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Nach Rückzug von Nüßlein und Löbel
Rufe nach umfassenden Konsequenzen aus der Masken-Affäre
Einrichtung eines Sonderermittlers gefordert
FDP-Chef Christian Lindner forderte die Einrichtung eines Sonderermittlers, um die Affäre um Provisionen von Bundestagsabgeordneten bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken aufzuklären. Dem „Mannheimer Morgen“ sagte er: „Zum Beispiel ein ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichts könnte mit Akteneinsicht aufklären, ob bei den Beschaffungsvorhaben seit Beginn der Pandemie alles mit rechten Dingen zugegangen ist.“ Ein entsprechender Bericht könnte nach Lindners Worten noch vor der Bundestagswahl im September alle Zweifel ausräumen. Ähnlich äußerte sich Lindner in der „Heilbronner Stimme“.
Unterdessen forderte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans eine Verschärfung des von Union und SPD vereinbarten Lobbyregisters. „Allen Demokraten muss daran gelegen sein, dass Raffgier und Vetternwirtschaft in unseren Parlamenten keine Chance haben“, sagte Walter-Borjans den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Er rief die Parteichefs von CDU und CSU, Armin Laschet und Markus Söder, dazu auf, gemeinsam mit der SPD „für wirksame Transparenz- und Sanktionsregeln“ einzutreten. Vor einer Woche hatten sich die Regierungsfraktionen im Bundestag auf die Ausgestaltung des neuen Registers geeinigt. Kritikern gehen die Pläne nicht weit genug.
Politiker sollen Bezüge aus Nebentätigkeiten offenlegen
Der Staatsrechtler Joachim Wieland sagte dem „Mannheimer Morgen“ (Dienstag), das Abgeordnetengesetz sei bislang eher zahnlos. „Die Annahme von Zuwendungen ist nur dann verboten, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgt oder diese sich konkret auf das Abstimmungsverhalten auswirkt.“ Löbel sei auf Firmen zugegangen und habe mit seinen Kontakten als Politiker geprahlt. „Das verstößt aber gegenwärtig nicht gegen Gesetze.“ Auf die Frage, ob man Nebentätigkeiten von Politikern verbieten sollte, meinte er: „Das Verfassungsrecht setzt da enge Grenzen. Ein generelles Verbot wäre grundgesetzwidrig.“ Er fordere, dass Politiker die genaue Höhe ihrer Bezüge aus Nebentätigkeiten offenlegen müssten.
2 Kommentare
Warum Einzelfall
von ratatosk am 11.03.2021 um 8:48 Uhr
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Rückzug
von Sabine Schneider am 09.03.2021 um 14:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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