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Neues Diskussionspapier aus dem BMG
Bund schlägt zwei Gratis-Schnelltests pro Woche für alle vor
Mit Blick auf mögliche weitere Öffnungen des Corona-Lockdowns schlägt das Bundesgesundheitsministerium zwei kostenlose Schnelltests pro Woche für alle Bürger:innen vor. Sie sollen von geschultem Personal abgenommen werden können - etwa in Testzentren oder Praxen, aber auch bei weiteren Dienstleistern wie Apotheken. Das geht aus einem neuen Diskussionspapier des Ministeriums von Montag hervor, das auch den Bundesländern zugeleitet wurde. Zudem soll die Vergütung für Apotheken und andere Teststellen angepasst werden.
Künftig soll sich jede:r Bürger:in in Deutschland zweimal pro Woche von geschultem Personal auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können. Das geht aus einem Diskussionspapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, das am heutigen Montag bekannt wurde. Als Vergütung für testende Apotheken und andere Stellen kalkuliert das Ministerium mit bis zu 6 Euro pro Schnelltest plus 12 Euro für den Abstrich und das Ausstellen eines Testzeugnisses. Diese Vergütung sei nötig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern ins Boot zu holen, heißt es. Die Kosten soll der Bund tragen. Dafür geschätzt werden 540 Millionen bis 810 Millionen Euro pro Monat. Dabei wird nach Erfahrungswerten angenommen, dass etwa 2 bis 2,5 Prozent der Bevölkerung pro Tag ein solches Angebot nutzen.
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Diese Möglichkeiten zu „Bürgertests“ sollen vorerst bis Ende Juni angeboten werden, für Anfang Juni ist eine Evaluation geplant. Der konkrete Starttermin im März ist laut dem Vorschlag noch offen. Damit in kurzer Zeit ausreichend Testkapazitäten entstehen, solle der Kreis der damit zu beauftragenden Stellen um Dienstleister erweitert werden, die etwa schon an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen in kurzer Frist Testzentren aufgebaut haben, heißt es im Papier.
Das Ergebnis eines solchen Schnelltests soll man schriftlich oder digital ausgehändigt bekommen, auch zur Vorlage bei Behörden nach der Einreise aus bestimmten Risikogebieten oder etwa beim Besuch von Pflegeheimen. Denkbar wäre dies demnach auch als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen. Bei einem positiven Testergebnis soll man künftig gleich vor Ort noch eine weitere Probe nehmen lassen können, um das Ergebnis mit einem genaueren PCR-Test zu überprüfen.
Arbeitsgruppe soll Finanzierung prüfen
Daneben sollen Corona-Selbsttests für zu Hause zusehends genutzt werden können, von denen die ersten nun zugelassen worden sind. Als Einsatzmöglichkeit nennt das Ministerium, dass sie mehr Sicherheit in einer konkreten Situation geben könnten, zum Beispiel im privaten Kontext für den Getesteten selbst, aber etwa auch bei Familientreffen. Im Sinne eines „präventiven Lebenswelten-Ansatzes“ sinnvoll sei zudem ein Angebot zu ein oder zwei Tests pro Woche für Schüler:innen sowie für Beschäftigte in Unternehmen. Die Tests samt einer Einführung in den richtigen Gebrauch müssten Schulen und Arbeitgeber bereitstellen.
Denkbar wären auch Selbsttests unter „Aufsicht“ direkt vor Ort durch einen Veranstalter. Dies könnte, alternativ zu einem bestätigten Schnelltest, auch als Voraussetzung dienen, um Restaurants, Theater oder Kinos zu betreten, heißt es in dem Papier. Selbsttests sollen nun bald in Apotheken, anderen Geschäften und online zu haben sein. Mit den finanziellen Rahmenbedingungen solle sich auch noch eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung beschäftigen. Es solle dabei auch geprüft werden, ob Selbsttests möglicherweise die Bürger:innen nur „eine angemessene Eigenbeteiligung“ kosten sollen. Auch bei Selbsttests sollte man nach einem positiven Ergebnis einen PCR-Labortest machen und vorerst in häusliche Quarantäne gehen.
2 Kommentare
Nichts gelernt
von Carsten Moser am 02.03.2021 um 8:35 Uhr
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gut und schön
von Karl Friedrich Müller am 01.03.2021 um 17:11 Uhr
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