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Corona-Antigentests für Laien
Vereinzelungsverbot: Apothekerin erstattet „Selbstanzeige“
Hilfeschrei einer Marburger Apothekerin
Eine Marburger Apothekeninhaberin und DAZ-Leserin will die aktuelle Situation nicht mehr akzeptieren. In einem Schreiben, das sie gleichzeitig an das Regierungspräsidium Darmstadt, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die ABDA sowie die DAZ richtet, erstattet sie jetzt „Selbstanzeige“. Seit 10. März verkaufe sie Schnelltests von der Firma Roche an Laien. Die Nachfrage sei gewaltig, weil die unmittelbare Bevölkerung bis auf einen nur sehr kurzen Zeitraum von wenigen Stunden, in denen Discounter wie Aldi lieferfähig waren, keine Zugriffsmöglichkeiten mehr hat. Vor allem am Wochenende sei der Wunsch groß, sich auf das Coronavirus selbst zu testen.
Im Auseinzeln sieht die Inhaberin überhaupt keine Probleme, geschweige denn Risiken: „Die schlimmste, daraus denkbare Folge wäre, dass der Käufer einen nicht durchführbaren Test hätte“, schreibt sie. Und diesen würde er sicher reklamieren. Eine Gefährdung vor allem durch die Tätigkeit in der Apotheke schließt sie aus. Der Alltag in der Apothekenrezeptur würde ohnehin darin bestehen, gewissenhaft zum Teil gefährliche Stoffe aus Gebinden zu entnehmen und zu hochwirksamen Arzneimitteln zu verarbeiten. Dafür sei das pharmazeutische Personal ausgebildet. Das Zusammenfügen von vier Teilen und einer Gebrauchsanweisung im Fall der Corona-Selbsttests sei dagegen „eine durchaus überschaubare Herausforderung“.
Ähnliche Situation zu Beginn der Pandemie
Die Politik habe inzwischen erkannt, dass eine Teststrategie inklusive Selbsttests einen positiven Einfluss auf das Pandemiegeschehen haben könnte – wenn auch dieser Effekt gering ausfalle. Um der Bevölkerung nun so schnell und so breit wie möglich Tests zur Verfügung zu stellen, müsste das Angebot pragmatisch an der Nachfrage ausgerichtet werden. „Das 25er-Paket von Roche ist als Gesamtpaket eine zu hohe finanzielle Hürde für den Bürger, zumal viele diese Mengen nicht benötigen“, weiß sie aus ihrer Praxiserfahrung zu berichten. Ein Zusammenschluss von Einzelpersonen in Form eines gemeinschaftlichen Kaufs und nachträglichen Aufteilens beinhalte dagegen eine mindestens genauso große Gefahr der fehlerhaften Auseinzelung.
Sie fordert die Bundesregierung daher auf, die Regelwerke genauso flexibel an die aktuelle Realität anzupassen wie am Anfang der Pandemie. Im Frühjahr 2020 wurden die gesetzlichen Hürden ausgesetzt, damit Apotheken Desinfektionsmittel für Pflegedienste, Altenheime, Firmen und Behörden herstellen konnten. „Ich war damals stolz auf die Regierung. Ich fordere eine ähnliche Weitsicht bei der Beurteilung dieser Situation“, schließt die Apothekerin ihr Schreiben ab.
4 Kommentare
So ganz stimmts mit AT nicht
von Tiarel am 06.04.2021 um 7:58 Uhr
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Auseinzeln von Schnelltests
von Martina Koch am 24.03.2021 um 15:16 Uhr
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Auseinzelung
von Wolfgang Steffan am 24.03.2021 um 9:25 Uhr
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Amtsschimmel
von Holger am 24.03.2021 um 8:29 Uhr
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