In einer Kunstgalerie

Pharmaziestudent Bühler eröffnet Corona-Schnelltestzentrum

Karlsruhe - 11.02.2021, 17:50 Uhr

Der Pharmaziestudent und RxVV-Aktivist Benedikt Bühler betreibt seit Kurzem ein Corona-Schnelltestzentrum in Karlsruhe. (c / Foto: PTAheute / Cornelia Neth)

Der Pharmaziestudent und RxVV-Aktivist Benedikt Bühler betreibt seit Kurzem ein Corona-Schnelltestzentrum in Karlsruhe. (c / Foto: PTAheute / Cornelia Neth)


Aufwand, der sich lohnt

Der nicht unerhebliche Aufwand hat sich laut Bühler gelohnt, auch wenn sich bislang statt der möglichen 30 Personen pro Stunde nur 10 Personen pro Tag auf SARS-CoV-2 testen lassen. „Jede durchbrochene Infektionskette durch eine entdeckte Infektion ist es wert, das hier zu tun“, so der angehende Apotheker. Die Semmelweis-Universität in Budapest hat er zuletzt Ende Januar 2021 besucht, um sich gegen Corona impfen zu lassen, wie es die Impfstrategie in Ungarn bei Studierenden vorsieht. Das Studium absolviert der 21-Jährige derzeit jedoch überwiegend im Fernunterricht, was ihm die Möglichkeit bietet, das Testzentrum zu führen. „Alle Semmelweis-Studenten sind verpflichtet, in der Pandemie freiwilligen Dienst abzuleisten. Dieser freiwillige Einsatz ist auch Inhalt des Schwures, den alle Studierenden an der Semmelweis-Universität zu Beginn ihres Studiums ablegen müssen", so Bühler.

Apotheke als Testzentrum – so funktioniert’s!

In den teilnehmenden baden-württembergischen Apotheken dürfen mit der neuen Regelung nun auch sogenannte Cluster-Schüler:innen, Erziehende und Lehrende und vor allem Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von Personen mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Aber auch Personen, die über die Corona-Warn-App einer Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben sowie Personal von nicht-ärztlichen Praxen und anderen medizinischen Heilberufen dürfen sich für einen Antigen-Test in der Apotheke melden. Die genannten Personen müssen selbst nicht für den Test bezahlen – die Kosten dafür übernimmt der Bund, mit dem die Apotheke auch unmittelbar abrechnet. Die Abrechnung funktioniert ab dem 15. Februar 2021 über den Nacht- und Notdienstfonds.

Ein Test in der Apotheke darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. „Das fragen wir bei der Terminvergabe mittels Fragebogen direkt ab. Patientinnen und Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin direkt an einen Arzt wenden“, so Bühler. Es könnten sich aber grundsätzlich alle Personen freiwillig testen lassen, um beispielsweise die Sicherheit beim Besuch von einem Angehörigen oder ähnlichem zu erhöhen. Auch Firmenkooperationen, bei denen Mitarbeitende regelmäßig getestet würden, seien denkbar, meint der 21-Jährige. „Ich gehe davon aus, dass in den kommenden Wochen und Monaten noch sehr viel mehr getestet wird und werden muss, um diese Pandemie endlich in den Griff zu bekommen. Wir als Apotheke vor Ort sind bereit.“



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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