Abrechnungsgebühren für Maskencoupons

ARZ Darmstadt deckelt jetzt auch

Dillingen/Stuttgart - 15.02.2021, 16:45 Uhr

Der Abrechnungs-Dienstleister ARZ Darmstadt hat bei seinen Abrechnungsgebühren für Masken-Berechtigungsscheine nachgebessert. (c / Foto: IMAGO / Future Image)

Der Abrechnungs-Dienstleister ARZ Darmstadt hat bei seinen Abrechnungsgebühren für Masken-Berechtigungsscheine nachgebessert. (c / Foto: IMAGO / Future Image)


Mittlerweile haben die Rechenzentren ihre Gebühren für die Masken-Voucher offengelegt, schließlich steht die Auszahlung der ersten Gelder für den Januar an. Nicht bei allen Anbietern konnten die Kunden Verständnis dafür aufbringen, was ihre Abrechner an Extraaufwand kalkulieren und berechnen. Das ARZ Darmstadt, dessen Gebühr mit 1,25 Prozent verhältnismäßig hoch ausfiel, hat allerdings jetzt nachgebessert. 

Die Abrechnungsgebühren der Rechenzentren für die Maskengutscheine bleiben ein Thema. Insbesondere beim ARZ Darmstadt sollen sich viele Kunden beschwert haben. Das standeseigene Rechenzentrum befindet sich mit brutto 1,25 Prozent tatsächlich auch am oberen Ende der Spanne. Das Rechenzentrum rechtfertigt die Höhe der Abrechnungsgebühren mit der umgehenden Erstattung beziehungsweise Überweisung. Das schien aber das Verständnis der Apotheker:innen für die Gebühr nicht unbedingt zu erhöhen. 

Wie DAZ.online aus Kundenkreisen erfuhr, wurde jetzt aber nachgebessert: Nach aktuellem Stand deckelt der Darmstädter Abrechnungs-Dienstleister die Gebühr nun auf 175 Euro. Dabei ist unklar, ob das pro Apotheke oder pro Beleg gilt. Eine Abrechnung auf einem Beleg soll nach Aussage des Rechenzentrums auf jeden Fall möglich sein. 

Zum Vergleich

Das ARZ Haan verlangt 89 Euro pauschal pro Beleg. Noventi hat eine einmalige Kappungsgrenze von 185 Euro je eingereichtem Beleg eingeführt. Für die Januar-Abrechnung erfolgt nachträglich eine Korrekturabrechnung unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze.

Hintergrund zur Diskussion um die Abrechnungsgebühren

Insbesondere in den sozialen Netzwerken kritisierten Apotheker:innen die Abrechnungsgebühren für die Masken-Voucher. Auffällig waren die Unterschiede: Einige Dienstleister begründen die festgelegten Gebühren teilweise mit höheren Kosten für Personal und der Anpassung entsprechender Abrechnungssoftware. Kosten, die offenbar nicht bei allen Rechenzentren anfallen beziehungsweise als ausschlaggebend für die Höhe der Abrechnungsgebühren gesehen wurden. Doch nicht nur die Gebühren, auch die teils schleppende Information einiger Abrechnungszentren sorgten für Unmut. Viele Apotheker:innen wussten lange nicht – obwohl  die zweite Phase der Maskenverteilung bereits im Gange war –, welche Gebühren für die Abrechnung der Masken-Voucher eigentlich auf sie zu kommen.  


Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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