Lockdown-Lockerung in Österreich

Vor dem Friseurbesuch zum Schnelltest in die Apotheke

Traunstein - 10.02.2021, 07:00 Uhr

In vielen Apotheken werden wie hier in Wien, Gratis-Schnelltests angeboten. (Foto: IMAGO / photonews.at) 

In vielen Apotheken werden wie hier in Wien, Gratis-Schnelltests angeboten. (Foto: IMAGO / photonews.at) 


25 Euro für jeden Test

Eine Lis­te der teil­neh­men­den Apo­the­ken, die ständig aktualisiert wird, findet sich auf der Web­site der Österreichischen Apo­the­ker­kam­mer. Dort steht auch, wie die Testung abläuft. Unbedingt notwendig ist aufgrund der erwartet hohen Nachfrage eine telefonische Anmeldung. Weiter heißt es:

  • Nehmen Sie zu Ihrem Testtermin die E-Card mit, diese wird zur Identifikation herangezogen.
  • Die Abstrichnahme erfolgt durch eine Apothekerin, einen Apotheker unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
  • Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurden.
  • Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie von der Apotheke eine Testbestätigung, die, wenn sie nicht älter als 48h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.
  • Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begeben Sie sich bitte in Selbstquarantäne und rufen Sie 1450. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.

Doch wie erfolgt die Vergütung der Apotheken? Laut Auskunft der Österreichischen Apothekerkammer erfolgt die Abrechnung der Tests über die pharmazeutische Gehaltskasse. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Wien, die u.a. für die Besoldung der angestellten Apotheker und die Rezeptabrechnung zuständig ist. Die pharmazeutische Gehaltskasse rechnet dann wiederum die Ausgaben für die Tests mit den großen Krankenversicherungen ab. Pro Test erhalten die Apotheken 25 Euro. Abgedeckt wird damit der  Aufwand der Apotheker für die Testdurchführung, das Testkit, die Schutzausrüstung, die Bestätigung des Testergebnisses und die Meldung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsbehörde.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Ich staune,

von RN am 10.02.2021 um 9:10 Uhr

dass die Apotheken diesen Wahnsinn mitmachen.
Aber Geld stinkt ja angeblich nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ich staune

von Pharmi am 12.02.2021 um 0:57 Uhr

Wieso sollten sie nicht?

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