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Knowledge Panels bei Google
Wort & Bild kämpft weiter für Meinungsvielfalt
Heftige Kritik im Vorfeld
Das Landgericht München I hatte in dem Fall am 10. Februar zwei Entscheidungen gefällt – eine gegen Google Ireland Ltd. und eine gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das BMG (Az. 37 O 15721/20 und 37 O 15720/2). In der Konsequenz hat die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts dem BMG und Google vorläufig eine Kooperation untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Knowledge Panels mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals „gesund.bund.de“ des BMG gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind.
Die Zusammenarbeit zwischen Google und dem BMG hatte für viel Kritik gesorgt. Insbesondere die Verlagsbranche sorgte sich um Wettbewerbsnachteile und die journalistische Meinungsvielfalt. Heftige Kritik kam auch von der Opposition, den Arzneimittelherstellern und dem Bund der Steuerzahler. Die Münchner Urteile wurden deshalb von der Medienbranche als Sieg für die freie Presse gewertet.
Weiteres Verfahren anhängig
Unabhängig vom Antrag bei der MA HSH auf Untersagung der Knowledge Panels, hat der Wort & Bild Verlag bereits im Dezember 2020 beim Landgericht Berlin ein Verfahren zur Untersagung der pauschalen Priorisierung von Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de eingeleitet. Eine Entscheidung des Berliner Gerichts steht aktuell noch aus.
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