Änderungsanträge für das DVPMG

Digitalisierungsregeln mit Blick auf die Praxis

Süsel - 22.04.2021, 14:30 Uhr

Was beim Bezahlen schon funktioniert, könnte beim Austausch von E-Rezept-Daten noch schwierig werden: Die Krankenkassen sollen daher eine barrierefreie Alternative zur NFC-fähigen Gesundheitskarte zur Verfügung stellen. (Foto: leungchopan / AdobeStock)

Was beim Bezahlen schon funktioniert, könnte beim Austausch von E-Rezept-Daten noch schwierig werden: Die Krankenkassen sollen daher eine barrierefreie Alternative zur NFC-fähigen Gesundheitskarte zur Verfügung stellen. (Foto: leungchopan / AdobeStock)


Nach dem bisherigen Stand droht der digitale Zugriff der meisten Versicherten auf ihre E-Rezepte an zunächst unüberwindlichen Hürden bei der Authentifizierung zu scheitern. Doch das Bundesgesundheitsministerium will die Regeln nachbessern. Die neuesten Pläne zur Änderung des Entwurfes für das Digitale-Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zeigen, dass nun zunehmend alltagsrelevante Aspekte für den Umgang mit dem E-Rezept ins Blickfeld geraten.

Mit immer wieder neuen Gesetzen werden zunehmend auch Details zur Digitalisierung des Gesundheitswesens geregelt. Derzeit befindet sich das Digitale-Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) im parlamentarischen Verfahren. Am 14. April hatte dazu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages stattgefunden. Nun wurden Formulierungshilfen für Änderungsanträge aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt. Deren Themen sind so breit aufgestellt wie das umfangreiche Gesetzesvorhaben.

Barrierefreie Authentifizierung geplant

Aus Apothekenperspektive interessiert besonders die geplante Änderung, die die Krankenkassen verpflichten soll, spätestens ab dem 1. Januar 2022 den Versicherten gemäß den Festlegungen der Gematik ein technisches Verfahren zur Authentifizierung „barrierefrei“ zur Verfügung zu stellen. In der Begründung heißt es dazu, dies solle es den Versicherten ermöglichen, „unabhängig von der Verwendung einer NFC-fähigen Gesundheitskarte auf die Daten des E-Rezepts zuzugreifen“. Demnach darf die NFC-Technik nicht zur Hürde werden, aber für die weiteren Bedingungen soll der Ball zur Gematik gespielt werden. Diese wird dann zu entscheiden haben, wie ein barrierefreies und doch sicheres Verfahren gestaltet sein muss.

Reaktion auf Probleme durch NFC-Technik

Den Hintergrund für diese Änderung bilden offenbar die kürzlich geäußerten Überlegungen, dass nach den bisherigen Regeln nur sehr wenige Versicherte digital auf E-Rezepte zugreifen könnten. Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte dies kürzlich in einem Facebook-Talk angesprochen. Nach dem bisherigen Stand müssten die Versicherten an ihrem Smartphone einmalig eine Authentifizierung mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte vornehmen. Dafür müssten sowohl das Smartphone als auch die Karte für die near field communication (NFC) ausgestattet sein, wie sie beim kontaktlosen Bezahlen genutzt wird. Doch das erfüllen nur die wenigsten derzeit genutzten Gesundheitskarten. Demnach müssten die allermeisten Versicherten auf ausgedruckte E-Rezept-Token als Übergangslösung ausweichen. Dies wiederum würde die Tür für ungeregelte und möglicherweise unzulässige Weiterleitungen weit öffnen. Nun bleibt abzuwarten, ob die geplante Änderung dieses Problem löst. Allerdings soll die Änderung erst ab Anfang 2022 gelten.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.