- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Ärzte sollen Impfstoffe ...
Corona-Impfstoffe
Ärzte sollen Impfstoffe für Zweitimpfungen auf separatem Rezept ordern
Ab Juli korrektes Kostenträger-IK in Praxissystemen hinterlegt
Die maximale Bestellmenge je Arzt, die jede Woche bekannt gegeben wird, umfasst den Angaben zufolge Impfstoffdosen für Erst- und für Zweitimpfungen. Das bedeutet: „Ärzte können nach Abzug der für ihre Zweitimpfungen benötigten Impfstoffdosen noch so viele Impfstoffdosen für Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist“, so die KBV. Die genauen Liefermengen und die sich daraus ableitenden Bestellmengen stehen für die Woche vom 10. bis 16. Mai noch nicht zur Verfügung. Für den Impfstoff von AstraZeneca werde es jedoch voraussichtlich keine Obergrenze für die Bestellmengen geben.
Darüber hinaus weist die Bundesvereinigung darauf hin, dass ab 1. Juli die IK-Nummer 103609999 in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein wird. Sie codiert für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), mit dem die Leistungserbringer die Kosten für Distribution und Applikation der COVID-19-Impfstoffe abrechnen. Bis dahin können Ärzte weiterhin das IK 100038825 verwenden, heißt es.
Mehr zum Thema
Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe
Kostenträger-IK sorgt für Irritationen unter Ärzten und Apothekern
Zuletzt hatte es um das Kostenträger-IK einige Verwirrung gegeben – denn das ursprünglich vereinbarte IK 100038825 ist offenbar technisch nicht umsetzbar, wie unter anderem der Apothekerverband Schleswig-Holstein informiert hatte. Da die Systeme der Arztpraxen aber nur quartalsweise auf den neuesten Stand gebracht werden, kann dieses Kennzeichen erst zum 1. Juli eingespeist werden. Die Muster 16 können dennoch unverändert bei den Apothekenrechenzentren eingereicht werden. Lediglich bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschafssystem der Apotheke ist darauf zu achten, das korrekte Kennzeichen 103609999 einzugeben.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.