Stellungnahme zur geplanten Anpassung der Nationalen Teststrategie

ABDA: 9 Euro sind nicht genug

Berlin - 19.02.2021, 13:00 Uhr

In einem Entwurf zur Erweiterung der Nationalen Teststrategie ist vorgesehen, dass Apotheken in Deutschland künftig auf Staatskosten Menschen auf SARS-CoV-2 testen dürfen. In Österreich stehen die Testwilligen bereits Schlange. (Foto: IMAGO / Viennareport)

In einem Entwurf zur Erweiterung der Nationalen Teststrategie ist vorgesehen, dass Apotheken in Deutschland künftig auf Staatskosten Menschen auf SARS-CoV-2 testen dürfen. In Österreich stehen die Testwilligen bereits Schlange. (Foto: IMAGO / Viennareport)


Klares Verbot für Verzicht auf Eigenbeteiligung

Mit Blick auf das Abrechnungsverfahren plädiert die Standesvertretung „für eine möglichst schlank und unbürokratisch ausgestaltete Lösung“. Gleiches gelte für die Frage, wie im Einzelfall die Berechtigung von Interessenten, die sich testen lassen wollen, geprüft werden muss. „Hier sollte es eine einfach und klar erkennbare Vorgabe geben, wer einen entsprechenden Anspruch hat.“

Des Weiteren greift die ABDA eine Forderung auf, die auch viele Apotheker:innen zum Beispiel in den sozialen Medien geäußert hatten: Wer testet, sollte auch im Zuge der Nationalen Impfstrategie bevorzugt immunisiert werden. „Sofern Apotheken die Durchführung von PoC-Antigen-Tests anbieten, ist ihr Personal trotz der vorzusehenden Arbeitsschutzmaßnahmen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Wir regen daher an, in der Coronavirus-Impfverordnung eine entsprechende Einstufung vergleichbar zu anderen Heilberufen mit direktem Patientenkontakt vorzusehen“, konstatiert die ABDA.

Laien-Schnelltests: ABDA wünscht sich BfArM-Liste

Seit der letzten Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist zudem theoretisch die Abgabe von Corona-Laientests erlaubt. Noch ist kein Produkt im Handel, das die Anforderungen des BMG erfüllt, erste Zulassungen sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedoch bereits Anfang März zu erwarten. „Apotheken werden diese Tests als apothekenübliche Waren auch anbieten“, kündigt die ABDA an. Gleichwohl seien diese Tests nur eine Ergänzung zum Testangebot der entsprechend qualifizierten Heilberufler zu betrachten. „Wichtig wird es sein, dass die Verkehrsfähigkeit dieser „Laien-Schnelltests“ einfach erkannt werden kann“, betont die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme. „Wir halten jedenfalls eine frühzeitige Information der Marktbeteiligten für erforderlich, um Erkenntnisse über die erforderliche Aufmachung und Kennzeichnung zu erhalten, die Herstellerinformationen zur Benutzung und Ergebnisauswertung zu kennen, und die Notwendigkeit ergänzender Beratung zu prüfen.“ Die ABDA empfiehlt eine offizielle Listung auf der Homepage des BfArM.

Nach der aktuellen Verordnungslage dürfen die Heimtests, sobald sie für den Laiengebrauch zugelassen sind, auch zum Beispiel über Drogerien vertrieben werden. Das missfällt der ABDA: Sie pocht weiterhin auf eine Apothekenpflicht für solche Produkte. „Wir regen an, zu erwägen, die Abgabe von „Laien-Schnelltests“ Apotheken vorzubehalten.“ Dafür spreche, dass bei der Abgabe bei Bedarf eine fachliche Beratung zu diesen Tests erfolgen muss. „Es ist für uns nicht erkennbar, wie dies z. B. in Discountmärkten, an Tankstellen oder beliebigen Internethändlern sichergestellt werden soll.“

Aus dem Masken-Chaos lernen

Die Abrechnung könne analog dem bereits etablierten Verfahren bei der Abrechnung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung umgesetzt werden. „Damit wäre sichergestellt, dass mit der Umsetzung kurzfristig gestartet werden könnte.“ Bezüglich der vorgesehenen Eigenbeteiligung in Höhe von 1 Euro wünscht sich die ABDA klare Vorgaben vom Bund. „Sollte eine solche Eigenbeteiligung vorgesehen werden, regen wir angesichts der Erfahrungen mit der Umsetzung der Schutzmaskenverordnung dringend an, ein ausdrückliches Verbot für die Marktbeteiligten vorzusehen, auf den Einzug dieser Eigenbeteiligung zu verzichten.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Laientest überall

von ratatosk am 22.02.2021 um 15:32 Uhr

Nee is klar !, die Apotheken sollen Lückebüsser sein und schon mal die jetzt extrem teuren Tests vorbestellen.
Sollte dann der Discounter oder die Tanke eine Marketingaktion starten wollen, bei riesiger Einkaufsmacht !, dann hat die Apotheke eben Pech gehabt ! Natürlich sollen auch die ja so gut überprüfbaren Internetkanäle die Produkte zuverlässig liefern, weil das ja sonst so toll klappt.
Leider das alte Spiel der fehlenden Kompetenz gerade im ministerialen Umfeld. In den Behörden gibt es jede Menge Platz und Personal, das ja durch den Lockdown sehr wenig zu tun hat, warum hier nicht schon mal staatlich verpflichtend Testeinrichtungen vorgesehen ! ? Warum nicht in den üppigen Krankenkassenpalästen ? , die Retaxabteilungen arbeiten gerade unter Hochdruck, Person ist also genug vorhanden.

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