- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA: 9 Euro sind nicht ...
Stellungnahme zur geplanten Anpassung der Nationalen Teststrategie
ABDA: 9 Euro sind nicht genug
Klares Verbot für Verzicht auf Eigenbeteiligung
Mit Blick auf das Abrechnungsverfahren plädiert die Standesvertretung „für eine möglichst schlank und unbürokratisch ausgestaltete Lösung“. Gleiches gelte für die Frage, wie im Einzelfall die Berechtigung von Interessenten, die sich testen lassen wollen, geprüft werden muss. „Hier sollte es eine einfach und klar erkennbare Vorgabe geben, wer einen entsprechenden Anspruch hat.“
Des Weiteren greift die ABDA eine Forderung auf, die auch viele Apotheker:innen zum Beispiel in den sozialen Medien geäußert hatten: Wer testet, sollte auch im Zuge der Nationalen Impfstrategie bevorzugt immunisiert werden. „Sofern Apotheken die Durchführung von PoC-Antigen-Tests anbieten, ist ihr Personal trotz der vorzusehenden Arbeitsschutzmaßnahmen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Wir regen daher an, in der Coronavirus-Impfverordnung eine entsprechende Einstufung vergleichbar zu anderen Heilberufen mit direktem Patientenkontakt vorzusehen“, konstatiert die ABDA.
Laien-Schnelltests: ABDA wünscht sich BfArM-Liste
Seit der letzten Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist zudem theoretisch die Abgabe von Corona-Laientests erlaubt. Noch ist kein Produkt im Handel, das die Anforderungen des BMG erfüllt, erste Zulassungen sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedoch bereits Anfang März zu erwarten. „Apotheken werden diese Tests als apothekenübliche Waren auch anbieten“, kündigt die ABDA an. Gleichwohl seien diese Tests nur eine Ergänzung zum Testangebot der entsprechend qualifizierten Heilberufler zu betrachten. „Wichtig wird es sein, dass die Verkehrsfähigkeit dieser „Laien-Schnelltests“ einfach erkannt werden kann“, betont die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme. „Wir halten jedenfalls eine frühzeitige Information der Marktbeteiligten für erforderlich, um Erkenntnisse über die erforderliche Aufmachung und Kennzeichnung zu erhalten, die Herstellerinformationen zur Benutzung und Ergebnisauswertung zu kennen, und die Notwendigkeit ergänzender Beratung zu prüfen.“ Die ABDA empfiehlt eine offizielle Listung auf der Homepage des BfArM.
Nach der aktuellen Verordnungslage dürfen die Heimtests, sobald sie für den Laiengebrauch zugelassen sind, auch zum Beispiel über Drogerien vertrieben werden. Das missfällt der ABDA: Sie pocht weiterhin auf eine Apothekenpflicht für solche Produkte. „Wir regen an, zu erwägen, die Abgabe von „Laien-Schnelltests“ Apotheken vorzubehalten.“ Dafür spreche, dass bei der Abgabe bei Bedarf eine fachliche Beratung zu diesen Tests erfolgen muss. „Es ist für uns nicht erkennbar, wie dies z. B. in Discountmärkten, an Tankstellen oder beliebigen Internethändlern sichergestellt werden soll.“
Aus dem Masken-Chaos lernen
Die Abrechnung könne analog dem bereits etablierten Verfahren bei der Abrechnung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung umgesetzt werden. „Damit wäre sichergestellt, dass mit der Umsetzung kurzfristig gestartet werden könnte.“ Bezüglich der vorgesehenen Eigenbeteiligung in Höhe von 1 Euro wünscht sich die ABDA klare Vorgaben vom Bund. „Sollte eine solche Eigenbeteiligung vorgesehen werden, regen wir angesichts der Erfahrungen mit der Umsetzung der Schutzmaskenverordnung dringend an, ein ausdrückliches Verbot für die Marktbeteiligten vorzusehen, auf den Einzug dieser Eigenbeteiligung zu verzichten.“
1 Kommentar
Laientest überall
von ratatosk am 22.02.2021 um 15:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.