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Bundestag
Epidemische Lage soll künftig alle drei Monate überprüft werden
Die Corona-Pandemie hält sich nicht ans Infektionsschutzgesetz: Demnach endet die epidemische Lage von nationaler Tragweite nämlich mit Ablauf des 31. März 2021 – und mit ihr alle Maßnahmen und Rechtsverordnungen, die an ihr Bestehen anknüpfen. Heute hat sich der Bundestag erstmals mit einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen befasst, mit dem die Regelungen aufrechterhalten werden sollen.
Am vergangenen Dienstag hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen – heute stand die erste Lesung im Bundestag an. Die von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Vorlage sieht insbesondere vor, dass die Ende März 2020 vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mit Ablauf des 31. März 2021 endet. So sieht es das Infektionsschutzgesetz jetzt noch vor – und daran knüpfen auch die Maßnahmen und Rechtsverordnungen sowie die zugehörigen Ermächtigungsgrundlagen für die Exekutive vor. Stattdessen soll der Bundestag künftig alle drei Monate entscheiden, ob die epidemische Lage fortbesteht oder nicht. Stellt er ein solches Fortbestehen fest, bleiben alle daran anknüpfenden Regelungen bestehen – anderenfalls gilt die epidemische Lage als aufgehoben und die Sonderregeln ebenfalls. Das betrifft unter anderem die SARS-CoV-Arzneimittelversorgungsverordnung, die den Apotheken seit April 2020 mehr Freiraum bei der Arzneimittelabgabe lässt.
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In der Debatte räumten sowohl die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), als auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis ein, dass sie sich vor einem Jahr nicht geglaubt hätten, dass die Lage so lange andauern würde. Beide zeigten sich auch überzeugt, mit dem jetzt eingeschlagenen Weg einen sicheren Rahmen zu setzen. Mattheis betonte ferner, dass mit dem Gesetz die Regelungen nicht nur fortgeschrieben, sondern auch fortentwickelt würden – damit trage man auch Forderungen aus der Opposition Rechnung.
Und tatsächlich nahm es Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, mit Freude zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf erstmals Impfziele im Infektionsschutzgesetz vorsieht, die von der Ständigen Impfkommission und auch in der Impfverordnung zu berücksichtigen sind. Zudem soll die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung im Sozialgesetzbuch V weiter präzisiert werden. Hier soll künftig ausdrücklich stehen, dass in der Verordnung eine Priorisierung der Anspruchsberechtigten nach Personengruppen festgelegt werden kann, exemplarische Priorisierungskriterien werden genannt.
Vorgesehen ist überdies, dass das Bundesgesundheitsministerium eine „externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beauftragen soll: Durchführen soll diese die Deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina – und zwar bis zum 31. Dezember 2021. Dies gebe dem „nächsten Parlament“ die Chance, zu schauen, welche Regelungen im Infektionsschutzgesetz in Zukunft noch nötig seien, erklärte Mattheis.
Opposition fordert langfristige Strategie
Auch wenn es in einigen Punkten Zuspruch von der Opposition gab – lediglich die AfD forderte die sofortige Beendigung der epidemischen Lage und des Lockdowns –, mit umfassender Zustimmung kann die Große Koalition nicht rechnen. Linke und Grüne halten insbesondere eine längerfristige Strategie für unerlässlich. Achim Kessler (Linke) forderte zudem, die Patente für Impfstoffe freizugeben und eine weltweite Produktion zu ermöglichen – unter staatlicher Kontrolle, damit kein Profitstreben Platz hat. Kessler kritisierte zudem, dass die in den Formulierungshilfen noch vorgesehene Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung in Höhe von 3 Milliarden Euro aus dem Gesetzentwurf verschwunden ist.
Kordula Schulz-Asche (Grüne) plädierte für die sofortige Einsetzung eines interdisziplinären Pandemierats. Die Maßnahmen müssten jetzt begründet werden und nicht erst im Jahr 2022. Auch Produktionsanreize für Schnelltests fehlen der Grünen-Abgeordneten noch, ebenso ein Stufenplan, der den Menschen eine Perspektive eröffnet.
Wieland Schinnenburg (FDP) befürchtet, dass der Gesetzentwurf dazu führen wird, dass der Bundestag beim Thema Corona zum „Abnickorgan“ wird. „Wir dürfen dann alle drei Monate beschließen: ‚Ja, die epidemische Lage besteht noch', und der Rest wird durch Verordnung geregelt“. Das mache die FDP nicht mit, so Schninnenburg.
Nun starten die weiteren Beratungen im Gesundheitsausschuss. Am 22. Februar ist die öffentliche Anhörung geplant. Weitere Änderungen sind möglich. Mattheis äußerste zum Beispiel bereits den Wunsch, auch eine Konkretisierung der Teststrategie im Gesetz vorzunehmen.
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