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Geplante Änderung am Infektionsschutzgesetz
FFP2-Maskenpflicht für Kinder soll fallen
Berlin - 17.05.2021, 15:15 Uhr
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Statt FFP2-Masken sollen Kinder und Jugendliche künftig etwa in Bussen und Bahnen medizinische Masken wie OP-Masken tragen dürfen. (c / Foto: IMAGO / Westend61)
Die Große Koalition will offenbar von der FFP2-Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abrücken. Dafür ist eine Änderung der einschlägigen Passage im Infektionsschutzgesetz geplant. Demnach sollen Unter-16-Jährige künftig zum Tragen einer medizinischen Maske statt einer FFP2-Maske verpflichtet werden, wenn dies etwa gemäß Bundesnotbremse angezeigt ist.
FFP2-Masken für Kinder sind aktuell immer wieder Thema in deutschen Apotheken: Zwar verpflichtet die sogenannte Bundesnotbremse, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinander folgenden Tagen greift, alle Menschen ab einem Alter von sechs Jahren zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Schutzmasken zum Beispiel in Bussen und Bahnen, aber der Verkauf von Kinder-FFP2-Masken ist eigentlich gar nicht erlaubt. Der Grund: Es handelt sich bei solchen Masken nicht um Medizinprodukte, sondern um persönliche Schutzausrüstung. Da diese dem Arbeitsschutz dient, kann es naturgemäß hierzulande keine FFP2-Masken für Kinder geben. Unter den Eltern sorgt das für Irritationen, die Apotheken bringen die widersinnigen Regelungen in Erklärungsnot.
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Bundesnotbremse, FFP2 und Kinder
Infektionsschutzmaske lässt auf sich warten
Dass sich diese beiden Vorschriften nicht unter einen Hut bringen lassen, hat man nun offenbar auch in Berlin erkannt: Laut einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag von Union und SPD zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetztes und weiterer Gesetze“, die DAZ.online vorliegt, will die Große Koalition die FFP2-Maskenpflicht, die derzeit in bestimmten Situationen und bei hohen Inzidenzen gilt, für alle Unter-16-Jährigen abschaffen.
Zu diesem Zweck soll § 28b Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) um folgenden Satz ergänzt werden: „Für Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist anstelle einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) erlaubt.“ Bisher müssen sie nach den Bestimmungen der Bundesnotbremse auch zum Beispiel in Schulbussen eine FFP2-Maske tragen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen höher liegt als 100. Kinder im Alter von unter sechs Jahren sind generell von der Maskenpflicht freigestellt.
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