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12. März 2021
Es wird verhandelt. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband bemühen sich, die konkreten Rahmenbedingungen zu finden, damit honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ab 2022 Wirklichkeit werden können. Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hatte die Voraussetzungen dafür geschaffen. Mein liebes Tagebuch, es ist eines der bestgehüteten Projekte der ABDA, über dessen Inhalte, welche Dienstleistungen es denn im Einzelnen sein sollen, bisher außer Worthülsen so gut wie nichts an die Öffentlichkeit gelangte. Gleichzeitig ist es eine Herzensangelegenheit der ABDA, solche Dienstleistungen ins Leben zu rufen, es soll Apotheken neben den Einnahmen aus der Arzneimittelabgabe ein weiteres Standbein geben. Zum Hintergrund: Pharmazeutische Dienstleistungen sollen einen deutlichen Mehrwert für Patientinnen und Patienten bringen, sie müssen über die Informations- und Beratungspflicht (§ 20 Apothekenbetriebsordnung) deutlich hinausgehen. So sollen Apotheken beispielsweise mitwirken bei der Anwendung bestimmter Wirkstoffe, die nur in besonderen Therapiesituationen verordnet werden, bei der Behandlung chronischer schwerwiegender Erkrankungen, oder wenn Mehrfacherkrankungen und eine Mehrfachmedikation vorliegen und einige weitere Anwendungen. Wichtig ist aus Sicht der ABDA, dass diese Dienstleistungen apothekenpflichtig sind, also an die Institution der Apotheke gebunden sind und nicht von anderen erbracht werden können. Auch wichtig für die ABDA: Jede Apotheke in Deutschland soll da irgendwie mitmachen können und zumindest eine bis einzelne Dienstleistungen anbieten können. Und dann nennt die ABDA beispielhaft für solche Dienstleistungen die konkrete Mitwirkung der Apothekerinnen und Apotheker bei der Aktualisierung des (elektronischen) Bundesmedikationsplans, die Begleitung von Patientinnen und Patienten in der ersten Phase einer neuen Medikation – auch durch Kontrollen von zum Beispiel Blutdruck und Blutzucker, sowie die Durchführung einer Medikationsanalyse. Ein Streitpunkt zwischen den Krankenkassen und Apothekerverband ist schon jetzt zu erkennen: Ginge es nach der ABDA, sollten weder Ärzte noch die Krankenkassen die pharmazeutischen Dienstleistungen auslösen dürfen und sogar die Versicherten nicht. Vielmehr sollten es allein die Apothekerin und der Apotheker sein, die einen Bedarf bei der versicherten Person erkennen und dann die jeweilige Dienstleistung initiieren. Mein liebes Tagebuch, klar, es ist nicht zu erwarten, dass die Krankenkassen von dieser Vorstellung entzückt sind. Geht es nach ihren Vorstellungen, sollten pharmazeutische Dienstleistungen nur die Ärzte verordnen. Und ja, die Krankenkassen erwarten, dass ihnen die Apothekers mal richtig innovative Ideen für Dienstleistungen vorlegen und nicht die ollen Kamellen wie Blutdruck und Blutwerte messen. Mein liebes Tagebuch, nun, sich um Medikationspläne und Medikationsanalysen zu kümmern, ginge zwar schon mal in Richtung moderner Dienstleistung. Aber, ich bin überzeugt: Wenn sich mal ein paar kluge Köpfe verschiedener Seiten, auch von Patientenverbänden, von Soziologen, von Zukunftsforschern und anderen zusammensetzen würden, um darüber nachzudenken, welche Dienstleistungen von Apotheken in Zukunft noch erwartet werden könnten (z. B. auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung!), wäre das mal ein Ansatz. Dieses Thema nur mit eigenen betriebsblinden Augen anzugehen und im eigenen Saft zu schmoren, wird uns nicht weiterbringen.
4 Kommentare
Kostenlose Corona Tests in Apotheken
von PTA rsch der Nation am 14.03.2021 um 23:05 Uhr
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Was geht - und was nicht...
von Gunnar Müller, Detmold am 14.03.2021 um 16:36 Uhr
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Corona forever
von Dr.Diefenbach am 14.03.2021 um 11:38 Uhr
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Tja, ....
von Bernd Jas am 14.03.2021 um 10:49 Uhr
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