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Eine Qual namens Präqualifizierung
Wie die Bürokratie die Hilfsmittelversorgung bestimmt
Enormer Zeitaufwand, mangelndes Entgegenkommen
Die Präqualifizierung ist kostenpflichtig und erfolgt auf Antrag, welchem neben diversen Auskünften auch Raumskizzen und Fotos beizufügen sind. Und gerade dieser Punkt sorgt für einige Verärgerung in der Apothekerschaft. Viele Kolleg:innen berichten von einem enormen Zeitaufwand für die Zusammenstellung der benötigten Dokumente sowie vom oftmals fehlenden Entgegenkommen der Präqualifizierungsstellen. Unmut kommt weiterhin auf, da im Kriterienkatalog verschiedene Ausstattungen und Räumlichkeiten vorgeschrieben sind, die in der Praxis überhaupt nicht benötigt werden. So kommt es dann, dass einige Apothekenleitungen ihre Räumlichkeiten alle fünf Jahre für die (Re-)Präqualifizierung kurzfristig umdekorieren, um die benötigten Fotonachweise zu generieren. Im Anschluss werden dann die kunstvoll drapierten Bohrmaschinen und Krankenliegen wieder platzsparend verstaut.
Entbürokratisierung gefordert
Auf eine von Apothekenseite vielfach geforderte Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung haben die Präqualifizierungsstellen selbst jedoch kaum Einfluss. Sie werden ihrerseits seit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im April 2017 verpflichtend durch die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland (DAkkS) akkreditiert. Diese stellt sicher, dass die Präqualifizierungsstellen sich bei ihrer Prüfung exakt an die Vorgaben des GKV-Spitzenverbands halten und dass der Prozess bei jedem Betrieb vergleichbar abläuft. Egal, ob Apotheke oder Friseursalon.
Der Geschäftsführer der Agentur für Präqualifizierung (AfP), Diethard Grundl, berichtet gegenüber DAZ.online, dass zwar ein regelmäßiger Austausch mit dem GKV-Spitzenverband und der DAkkS stattfinde, die Präqualifizierungsstellen allerdings kaum auf die Gestaltung der Empfehlungen und des Kriterienkatalogs einwirken können. Die AfP selbst versuche durch Bereitstellung von verschiedenen Onlinetools die Leistungserbringenden zu unterstützen. Einer Vereinfachung der derzeit implementierten Anträge, beispielsweise durch Bereitstellung eines Ankreuzformulars, erteilt Grundl indes eine Absage. Die DAkkS schreibe eine explizite Prüfung der vorhandenen Gegebenheiten vor. Ein reines Ankreuzen oder die Nutzung vorformulierter Texte genügen diesem Anspruch nicht. Ob die DAkkS oder der GKV-Spitzenverband ihrerseits einen Bürokratieabbau anstreben, wisse er nicht.
Darüber, ob der viele Aufwand tatsächlich sinnvoll und gerechtfertigt ist, dürften Apothekerschaft und die genannten Institutionen sicherlich geteilter Meinung sein. Ein direkter Nutzen für die Patient:innen lässt sich zunächst zumindest nicht erkennen, die Qualität der Versorgung war schon vor der Gesetzesänderung gut. Wem also nutzt dieses Bürokratie-Monster außer den entlasteten Krankenkassen? Der Aufwand sowie die Kosten bündeln sich ausschließlich an der vordersten Front der Hilfsmittelversorgung, völlig ungehört vom Gesetzgeber. Und nur dieser könnte letztendlich eine Verbesserung der Umstände herbeiführen.
Was also bis auf Weiteres bleibt, sind der Frust sowie die wiederkehrender Kritik der Apotheker:innen. Und natürlich ein Bouquet aus ungenutzten Bohrmaschinen, Spiegeln und Krankenliegen in den Apotheken. Lesen Sie den ausführlichen Beitrag in der aktuellen Ausgabe der DAZ.
1 Kommentar
Bürokratie hat alles schon zersetzt
von ratatosk am 23.03.2021 um 9:41 Uhr
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