichischen Medien. So machen Bilder von langen Schlangen vor den Apotheken die Runde. Kornelia Seiwald, Präsidentin der Salzburger Apothekerkammer und Leiterin der Stadtapotheke in Hallein, erklärt gegenüber den Salzburger Nachrichten, „Wir haben am Montagvormittag vier Stunden durchgehend getestet, alle Termine für die ganze Woche sind bereits ausreserviert.“ Sie nennt das den „Friseureffekt“.
25 Euro für jeden Test
Eine Liste der teilnehmenden Apotheken, die ständig aktualisiert wird, findet sich auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer. Dort steht auch, wie die Testung abläuft. Unbedingt notwendig ist aufgrund der erwartet hohen Nachfrage eine telefonische Anmeldung. Weiter heißt es:
- Nehmen Sie zu Ihrem Testtermin die E-Card mit, diese wird zur Identifikation herangezogen.
- Die Abstrichnahme erfolgt durch eine Apothekerin, einen Apotheker unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
- Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurden.
- Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie von der Apotheke eine Testbestätigung, die, wenn sie nicht älter als 48h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.
- Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begeben Sie sich bitte in Selbstquarantäne und rufen Sie 1450. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.
Doch wie erfolgt die Vergütung der Apotheken? Laut Auskunft der Österreichischen Apothekerkammer erfolgt die Abrechnung der Tests über die pharmazeutische Gehaltskasse. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Wien, die u.a. für die Besoldung der angestellten Apotheker und die Rezeptabrechnung zuständig ist. Die pharmazeutische Gehaltskasse rechnet dann wiederum die Ausgaben für die Tests mit den großen Krankenversicherungen ab. Pro Test erhalten die Apotheken 25 Euro. Abgedeckt wird damit der Aufwand der Apotheker für die Testdurchführung, das Testkit, die Schutzausrüstung, die Bestätigung des Testergebnisses und die Meldung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsbehörde.
2 Kommentare
Ich staune,
von RN am 10.02.2021 um 9:10 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ich staune
von Pharmi am 12.02.2021 um 0:57 Uhr
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