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Freie Apothekerschaft hakt im BMG nach
Wie kam es zum CardLink-Beschluss der Gematik?
Die Freie Apothekerschaft bemüht erneut ihren gesetzlichen Informationsanspruch gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium. Diesmal will sie alles über die Gründe erfahren, die das Ministerium als einzigen Gematik-Gesellschafter bewogen haben, dem CardLink-Verfahren zuzustimmen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drückte Mitte März bei der Gematik-Gesellschafterversammung im Alleingang die Spezifikationen für das CardLink-Verfahren durch. Alle anderen Gesellschafter der Gematik hatten Bedenken – nicht nur der Deutsche Apothekerverband, sondern auch die übrigen Leistungserbringer sowie die Kostenträger. Dahinter steckten Sicherheitsbedenken, weil die hinter CardLink stehenden Apps nicht weiter geprüft werden. Doch das BMG konnte sich mit seiner 51-Prozent Mehrheit durchsetzen.
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Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, ist nicht begreiflich, dass eine solche Entscheidung im Alleingang möglich war. Ihr Verein hat daher einmal mehr die Rechtsanwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, aktiv zu werden. Erneut haben die Anwälte einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMG gestellt. Sie wollen wissen: „Welche Gründe hat das BMG bei der Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH am 14.03.2024 dazu bewogen, für die Einführung des CardLink-Verfahrens zum Einlösen von E-Rezepten zu stimmen?“ Das BMG wird zudem aufgefordert, den damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgang in Gänze zur Verfügung zu stellen.
Hänel: Offensichtliche Bevorzugung niederländischer Arzneimittel-Logistiker
Hänel hält dem Ministerium vor, zu diesem Zeitpunkt genau gewusst zu haben, dass lediglich die „Hollandversender“ CardLink nutzen können. „Aus unserer Sicht handelt es sich dabei erneut um eine offensichtliche Bevorzugung der niederländischen Arzneimittel-Logistiker“, erklärt sie in einer Pressemitteilung von diesem Donnerstag.
Das Ministerium ist nun aufgefordert, binnen Monatsfrist zu antworten. Wie aufschlussreich die Antwort ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Georg Kippels hatte in dieser Sache schon einmal beim BMG nachgehakt. Die Antwort von Staatssekretär Edgar Franke (SPD) ließ erkennen, dass man im Ministerium meint, keine Fehler gemacht zu haben. CardLink sei nur eine Übergangstechnologie, hieß es und das Verfahren sei mit den Datenschutzbehörden einvernehmlich abgestimmt worden. Dabei seien zusätzliche Sicherheitsfunktionen implementiert worden.
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Das CardLink-Verfahren soll nach gegenwärtigem Stand ab August für alle Apotheken verfügbar sein. Die Gedisa wirbt mit verschiedenen App-Anbietern als Partnern für seine standeseigene Lösung. Bei der Freien Apothekerschaft ist man aber weiterhin skeptisch: „Ob dieses Verfahren, das augenscheinlich ausschließlich für und mit ausländischen Versendern entwickelt wurde – auch wegen der komplexen Technik – wirklich an den Start gehen kann, dürfte allerdings offen sein“, heißt es abschließend in ihrer Stellungnahme.
3 Kommentare
Es geht nicht um die Apotheken.
von Patient A am 13.07.2024 um 10:42 Uhr
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AW: Es geht nicht um die Apotheken
von EuroPC am 29.07.2024 um 13:47 Uhr
Man stelle sich vor, die oberste Interessenvertretung des Berufsstands käme ihrer Aufgabe nach...
von Mira Bellenbaum am 11.07.2024 um 19:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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