• Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis erhalten.
• Die Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen.
• Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird [einmal/bis zu zwei Mal] pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund.
3 Kommentare
Vergütung
von Dr Helmut Strohmeier am 03.03.2021 um 10:28 Uhr
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Chaos!
von Thomas Eper am 02.03.2021 um 15:37 Uhr
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konkret
von Karl Friedrich Müller am 02.03.2021 um 14:58 Uhr
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