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Und was ist mit speziellen FFP2-Masken für Kinder?
In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) raten Pädiater vom Tragen einer FFP2-Maske ab. Für Kinder ab sechs Jahren sei eine größenadaptierte chirurgische Maske (evtl. mit Bemalung) die vernünftigste Lösung. Und doch gibt es inzwischen auch FFP2-Masken in angepasster Größe für Kinder von vier bis acht Jahren.
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Kommt die Infektionsschutzmaske – und mit ihr verschiedene Größen?
Das Bundesgesundheitsministerium hat sich der ABDA gegenüber zu dieser Frage wie folgt geäußert: „Die in den Apotheken abgabefähigen Schutzmasken müssen gemäß der SchutzmV bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen. Dies liegt vor allem daran, dass die vorgenannten Schutzmasken zur Verwendung am Arbeitsplatz und zur Brandbekämpfung und zu Rettungszwecken, wenn durch das Einatmen von Stäuben ein Gesundheitsrisiko besteht, entwickelt und zugelassen worden sind. Kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 ist die Größe XS. Damit ein Atemschutz für Kinder der vorgenannten Verordnung entsprechen kann, müsste zunächst eine Risikobewertung, speziell unter Berücksichtigung der Verwendungsbedingungen für ein Kind und der Atmungskapazität/ -merkmale durchgeführt werden, die bislang allerdings noch nicht erfolgt ist.“
Dürfen gegen das Informationsschreiben für Familienversicherte auch FFP2-Masken für Erwachsene abgegeben werden?
In den Informationsschreiben der Krankenkassen ist die Abgabe spezieller Kindermasken nicht gefordert. Die abgabefähigen Schutzmasken müssen lediglich gemäß der SchutzmV bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Eine Abgabe von Standard-FFP2-Masken ist also möglich.
1 Kommentar
Kindermasken
von Conny am 09.03.2021 um 10:26 Uhr
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