Landgericht Essen

Mutter des Bottroper Zyto-Apothekers muss womöglich auf Millionen verzichten

Essen - 07.05.2021, 17:00 Uhr

Am gestrigen Donnerstag verhandelte nun die neunte Zivilkammer des Landgerichts Essen die Klage des Insolvenzverwalters gegen die Mutter des Apothekers Peter S.. (Foto: Hinnerk Feldwisch-Drentrup)

Am gestrigen Donnerstag verhandelte nun die neunte Zivilkammer des Landgerichts Essen die Klage des Insolvenzverwalters gegen die Mutter des Apothekers Peter S.. (Foto: Hinnerk Feldwisch-Drentrup)


Droht ein jahrelanger Rechtsstreit?

Doris S. verfolgte die Gespräche mit wachen Augen, war aber zurückhaltend und ließ ihre Anwälte sprechen. „Den Ausgangspunkt vom Gericht finde ich gut – so löst man Probleme“, sagte einer. Er schlug vor, ein Gutachten über den Wert der Apotheke einzuholen. Hier widersprach der Anwalt des Insolvenzverwalters: Wenn über einzelne Aspekte diskutiert werde, würde es zu kompliziert – er plädierte für eine pauschale Lösung. Die Richterin schlug eine Zahlung von Doris S. in Höhe von 900.000 Euro in die Insolvenzmasse vor – worauf sich Doris S. und ihre Anwälte sowie der Anwalt des Insolvenzverwalters zunächst einigen konnten. Die Beklagte verpflichtet sich hiernach, die angemeldeten Forderungen zurückzunehmen.

Doch unklar bleibt, ob diese gütliche Einigung am Ende trägt: Beide Parteien haben nun einige Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Der Insolvenzverwalter muss außerdem erst eine Gläubigerversammlung einberufen, die dem Vergleich zustimmen muss. Falls dieser nicht zustande kommt, könnte sich ein jahrelanger Rechtsstreit anschließen.

Auch die Staatsanwaltschaft Essen hat dies im Blick – sie prüft, ob wegen möglicher strafrechtlicher Verstöße ein Ermittlungsverfahren aufzunehmen ist. Bereits vor knapp einem Jahr wurde ein Vorgang zur Frage angelegt, ob ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Straftat bei der Rückübertragung der „Alten Apotheke“ vorliegt. So kann mit Geld- oder Haftstrafe bestraft werden, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft.

Außerdem ist weiterhin eine Verfassungsbeschwerde von Peter S. gegen das Strafurteil des Landgerichts Essen anhängig, welches vom Bundesgerichtshof bestätigt worden war. Neben der zwölfjährigen Haftstrafe umfasst dieses auch ein lebenslanges Berufsverbot.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Bottrop

von Uwe Hüsgen am 08.05.2021 um 10:06 Uhr

Der Begriff „Zyto-Apotheker“ in Zusammenhang mit Herrn S. aus Bottrop diskriminiert in meinen Augen rechtschaffene Zyto-Apotheker. Selbst auf die Berufsbezeichnung „Apotheker“ könnte / sollte man nach diesem Urteil bei Herrn S. wohl verzichten.

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Strafe muss sein

von Frank-Markus Elstner am 08.05.2021 um 10:05 Uhr

Das gesamte Vermögen sollte zur Strafe den Betroffenen des Panschers dem Bottroper Hospiz
gespendet werden. Dann wären die zumindest abgesichert.

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Nachtrag.

von Roland Mückschel am 07.05.2021 um 17:41 Uhr

Zuerst kann man nicht gross genug sein.
Dann nicht klein genug.

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Bottrop

von Roland Mückschel am 07.05.2021 um 17:38 Uhr

Mir wird schlecht.

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