Bürgertestungen in Nordrhein-Westfalen

NRW setzt auf Zuschuss und pragmatische Lösungen für Apotheken

Berlin - 10.03.2021, 16:45 Uhr

Die Bürgertestungen laufen holprig an – in NRW will man unter anderem den Apotheken Planungssicherheit geben. (Foto: IMAGO / photothek)

Die Bürgertestungen laufen holprig an – in NRW will man unter anderem den Apotheken Planungssicherheit geben. (Foto: IMAGO / photothek)


Einmalzuschuss plus Monatspauschale in Höhe von jeweils 1.000 Euro

Eine nordrhein-westfälische Besonderheit dürften die finanziellen Hilfen sein. So heißt es in der Verordnung:


Das Land unterstützt den Aufbau einer ortsnahen Teststruktur – vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel – durch einen einmaligen Einrichtungszuschuss und eine monatliche Pauschale in Höhe von jeweils 1.000 Euro für alle Teststellen nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 und 4, die keine Finanzierung nach § 13 der Coronavirus-Testverordnung erhalten (Sockelfinanzierung).“ 

§ 4 Abs. 3 Satz 1 CoronaTeststrukturVO-NRW


Zu diesen Zuschuss-berechtigten Teststellen gehören auch die Apotheken (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) – sofern sie nicht bereits als Testzentrum nach der Coronavirus-Testverordnung finanziert werden.

Die Abrechnung der Tests (Material) und der Testdurchführung erfolgt auch in NRW nach den Vorgaben der bundesweiten Corona-Testverordnung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kosten trägt der Bund. Für Apotheken bedeutet dies allerdings, dass die KVen einen Verwaltungskostensatz in Höhe von 3,5 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen abzüglich der Sachkosten für die Tests einbehält. 

Meldeverfahren

So lange es noch kein automatisiertes Meldeverfahren gibt, müssen alle Teststellen dem Gesundheitsamt täglich per E-Mail die Zahl der vorgenommenen und der positiven Tests melden. Die Gesundheitsämter wiederum melden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am folgenden Werktag bis 10 Uhr die entsprechen Gesamtzahlen für ihren Zuständigkeitsbereich. Positive Testergebnisse von Corona-Schnelltests sind zudem gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes zu melden.

Die Verordnung schreibt überdies vor, dass den getesteten Personen von allen Teststellen ein Zeugnis über das Testergebnis auszuhändigen ist – die Vorlage liefert die Verordnung gleich in einer Anlage mit. Dieses einheitliche Formular ist „schnellstmöglich, spätestens aber ab dem 22. März 2021 zu verwenden“.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist überzeugt: „Mit der erlassenen Verordnung schafft Nordrhein-Westfalen sehr schnell nach Veröffentlichung der Bundesverordnung für alle Beteiligten Planungssicherheit. So kann in den Kommunen jetzt zügig der Ausbau der Teststruktur weitergehen. Diese Aufgabe ist eine weitere enorme Kraftanstrengung, und es wird vermutlich nicht alles überall immer sofort reibungslos funktionieren. Ich bin aber überzeugt, dass die Testangebote einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie liefern werden. Mit ihnen können wir hoffentlich nach und nach weitere Öffnungsschritte unternehmen.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.