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Pharmazeutische Dienstleistungen
Krankenkassen fürchten „Apotheken-Hopping“
Apotheken sollen Patientenbedarf selbst erkennen
Weiterhin besteht die Standesvertretung darauf, dass weder Ärzte noch die Krankenkassen die pharmazeutischen Dienstleistungen verordnen dürfen, sondern die Apothekerinnen und Apotheker selbst den Bedarf bei den Patient:innen erkennen und daraufhin die jeweilige Dienstleistung initiieren. Auch den Versicherten selbst traut man in dem Zusammenhang nicht zu, dass sie sich selbst mit einer Nachfrage an die Apotheken wenden. Leistungen der Daseinsvorsorge würden erfahrungsgemäß wenig bis gar nicht nachgefragt, so die ABDA-Geschäftsführerin.
GKV für ärztliche Verordnung
Dass diese Vorstellungen nicht unbedingt auf Gegenliebe bei den Krankenkassen stoßen, zeigte sich auch beim virtuellen Meeting des VdPP. Drei Vertreter des GKV-Spitzenverbands waren als Zuschauer eingewählt und meldeten sich bei der anschließenden Diskussionsrunde zu Wort. Völlig unklar sei es noch, so ein Verhandlungsbeteiligter vom Spitzenverband, wie man ein „Apotheken-Hopping“ der Patienten verhindern könnte. Offensichtlich sind die Krankenkassen nicht bereit, den Kreis derer, die Gesundheitsleistungen (und damit Kosten) auslösen dürfen, weiter auszudehnen. Pharmazeutische Dienstleistungen sollen vielmehr von Ärzten verordnet werden, und zwar dann, wenn die Kriterien erfüllt sind und ein tatsächlicher Bedarf besteht.
Auch über diese Frage hinaus ist die Erwartungshaltung im Kassenlager hoch: Man will aus der Apothekerschaft innovative Ideen für Dienstleistungen vorgelegt bekommen. Tätigkeiten, die die Apotheken schon heute erbringen, wie Blutdruck- und Blutzuckermessungen, stehen dementsprechend weniger hoch im Kurs. Deutlich wurde aus der Wortmeldung auch, dass die Krankenkassen die Leistungserbringung der Apotheken überprüfbar machen wollen. Neben der Frage, ob die Dienstleistung überhaupt angezeigt ist und in einer angemessenen Zeit erbracht wird, geht es dabei auch um die Aspekte Erfolgskontrolle und Zieleinhaltung.
Vorfreude bei Patientenverbänden
Einfach ist es für den DAV also keinesfalls bei den Verhandlungen mit den Vertretern der Krankenkassen. Über mentale Unterstützung können sich die Apotheker aber zum Teil aus dem Bereich der Patientenverbände freuen. Carola Sraier, Patientenberaterin und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP), die ebenfalls Referentin beim VdPP-Meeting war, hält viel von den pharmazeutischen Dienstleistungen. Diese orientierten sich stets am Patientenwohl und steigerten die Arzneimittelkompetenz der Patientinnen und Patienten sowie die allgemeine Versorgungsqualität, so Sraier. Patient:innen und Angehörige bräuchten mehr als Beratung und Information, nämlich zielgruppenspezifische, verlässliche, qualitätsgesicherte Unterstützung durch die Apotheken vor Ort mit ihrem Engagement, unabhängige Beratung und Information zu Neben- und Wechselwirkungen sowie alternativen Therapieoptionen zu leisten.
Auf das vom Vertreter des GKV-Spitzenverbands vorgebrachte „Apotheken-Hopping“ entgegnete sie prompt: „Multimorbide, ältere Menschen im Pflegeheim werden sicher kein Interesse an ‚Apotheken-Hopping‘ haben, sondern daran, dass ihre Therapie und Lebensqualität optimiert werden.“
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