Lockdown-Lockerung in Österreich

Vor dem Friseurbesuch zum Schnelltest in die Apotheke

Traunstein - 10.02.2021, 07:00 Uhr

In vielen Apotheken werden wie hier in Wien, Gratis-Schnelltests angeboten. (Foto: IMAGO / photonews.at) 

In vielen Apotheken werden wie hier in Wien, Gratis-Schnelltests angeboten. (Foto: IMAGO / photonews.at) 


Bilder von langen Schlangen vor Apotheken machen derzeit in Österreichs Medien die Runde. Hintergrund ist: Wer zum Friseur gehen will, muss einen negativen PCR- oder Antigentest auf SARS-CoV-2 nachweisen. Letzteren gibt es seit dem vergangenen Montag kostenlos in zahlreichen Apotheken.

In Österreich probiert man derzeit, trotz immer noch hoher COVID-19-Infektionszahlen einen Weg zu mehr Normalität im Alltag zu finden. Seit Montag haben Geschäfte und Schulen unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage oder Pediküre dürfen wieder angeboten werden. 

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein negativer PCR- oder Antigentest vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testpflicht ist nur, heißt es auf der Website des Sozialministeriums, wer in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert war und mittlerweile genesen ist. Nachgewiesen werden kann dies, erklärt die Pressestelle des Sozialministeriums auf Nachfrage,  etwa durch ein ärztliches Attest oder ein positives PCR-Testergebnis aus dem entsprechenden Zeitraum.

Bis Ende Februar soll das Angebot flächendeckend sein

Nun gibt es in Österreich schon seit einiger Zeit für jedermann die Möglichkeit, sich beispielsweise in Teststraßen kostenlos auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Seit November wurden auch in den Apotheken Schnelltests durchgeführt, allerdings gegen Gebühr. Seit Mon­tag und damit zeitgleich mit der Öffnung der Friseure gibt es jetzt in den ers­ten „Pilot-Apo­the­ken“ Gra­tis-Anti­gen­schnell­tests. Wie die Prä­si­den­tin der Österreichischen Apo­the­ker­kam­mer, Ulri­ke Mursch-Edl­mayr, am vergangenen Frei­tag gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA erklärte, sollen damit „vor allem im ländlichen Raum ‚weiße Flecken‘ auf der Testlandkarte“ beseitigt werden. Bislang würden Schnelltests von etwa 20 Prozent der Apotheken angeboten, bis Ende Febru­ar sol­len die Gra­tis­tests „im Flä­chen­be­trieb“ ver­füg­bar sein.

Dass das Testangebot rege angenommen wird, zeigen die Veröffentlichungen in den österreichischen Medien. So machen Bilder von langen Schlangen vor den Apotheken die Runde. Kornelia Seiwald, Präsidentin der Salzburger Apothekerkammer und Leiterin der Stadtapotheke in Hallein, erklärt gegenüber den Salzburger Nachrichten, „Wir haben am Montagvormittag vier Stunden durchgehend getestet, alle Termine für die ganze Woche sind bereits ausreserviert.“ Sie nennt das den „Friseureffekt“.

25 Euro für jeden Test

Eine Lis­te der teil­neh­men­den Apo­the­ken, die ständig aktualisiert wird, findet sich auf der Web­site der Österreichischen Apo­the­ker­kam­mer. Dort steht auch, wie die Testung abläuft. Unbedingt notwendig ist aufgrund der erwartet hohen Nachfrage eine telefonische Anmeldung. Weiter heißt es:

  • Nehmen Sie zu Ihrem Testtermin die E-Card mit, diese wird zur Identifikation herangezogen.
  • Die Abstrichnahme erfolgt durch eine Apothekerin, einen Apotheker unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
  • Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurden.
  • Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie von der Apotheke eine Testbestätigung, die, wenn sie nicht älter als 48h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.
  • Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begeben Sie sich bitte in Selbstquarantäne und rufen Sie 1450. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.

Doch wie erfolgt die Vergütung der Apotheken? Laut Auskunft der Österreichischen Apothekerkammer erfolgt die Abrechnung der Tests über die pharmazeutische Gehaltskasse. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Wien, die u.a. für die Besoldung der angestellten Apotheker und die Rezeptabrechnung zuständig ist. Die pharmazeutische Gehaltskasse rechnet dann wiederum die Ausgaben für die Tests mit den großen Krankenversicherungen ab. Pro Test erhalten die Apotheken 25 Euro. Abgedeckt wird damit der  Aufwand der Apotheker für die Testdurchführung, das Testkit, die Schutzausrüstung, die Bestätigung des Testergebnisses und die Meldung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsbehörde.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Ich staune,

von RN am 10.02.2021 um 9:10 Uhr

dass die Apotheken diesen Wahnsinn mitmachen.
Aber Geld stinkt ja angeblich nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ich staune

von Pharmi am 12.02.2021 um 0:57 Uhr

Wieso sollten sie nicht?

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