17:17
Auch Hessen stellt komplett Geimpfte mit negativ Getesteten gleich
Wiesbaden (dpa) - Hessen stellt vollständig gegen Corona Geimpfte rechtlich mit negativ getesteten Menschen gleich. Das sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag im Landtag. Das Land habe in der vergangenen Woche seine Verordnungen nach Empfehlungen des Robert Koch-Instituts angepasst. Auch Bayern hatte am Dienstag einen solchen Schritt angekündigt.
Dem RKI zufolge ist das Risiko einer Übertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden und sich mit dem Coronavirus infizieren geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.
Die Verordnung soll nun für alle Bereiche gelten, in denen bislang Tests erforderlich waren. Die Regel greift demnach 14 Tage nach der vollständigen Impfung. „Es braucht dann keinen Test mehr.“ Dies gelte etwa für den Friseurbesuch, beim Einkaufen und bei Quarantäneregeln.
17:05 Uhr
Bayern stellt ab Mittwoch Corona-Geimpfte negativ Getesteten gleich
München (dpa) - Vollständig Geimpfte werden in Bayern ab Mittwoch negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
Wer zweimal geimpft sei und „nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Grundrechte müssten so schnell es geht, zurückgegeben werden. Söder betonte dabei, dass dies auch ausdrücklich die Meinung des Robert Koch-Institutes sei.
Beim Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hatte es noch keine Beschlüsse zum bundesweiten Umgang mit Geimpften und Genesenen und möglichen Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen für sie gegeben. Die Bundesregierung will nach einer Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommende Woche einen Vorschlag machen, so dass eine Verordnung am 28. Mai vom Bundesrat beschlossen werden könnte.
Die Möglichkeit für die bayerische Sonder-Regelung ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes ausdrücklich vorgesehen. In § 77 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) heißt es, dass die Länder bis zum Erlass einer Rechtsverordnung Ausnahmen in Eigenregie umsetzen dürfen.
16:11 Uhr
Geplante Verordnung zu Geimpften soll nächste Woche ins Kabinett
Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett soll in der kommenden Woche Regeln zu möglichen Erleichterungen für Corona-Geimpfte auf den Weg bringen. Dafür wollen Justiz- und Innenministerium eine Verordnung vorlegen, die Bundestag und Bundesrat billigen müssen, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag in Berlin sagte. Grundlage dafür sei auch die Diskussion von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ländern vom Vortag. Vorgesehen ist dann, dass sich der Bundesrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 28. Mai abschließend damit befasst.
Seibert verwies darauf, dass es sich angesichts der vorerst geringen Zahl vollständig Geimpfter und sehr vieler noch nicht Geimpfter um ein sensibles, nicht einfaches Thema handele. Bestimmte Mindestquoten an Geimpften in der Bevölkerung schweben der Regierung nicht vor, wie das federführende Justizministerium deutlich machte. Dies sei nicht das entscheidende Kriterium, sagte ein Sprecher. Freiheitsrechte seien Rechte jedes Einzelnen. Daher gehe es auch um die Frage, welche Einschränkungen sich für jeden Einzelnen noch rechtfertigen ließen.
Beim Impfgipfel am Montag hatte es wie erwartet noch keine Beschlüsse zum Umgang mit Geimpften und Genesenen und zu Erleichterungen bei Corona-Beschränkungen gegeben - etwa eine Gleichstellung mit aktuell negativ Getesteten. Daran war Kritik laut geworden.
15:55 Uhr
Über 100 Verfahren wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht
Karlsruhe (dpa) - Die Zahl der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes ist inzwischen dreistellig. Am Dienstagnachmittag teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit, dass bis dahin 111 Verfahren eingegangen seien. Am Vortag waren es etwa um die gleiche Zeit noch um die 65 gewesen. „Ein konkreter Entscheidungstermin in den Verfahren ist derzeit noch nicht absehbar“, teilte der Sprecher weiter mit.
Umstritten an der vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sind vor allem die Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner festgestellt werden. Die Verfechter wollen mit bundeseinheitlichen Regeln einen Flickenteppich verhindern. Doch gerade an der Pauschalität gibt es viel Kritik.
Unter den Klägern sind unter anderem Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Politiker verschiedener Parteien. Die FDP beispielsweise erklärte just am Dienstag, 80 Mitglieder der Bundestagsfraktion hätten sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderungen gewandt.
14:20 Uhr
Studie: Junge Menschen bewegten sich im zweiten Lockdown weniger
Frust und Fernsehen schaden der Fitness junger Menschen in der Pandemie: Im zweiten Corona-Lockdown bewegen sie sich deutlich weniger als im ersten. Ein Wissenschaftler schlägt Alarm.
Der zweite Lockdown in Deutschland hat Kinder und Jugendliche ausgebremst: Sie bewegen sich in der anhaltenden Schließungsphase weit weniger als im ersten Lockdown im Frühjahr 2020. Das ist das Ergebnis einer Langzeitstudie des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), das am Dienstag veröffentlicht wurde. Durchschnittlich 75 Minuten am Tag waren die beteiligten Kinder im Februar zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs oder joggten und nahmen Internet-Fitnessangebote wahr. Im vergangenen Frühling war die Bewegungsdauer mit täglich 166 Minuten mehr als doppelt so lang.
Alexander Woll, Leiter des Instituts für Sport und Sportwissenschaft am KIT, mahnt angesichts des Abbaus langfristige Lösungen an, um auch in Situationen wie einer Pandemie die Bewegung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Denn Bewegung stärke nicht nur die Fitness, sondern auch das Wohlbefinden und die vor allem in einer Pandemie wichtigen Abwehrkräfte. Das Institut befragte im Februar dieses Jahres 1700 junge Menschen im Alter von 4 bis 17 Jahren, 1322 davon wurden auch während des ersten Lockdowns befragt. An der ersten Befragung im Frühjahr 2020 hatten ebenfalls 1700 Kinder und Jugendliche teilgenommen.
Während die Zeit für körperliche Aktivitäten abnahm, verlängerte sich der Fernsehkonsum. Die Kinder und Jugendlichen saßen 222 Minuten am Tag vor dem Bildschirm, 28 Minuten länger als im ersten Lockdown. „Durch die höhere Inaktivität gab fast die Hälfte der Befragten nach eigener Einschätzung an, dass ihre Fitness stark gesunken sei“, erklärte Woll. Knapp 30 Prozent der befragten jungen Menschen zwischen vier und 17 Jahren seien nach eigenen Worten dicker geworden.
Im ersten Lockdown hatte das Bewegungsniveau noch über dem vor der Pandemie gelegen. Die Kinder und Jugendlichen fanden alternative Bewegungsmöglichkeiten, sodass sie den Vor-Corona-Wert von 142 Minuten Sport und Alltagsbewegung am Tag um mehr als 20 Minuten übertrafen.
Anders als vor einem Jahr zog der Wissenschaftler diesmal eine negative Bilanz. Das gute Wetter im ersten Lockdown habe bewirkt, dass sich die Kinder und Jugendlichen sehr viel draußen aufgehalten und folglich mehr bewegt hätten. Das sei im Winter nicht mehr in dem Maße möglich gewesen. Außerdem hatten sie im zweiten Lockdown mehr Unterricht und damit weniger unverplante Zeit, wie der Forscher erläuterte. Überdies sei vermutlich der Frust der Kinder und Jugendlichen gestiegen und die Motivation für Bewegung gesunken.
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